Aufrechnungsbescheinigungen | Ihre Vorsorge

Rentenversicherung Die Rentenstelle steht bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung. Die Antragsaufnahme für alle Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten erfolgt kostenlos. Weitere Aufgaben beziehungsweise Dienstleistungen der Rentenstelle sind: Umwandlung und Weiterzahlung bereits bewilligter Renten Hilfen bei Kontenklärungen und Anerkennung verschiedenster rentenrechtlicher Zeiten kostenlose Fotokopien und Beglaubigungen von Unterlagen, die für die Rententräger wichtig sind Bereitstellung von Informationsmaterial zu Rentenfragen Beantragung der Berechnung Ihres aktuellen Rentenanspruchs durch den Rentenversicherungsträger Benötigte Unterlagen Bitte bringen Sie die Rentenunterlagen ( Renteninformationen und Rentenauskünfte) der letzten 5 Jahre mit. Rentenversicherung | Stadt Voerde (Niederrhein). Weist Ihr Versicherungskonto noch Lücken auf, legen Sie bitte zusätzlich im Original vor: einen gültigen Personalausweis die Geburtsurkunden Ihrer Kinder die Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen die Bescheinigung über Grundwehrdienst oder Zivildienst Nachweis über die Lehre (Lehrvertrag, Nachweis über Abschluss, Lehrzeugnis) Nachweise von der Agentur für Arbeit für Zeiten der Arbeitslosigkeit Schulzeugnisse ab dem 17.

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Denn je länger die fehlenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger kann es werden, Nachweise zu erhalten. Arbeitgeber, Krankenkassen und Arbeitsagenturen müssen die Unterlagen nur für eine gewisse Zeit aufbewahren. Sind die Unterlagen erst einmal vernichtet, dann können Sie die fehlenden Zeiten eventuell nicht mehr nachweisen. Diese Zeiten können bei Ihrer Rente dann nicht berücksichtigt werden. Der Berater oder die Beraterin der Deutschen Rentenversicherung rechnet für Sie beispielsweise auch aus, ob und wann Sie vorzeitig in Rente gehen könnten und mit welchen Abschlägen Sie dann rechnen müssen.
Ist die VK weg/verloren gegangen, wird daraus eine A*schK;-) Gruß w. 11. 2017, 11:10 Experten-Antwort in der Versicherungskarte wurden vor der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung Beschäftigungszeiten und Verdienste eingetragen. Die Versicherungskarte wurde in der Regel nach zwei Jahren (bei Beitragsmarken) oder nach drei Jahren (bei Entgelteintragungen) durch eine öffentliche Stelle (zum Beispiel Krankenkasse) aufgerechnet und zum Rentenversicherungsträger geschickt. Als Nachweis der Karteninhalte erhielt der Versicherte eine so genannte Aufrechnungsbescheinigung. Seit 1973 werden die Entgelte maschinell übermittelt. Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....