Heimaufsicht Kreis Plön

Unter Externe Links | Kostenverordnung können Sie sich informieren. Veröffentlichung der Prüfergebnisse nach dem EQG M-V Prüfberichte ab dem Jahr 2018 Erklärungen zu den Bewertungen der Einrichtungen nach dem SGB XI und SGB XII Bewertungsfragen der Prüfung nach § 8 EQG M-V für Einrichtungen nach SGB XI Bewertungsfragen der Prüfung nach § 8 EQG M-V für Einrichtungen nach SGB XII Bewertungen Eingliederungseinrichtungen 2022 Eingliederungseinrichtungen 2021 Eingliederungseinrichtungen 2020 Pflegeeinrichtungen 2019 Senioren- Zentrum »Boddensegler« Prüftag 06. 11. 2019 97 kB Pflegeheim Zuhause in der Pommernmühle Ueckermünde-Prüfung vom 26. 2019 178 kB Hospiz "Vergissmeinnicht" Eggesin- Prüfung vom 28 11 2019 177 kB Pflegeeinrichtung »Haus der Geborgenheit«-Eggesin-Karpin Prüfung vom 02 12 2019 239 kB CURA Seniorencentrum Pasewalk GmbH Prüfung vom 28. 08. 2019 177 kB Altenhilfezentrum »Matthias Claudius« Strasburg Prüfung vom 19. Heimaufsicht kreis plan website. 2019 256 kB Pflegeeinrichtung für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen und psychischen Erkrankungen Ducherow 177 kB Behindertenzentrum »Am kleinen Haff«, Zirchow, Prüf.

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Heimaufsicht Kreis Plan

Das Gesetz enthält ausschließlich vertragliche Regelungen und ist deshalb dem Zivilrecht zuzuordnen. Die Vertragsverhältnisse unterliegen aus diesem Grunde nicht der Aufsicht nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. In Schleswig-Holstein informieren die Verbraucherzentralen über die Rechte im Rahmen des WVBG. Kindertageseinrichtungen / Kindergärten / Kreis Plön. Weitere Informationen finden Sie hier. Informationen zur Pflegerechtsberatung bekommen Sie hier.

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz Seiteninhalt Allgemeine Hinweise Die Heimaufsicht ist mit der Aufgabe der Durchführung der Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V) und den dazugehörenden Verordnungen betraut. Zu den Aufgaben gehört, dass die Heimaufsicht Anzeigen zur Eröffnung von Einrichtungen gem. § 2 EQG M-V aufnimmt, Einrichtungen überwacht, u. Pflege: Heimaufsicht schafft Kontrollen nicht. a. mit Kontrollen, führt Beratungsgespräche und muss ggf. bei Verstößen gegen das EQG M-V Ordnungsverfügungen für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen erlassen.