Verschärfte Anforderungen An Die It

Da die BaFin im Zuge der Prüfung der IT von Finanzdienstleistungsunternehmen in den letzten Jahren erhebliche Mängel feststellte, führte sie die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) ein. Diese stellen die Erwartungen der Bankenaufsicht dar und gelten als zentraler Baustein in der IT-Aufsicht für alle Kredit- und Finanzierungsdienstleistungsinstitute in Deutschland. Zu deren Umsetzung ist eine ausführliche und gut strukturierte IT-Dokumentation essenziell. 3658252251 Bankaufsichtliche Anforderungen An Die It Bait Ko. Da die Informationstechnik mittlerweile die Basis für alle fachlichen und nichtfachlichen Prozesse bei Banken schafft, nimmt auch die Bedeutung von IT-Governance und Informationssicherheit immer mehr zu. Trotzdem stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung der IT von Finanzdienstleistungsunternehmen in den letzten Jahren erhebliche Mängel fest, unter anderem in den Bereichen IT-Strategie, IT-Berichtswesen, IT-Organisation und IT-Notfallmanagement. Die Mängel ergeben sich aus §25a Absatz 1 Satz 3 Nummern 4 und 5 des Kreditwesengesetzes (KWG) und dem Verweis zur "Mindestanforderung an das Risikomanagement" (MaRisk).

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1 MaRisk) sowie Umfang und Qualität der technisch-organisatorischen Ausstattung (vgl. 1 MaRisk) Regelungen für die IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen (vgl. AT 5 Tz. 1 und 2 MaRisk). Informationsrisikomanagement Die Informationsverarbeitung und -weitergabe in Geschäfts- und Serviceprozessen wird durch datenverarbeitende IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse unterstützt. Deren Umfang und Qualität hat sich insbesondere an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie an der Risikosituation zu orientieren (vgl. Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT – Wikipedia. 1 MaRisk). IT-Systeme und zugehörige IT-Prozesse müssen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der Daten sicherstellen (vgl. 2 MaRisk). Das Institut hat die mit dem Management der Informationsrisiken verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege zu definieren und aufeinander abzustimmen (vgl. 1 Tz 2 MaRisk). Hierfür hat das Institut angemessene Überwachungs- und Steuerungsprozesse einzurichten (vgl. 4 MaRisk) und diesbezügliche Berichtspflichten zu definieren (vgl. BT 3.

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Die Einrichtung eines Security Operation Center (SOC) wird empfohlen. Forensische Analysen werden empfohlen. IT-Notfallmanagement Das regelmäßige Prüfen und die Simulation von Ausfällen der Rechenzentren muss für zeitkritische Anwendungen mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ziele und Rahmenbedingungen des IT-Notfallmanagements müssen auf Basis der Ziele des Notfallmanagements definiert werden. Das allgemeine Notfallmanagement und die Geschäftsfortführung sowie das IT-Risiko- und Informationssicherheitsmanagement müssen mit dem IT-Notfallmanagement verzahnt werden. Das Erstellen und Vorhalten von Notfallkonzepten und Notfallplänen muss für alle IT-Systeme erfolgen, welche zeitkritische Aktivitäten und Prozesse unterstützen. Die Abstimmung der Notfallvorsorge und Notfallkonzepte mit Dritten/IT-Dienstleistern muss erfolgen. Das Notfallrechenzentrum muss in ausreichender räumlicher Entfernung liegen. Bankaufsichtliche anforderungen an die it cool. Kundenbeziehungen mit Zahlungsdienstnutzern Dieses Themengebiet fokussiert Institute, die Zahlungsdienste im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG erbringen.

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Konsultation des Rundschreibens zu den BAIT Ich bitte Sie hiermit, bei Bedarf der BaFin und der Deutschen Bundesbank schriftliche Stellungnahmen zum beigefügten Rundschreiben zu den BAIT postalisch oder per E - Mail ( sowie) bis zum 05. 05. 2017 zukommen zu lassen. Deutsche Bundesbank und BaFin werden die eingegangenen Stellungnahmen bewerten und konsolidieren. Im Anschluss daran wird das Ergebnis Gegenstand einer weiteren Sitzung des Fachgremiums IT sein. Bankaufsichtliche Anforderungen an die operative IT-Sicherheit. Meine Mitarbeiter werden die Mitglieder des Fachgremiums IT hierzu gesondert informieren. Es ist vorgesehen, die eingegangenen Stellungnahmen auf den Homepages von BaFin und Deutscher Bundesbank zu veröffentlichen, soweit die Verfasser der Stellungnahmen dagegen keine Einwände erheben. Ich freue mich auf Ihre fachliche Unterstützung und bin zuversichtlich, dass in dem Rundschreiben zu den BAIT Lösungen formuliert sind, die eine praxistaugliche Anwendung der BAIT im Sinne der IT -spezifischen Konkretisierung der MaRisk für Industrie und Aufsicht gewährleisten.

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Die Inhalte dieses Themengebietes werden derzeit durch die Bafin innerhalb der "Zahlungsdiensteaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (ZAIT) konsultiert und fließen anschließend in die finale Fassung der BAIT ein. DIE BESTEHENDEN THEMENGEBIETE DER BAIT Neuerungen in den bestehenden Themenbereichen im Überblick (Auszug) IT-Strategie ​ Wichtige Abhängigkeiten zu Dritten müssen in die IT-Strategie aufgenommen werden. Adäquate Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zur Informationssicherheit müssen umgesetzt werden. Bezüge zum Informationssicherheitsmanagement werden definiert. Informationsrisikomanagement Die ganzheitliche Betrachtung des Informationsverbundes inkl. Bankaufsichtliche anforderungen an die it easy. Netz- und Gebäudeinfrastrukturen und Abhängigkeiten mit Schnittstellen zu Dritten muss erfolgen. Die Verantwortlichkeiten zu Informationsrisiken müssen definiert werden. Die regelmäßige Prüfung der Schutzbedarfe und Übernahme von Prüfungspflichten durch das Informationsrisikomanagement muss erfolgen. Ein fortlaufendes Monitoring und Reporting von (auch externen) Bedrohungen für den gesamten Informationsverbund muss umgesetzt werden.

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Zeitliche Aspekte hinsichtlich der Einrichtung, Änderung, Deaktivierung oder Löschung von Berechtigungen müssen eingehalten werden. Jegliche Zugriffs-, Zugangs- und Zutrittsrechte zu Bestandteilen des Informationsverbundes sollten standardisierten Prozessen und Kontrollen unterliegen. IT-Projekte und Anwendungsentwicklung Eine konkrete Benennung der organisatorischen Grundlagen und Dokumentationserfordernisse; hier muss auch die Einbindung des Informationssicherheitsbeauftragten erfolgen. Die Quellcodeintegrität muss angemessen sichergestellt werden. Als Maßnahmen zum Schutz der Informationen müssen risikoorientiert auch Penetrationstests durchgeführt werden. IT-Betrieb ​ Steigende Anforderungen an Transparenz und Dokumentation, insbesondere zu Schutzbedarfen von IT-Systemen und deren IT-Komponenten mit regelmäßiger Aktualisierung des IT-Portfolios. Bankaufsichtliche anforderungen an die it on scoop. Für zeitkritische Änderungen von IT-Systemen müssen geeignete Prozesse eingerichtet sein. Die Erhebung, Planung und Überwachung des Leistungs- und Kapazitätsbedarfs muss umgesetzt werden, um insbesondere Engpässe zeitnah zu erkennen und angemessen zu reagieren.

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