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Da das Telespielgerät " Playstation 2 " die Möglichkeit bietet, neben CDs mit Telespielen auch DVDs mit verbotenem Inhalt abzuspielen, gefährdet der Besitz die Sicherheit und Ordnung einer Anstalt [OLG Jena NStZ-RR 2003, 221; OLG Frankfurt 3 Ws 1384/02]. Anders hat das OLG Karlsruhe [1 Ws 230/02] entschieden; danach kann den durch das Gerät durch Anschluss eines Modems oder eines Netzwerkadapters ausgehenden Gefahren eines unzulässigen Informationsaustausches durch auf Kosten des Gefangenen vorzunehmende Versiegelung und Verplombung der Hohlräume und Schnittstellen zureichend begegnet werden. Anderes gilt nach Ansicht des OLG Dresden wohl für das Vorgängermodell, bei dem nur Musik-CDs abgespielt werden können und das daher keine unkontrollierbare Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt darstellt [ OLG Dresden 2 Ws 637/98]. Persönlicher besitz der versichert werden kann den. Auch einer möglichen Gefahr durch gewaltverherrlichende oder strafrechtlich relevante Computerspiele dürfen die Anstalten begegnen, beispielsweise durch Zulassung lediglich originalverpackter Spiele (um eine Umetikettierung zu vermeiden) oder durch Aufstellen von Listen mit viel gespielten und im wesentlichen gewaltfreien Spielen [OLG Celle NStZ 1994, 360].