Interim Manager Scheinselbständigkeit

Hier schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Leistung und keinen unbedingten Erfolg. Welche Vorteile bieten freie Mitarbeiter für Unternehmen? Die Beauftragung eines Freelancers oder Interim Managers hat verschiedene Vorteile: Sie sind flexibel einsetzbar und können für einen festen Zeitraum die geforderte Expertise kurzfristig mitbringen Für Arbeitsmittel und Arbeitsort sorgen sie selbst Es fallen keine Lohnnebenkosten an Des Weiteren fallen für sie auch keine Arbeitnehmerrechte und -pflichten seitens der Arbeitgeber an. Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz gelten für sie nicht. Und was ist "Scheinselbständigkeit"? Bei den genannten "Vorteilen" könnte man jetzt fast denken: "Warum sollte man überhaupt noch Arbeitnehmerverträge abschließen? Ohne die Arbeitnehmerrechte lässt sich doch einen Haufen Geld sparen! " Zum Glück haben die Gesetzgeber hier vorgesorgt. Um die Freelancer vor der Ausbeutung durch massives Ausnutzen der Vorteile seitens des Arbeitgebers zu schützen, wird im Rahmen einer Betriebsprüfung evaluiert, ob ein Freelancer oder ein Interim Manager den Eindruck erweckt, wie ein festangestellter Arbeitnehmer zu arbeiten, aber unter der Bezeichnung des "Freelancers" mit entsprechendem Vertrag im Unternehmen tätig zu sein.

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Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Honorarhöhe für Interim Manager und Freiberufler als wichtiges Kriterium für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit eingeführt. Im Urteil Az. B 12 R 7/15 R kommt das BSG zu folgendem Urteil: …. dem Honorar kommt besondere Bedeutung zu, ist ein gewichtiges Indiz für Selbstständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hatte den Heilpädagogen als scheinselbstständig eingeordnet und vom Landkreis Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Der Landkreis klagte dagegen und bekam vor dem Sozialgericht, Landessozialgericht und jetzt auch dem Bundessozialgericht Recht. Aus der Urteilsbegründung, die bisher nur auszugsweise im Rahmen einer Pressemitteilung des BSG veröffentlicht ist: "Das Bundessozialgericht hat die Revision der Rentenversicherung zurückgewiesen. Der Heilpädagoge war beim Landkreis nicht abhängig beschäftigt. Denn die zwischen ihm und dem Landkreis geschlossenen Honorarverträge sehen vor, dass er weitgehend weisungsfrei arbeiten kann und nicht in die Arbeitsorganisation des Landkreises eingegliedert ist.

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Und viele weitere Aspekte, die für die richtige Vertragswahl wichtig sind. Folgende Fragen klären wir mit dem selbstständigen Auftraggeber: Welche Vor- und Nachteile haben die verschiedenen Vertragsformen für den selbständigen Auftragnehmer? Was bedeutet eigentlich Arbeitnehmerüberlassung? Hat ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Auswirkungen auf das bisher vereinbarte Honorar? Was bedeutet das für den Status der Selbständigkeit? Warum reichen selbst Merkmale wie eine eigene GmbH oder die Beschäftigung von Mitarbeitern ggf. nicht aus, den Status der Scheinselbständigkeit zu vermeiden? Gibt es steuerliche Auswirkungen? Und viele weitere Aspekte, die für die richtige Vertragswahl wichtig sind. Wie kann unsere Unterstützung oder Zusammenarbeit ablaufen? Grundsätzlich können Sie uns als Berater beauftragen. Unser Spezialist Klaus-Olaf Zehle ist Wirtschaftsjurist und kennt die verschiedenen Vertragsformen aus unterschiedlichen Perspektiven: Als selbständiger Berater und Interim-Manager, als Auftraggeber und als langjähriger Partner bei den Management Angels in der Vermittlung von Mandaten mit Interim Managern, Projektmanagern oder Beratern.

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Ich bin ganz sicher, dass man dies rechtsicher vertraglich vereinbaren werden kann. Scheinselbstständigkeit: Risiko oder eine Frage der Ehre? Was würde für diese Lösung sprechen: Zunächst ist es eine grundsätzliche Frage, ob ein Interim Manager das unternehmerische Risiko trägt, dass mit der Selbstständigkeit einhergeht. Das ist also so etwas wie eine Frage der Ehre. Daneben ist aber auch zu fragen: Welche Konsequenzen entstehen überhaupt, wenn die Rentenversicherung Scheinselbständigkeit feststellen würde? In der Krankenversicherung würde es zu keiner Nachzahlung kommen. Diese wird ja ohnehin gezahlt (ebenso dann die Pflegeversicherung). Es bedarf nämlich regelmäßig keiner doppelten Zahlung oder allenfalls maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für die Rentenversicherung muss jedoch – ebenso wie für die Arbeitslosenversicherung nachgezahlt werden. Allerdings auch hier lediglich bis zur Beitragsbemessungsgrenze und nicht der volle Rechnungsbetrag. Die Nachzahlung in der Rentenversicherung zu übernehmen ist schon deshalb sinnvoll, weil einem selbst ja dieser Betrag in der Rente auch zugutekommt.

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Nach den drei Jahren war dann klar, ob man Unternehmer ist oder nicht. Vielleicht kann dies ja auch ein Ansatz für heute sein? Weitere News zum Thema "Scheinselbstständigkeit" finden Sie auf unserer Themenseite. Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine

Arbeitsrechtlich ist der Geschäftsführer grundsätzlich kein Arbeitnehmer. Für Streitigkeiten ist daher regelmäßig das Landgericht zuständig. Anders stellt sich dies sozialrechtlich Hier geht das Bundessozialgericht – im Einklang mit der herrschenden Meinung in der juristischen Literatur und Rechtsprechung – grund­sätzlich von einer abhängigen Beschäftigung und somit Sozialversicherungspflicht aus (vgl. hierzu etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 14. 03. 2018, Az. : B 12 KR 13/17R, auch zu den nachfolgenden Ausführungen) ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die selbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsver­hältnis. Anhaltspunkte hierfür sind die Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des wiederum setzt eine persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber voraus. Kriterien hierfür sind namentlich die Eingliederung in den Betrieb, und dass der Arbeitnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung einem umfassenden Weisungsrecht ist die selbständige Tätigkeit gegenüber zu stellen.