Regenwasser Vom Nachbardach

Nun wurden entgegen der Absprache ein Blech auf unser Dach gesetzt, unsere Dachziegel auf unserem Haus halbiert und provisorisch fixiert. Wir haben die Fa. darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht akzeptieren und bekamen als Antwort, dass die Fa. Fingerhaus daran nichts mehr ändern wird (technisch ist das ohne weiteres lösbar, jetzt natürlich mit mehr Aufwand als zuvor). Müssen wir akzeptieren, dass unser Eigentum (Dachziegel) zerstört wird und auf unserem Haus eine bauliche Veränderung stattfindet, die wir nicht möchten und damit das uns wichtige optische Erscheinungsbild auf unserem Dach zerstört wird? Was können wir dagegen tun? Hat jemand eine Idee was man da tun kann? Danke!! Doppelhaushälfte- Nachbar sagt, wir haben Schäden verursacht? wir haben uns eine Doppelhaushälfte gekauft. Unsere direketen Nachbarn sind sehr anstrengend. Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser Nachbarschaftsrecht. Mittlerweile haben wir heraus bekommen, dass die gesamte Siedlung diese kennt und niht mag (unsere Nachbarn schicken ständi die Polizei, wegen Nichtigkeiten etc. ).

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  3. Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn

Feuerwehr Neustadt An Der Weinstraße - Einsätze

Zusammenfassung: Der Eigentümer eines höher gelegenen Grundstücks kann nicht verpflichtet werden, zu verhindern, dass Regenwasser auf das tieferliegende Nachbargrundstück fließt. Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schwiegermutter lebt in Karow bei Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Grundstück liegt höher als das vom Nachbargrundstück, welches zum Zeitpunkt des Einzugs (Januar 2013) meiner Schwiegermutter noch unbebaut war. Nun fängt ihr Nachbar an (Mai 2013), zu bauen und hat meine Schwiegermutter dahingehend informiert, sie müsse sich an die Drainagekosten beteiligen, weil er tiefer bauen MÖCHTE und ihr Regenwasser sonst auf sein Grundstück fließe. Möchte ist das Stichwort. Er möchte mehr Boden ausheben, damit sein Haus nicht zu hoch steht. (In dem Bebauungsplant steht eigenlich nur Bungalow ohne ausgebautem Dachgeschoss). Der Nachbar möchte aber sein Dachgeschoss seines Bungalows ausbauen und somit das Haus wiederum tiefer setzen mit o. g. Folgen. Als Information möchte ich noch anmerken, dass meine Schwiegermutter auch ihre Terrasse ohnehin schon mit einem Abwasserabfluss versehen ließ, sodass nur das Niederschlagswasser vom ungepflasterten Bereich bzw. Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn. die schmalen Zuwege zur Terrasse gemeint sein müsste.

Der Nachbar als Verursacher ist zunächst für den entstandenen Wasserschaden verantwortlich (vgl. auch Brandschaden durch Nachbarn). Deshalb sollte er eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die alle durch seine defekten Installationen verursachten Kosten übernimmt. Allerdings darf er nicht grob fahrlässig gehandelt haben ( Was ist grob fahrlässig? ), dann erkennt auch die speziellere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht seine Forderungen nicht an. Der Nachbar leitet Regenwasser auf mein Grundstück – was kann ich tun? Verschiedene Anlässe sind denkbar, warum ein Nachbar sein Regenwasser auf das eigene Grundstück ableitet. Er kann etwa aktuell eine Baumaßnahme an seinem Haus durchführen, oder eine abschüssige Grundfläche sorgt für ein ständiges Ablaufen des Wassers. Das sammelt sich dann auf dem eigenen Besitz und führt u. U. schon nach kurzer Zeit zu Schäden an den Fenstern oder dem Mauerwerk. Vgl. Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße - Einsätze. auch: Lichtschacht läuft voll Wasser. Üblicherweise sucht der Betroffene nach einem Wasserschaden durch Regenwasser des Nachbarn das Gespräch mit dem benachbarten Eigentümer und erwartet eine gütliche Einigung.

