Mangelnde Verkehrsbeobachtung Beim Fahrstreifenwechsel

Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01. 02. 2013 Mitglieds-Nr. : 67292 Hallo zusammen, ich hatte heute meine Fhrerscheinprfung und bin bei dieser nach ca. 35-40 Minuten wirklich nahezu fehlerloser Fahrt an einer Stelle durchgefallen, wo ich nicht wei ob dies wirklich so akzeptiert werden muss. Die Situation war folgende, kurz nach Prfungsbeginn sind wir in eine 30 Zone gefahren, haben dort eingeparkt (ohne Korrektur o. . ) und auch auf einem Parkplatz eine Gefahrenbremsung gemacht. Dann sind wir noch einige Minuten durch eine 50er Zone gefahren um zum Schlu ber die Autobahn wieder zurck zur Fahrschule zu fahren. Die Autobahnfahrt lief auch ohne Fehler, jedoch war das abfahren von der Bahn das K. O. Kriterium. Der TV-Prfer hat gab mir die Anweisung, nach der Abfahrt Links abzubiegen, daraufhin schaute ich rechts auf das Schild um zu sehen wie die Lage der Spuren ist und um herauszufinden wie ich abbiege und wo ich mich einordne. Mit welchen fehlern fällt man bei der praktischen Führerscheinptüfung durch?. Das Schild zeigte eindeutig 2 Streifen, einen fr Linksabbieger, einen fr Rechtsabbieger.

  1. Mit welchen fehlern fällt man bei der praktischen Führerscheinptüfung durch?

Mit Welchen Fehlern Fällt Man Bei Der Praktischen Führerscheinptüfung Durch?

1. fehlende oder mangelnde Sichtholung In der Regel beginnt Ausweichen mit Blick in Innen- und Aussenspiegel, dann kurzer/mehrfacher Schulterblick zum Absichern immer vor: Anfahren vom Fahrbandrand Ausfahren/Rangieren bei Parklücken Fahrstreifenwechsel erhebliches Ausweichen bei Hindernissen Rückwärtsfahren 2. keine nötige Wiederholung der Verkehrsbeobachtung einmal kurz geschaut ist nie ausreichend! Sobald man wegschaut, kann sich die Situation innerhalb von Sekunden völlig verändern. Da hilft nur: mehrmals schauen!

Auch durfte er nur wegen der Reißverschlusssituation nicht davon ausgehen, dass der Lkw-Fahrer auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet. Er hätte sich stattdessen – z. mittels Blickkontakt – mit dem Lkw-Fahrer verständigen müssen, bevor er die Fahrspur wechselt. Bei ordnungsgemäßem Verhalten hätte er den Unfall vermeiden können. Mitverschulden des Brummifahrers Aber auch der Lkw-Fahrer hat den Unfall mitverursacht. Er hätte aufgrund des Hindernisses auf der rechten Fahrspur sowie der Lücke vor ihm damit rechnen müssen, dass ein Autofahrer vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechseln möchte, unter Umständen seinen Vorrang missachtet und sich einfach vor ihn drängelt. Er hätte den Unfall daher ebenfalls vermeiden können, wenn er den umliegenden Verkehr besser beobachtet, auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet und dem Autofahrer den Spurwechsel ermöglicht hätte. Der Gegner haftete danach in Höhe der Betriebsgefahr für Lkw. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 22. 07. 2014, Az. : I-1 U 152/13) (VOI)