Antrag Auf Fahrtkostenrückerstattung

Ist der Schüler/die Schülerin aufgrund einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen, entfällt die Familienbelastungsgrenze in Höhe von 465 Euro. Wichtig: Der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Den Antrag erhalten Sie an Ihrer Schule oder beim Landratsamt Mühldorf a. Inn Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als 3 Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule)! Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten KFZ sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Benutzung mit Bescheid am Schuljahresbeginn anerkannt worden ist. Der Einsatz eines privaten PKW kann nur dann als notwendig anerkannt werden, wenn eine öffentliche Verkehrsverbindung nicht oder nur teilweise besteht, Gründe in der Person des Schülers dies erfordern oder dadurch an mindestens drei Tagen in der Woche Wartezeiten von jeweils mehr als 2 Stunden abgekürzt werden.

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Fahren Sie mit dem Auto, so wird Ihnen eine Kilometerpauschale für die kürzeste Strecke von Ihrem Wohnort zum Unternehmen gezahlt und zurück. Diese Pauschale ist an den Bahnpreisen angelehnt. Als Schüler wird sich Ihnen die Agentur für Arbeit in der vorstellen und gegebenenfalls auch Bewerbungen und Vorstellungsgespräche als externe Institution in der Schule (als Tagesveranstaltung) anbieten. Weiterhin wird sich ein Berater oder Betreuer vorstellen, zu dem Sie auch für Einzel-Beratungstermine gehen können. Er wird Ihnen auch mehr zum Bewerbungsablauf und der Fahrtkostenrückerstattung erzählen können. Eine Ausbildung kann unter unterschiedlichen Voraussetzungen stattfinden. Es kann sein, dass der … Wichtig ist, dass Sie vor dem eigentlichen Test- oder Gesprächstermin im Unternehmen einen Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung von der Arbeitsagentur erhalten haben. Diesen müssen Sie sich vom Unternehmen bescheinigen lassen (Unterschrift mit Datum und Stempel) als Nachweis, dass der Termin wahrgenommen wurde.

Die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernehmen wir in diesen Fällen: Sie fahren zur Dialyse. Sie fahren zur onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie. Sie fahren zu einer anderen ambulanten Behandlung und sind in Ihrer Mobilität nachweislich dauerhaft beeinträchtigt Was ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität? Sie sind dauerhaft mobilitätseingeschränkt, wenn auf Sie folgendes zutrifft: Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" oder Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft oder Sie sind in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihre Mobilität ist dauerhaft beeinträchtigt. Wenn eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft und Sie mit dem Bus, PKW oder Taxi zur ambulanten Behandlung fahren, müssen Sie die Fahrten nicht vorher bei der KNAPPSCHAFT beantragen. Für diese Fahrten brauchen Sie nur eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt. Bei Fahrten mit dem privaten Fahrzeug kriegen Sie jeweils 20 Cent pro gefahrenem Kilometer zurück.