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Alle o. g. Feststellungen beruhen auf einer Besichtigung, auf Hinweisen der Parteien und auf Erfahrungen des Sachverständigen. Insgesamt würde der Sachverständige den Wahrheitswert seiner Feststellungen als "recht wahrscheinlich" bewerten. Für den Fall, dass ein höherer Wahrheitswert gewünscht wird, oder dass Zweifel am Gutachten bestehen oder nicht ausgeräumt werden konnten, wäre ein interdisziplinäres Gutachten mit Integration insbesondere folgenden Sachverstandes notwendig: Vermessung (Aufnahme des Oberflächenprofils des Feldes und der betroffenen Grundstücke (erste Schätzung 5 T€ brutto) Meteorologisches Gutachten über Extremregen und deren Prognose (erste Schätzung 1 T€ brutto) Analyse des Oberflächenabflusses nach Menge und Verlauf (erste Schätzung 5 T€ brutto) Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Muss meine Schwiegermutter dieser Forderung nachkommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 05. 05. 2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Die Antwort Ihrer Frage findet sich in § 80 des Wassergesetzes für Mecklenburg-Vorpommern. Dort heißt es in Absatz 2 bis 4: " (2) Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden. Dies gilt nicht für künstlich hergeleitetes oder erschlossenes Wasser. (3) Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder verändert werden. (4) Wird der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers durch zufällig entstandene Hindernisse zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks gehemmt oder zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder verändert, so kann der Eigentümer oder der Besitzer des benachteiligten Grundstücks verlangen, dass ihm die Beseitigung der Hindernisse gestattet wird. "

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Es wurde mit seinem Einverständnis angebracht und er hat es nicht entfernt. Folglich liegt es in seiner Verantwortung. Was kannst du dafür? Du darfst ja nicht aufs Nachbardach gehen und ein Blech entfernen. Also damit würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Der Nachbar muß die Gefahr beseitigen, welche von seinem Dach ausgeht. Und er muß den verursachten Schaden bezahlen. Er hat doch dafür eine Haftpflichtversicherung. Soll er einen Schaden da einreichen. Ich verstehe nicht ganz, um was es genau geht. Haftbar ist grundsätzlich immer der Verursacher. Rausfinden kann das u. a. ein Gutachter. Im Zweifelsfall muss ein Bausachverständiger klären, was die Ursache des Schadens ist. Erst dann kann man abschätzen, wer, wie viel bezahlen muss. Leider fehlt das Foto. Ich hätte das mal gerne gesehen. Grundsätzlich in der Nachbar verpflichtet für eine ordnungemäße Entwässerung an seinem Haus zu sorgen. Dass dies angeblich der Vorbesitzer von Eurer Garage gemacht hat ist dabei nicht relevant. ALLERDINGS: Um die Kostenübernahme durchzusetzen müsst ihr vor Gericht.

Unser Hausdach wird bei DHH Nachbarbau durch Fa. Fingerhaus trotz Ablehnung verändert? Hallo, wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, die wir vor 9 Jahren gebaut haben, mit einem hohen Anspruch an Architektur und Qualität. Das haben wir uns viel kosten lassen, weil es uns sehr wichtig ist. Wir haben uns damals an die Gegebenheiten anpassen müssen, da die andere DHH stehen blieb und wir aufwendig anbauen mussten. Nun wurde die andere DHH (die des Nachbarn) von einer Fertighausfirma (Fingerhaus) neu gebaut. Schon während des Baus gab es immer wieder Auseinandersetzungen, da die Fa. Fingerhaus sich nicht um unser Haus kümmerte, sondern nur um den Neubau. Nach vielen Aufforderungen fand nun ein Gespräch mit der Fa. Fingerhaus statt, um den Übergang der Dächer usw. zu klären. Wir haben dort explizit, unter Zeugen besprochen, dass wir nicht möchten, dass unser Dachplatten geschnitten werden, da dann die komplette Hausabschlusslinie verspringt. Das sieht für jeden mit etwas Anspruch unmöglich aus.