Bundesangestelltentarifvertrag Bat - Öffentlicher Dienst

Insgesamt wurde zwischen folgenden Tarifverträgen unterschieden: BAT Bund und Land (Vertrag zwischen ÖTV und Tarifgemeinschaft deutscher Länder) BAT VKA (Vertrag zwischen ÖTV und Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände) BAT-Ost, kurz BAT-O (BAT in den neuen Bundesländern mit niedrigerer Vergütung) BAT wird durch TVöD, TV-L und TV-BA ersetzt Nach Einführung des TVöD galt der BAT eine bestimmte Zeit fort. Alle bis dato existierenden Tarifverträge im öffentlichen Dienst (BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO) wurden für die Beschäftigten in Bund und Kommunen zum 01. Oktober 2005 durch den TVöD ersetzt. Im Landesbereich wurde der BAT zum 1. November 2006 durch den TV-L ersetzt. Für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) und der Deutschen Bundesbank wurden spezielle dem TVöD nachempfundene Tarifverträge eingeführt. BAT in Hessen und Berlin Aufgrund des Austritts von Hessen aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) galt der BAT bis zum 31. Anlage 4a-B/L und -K Vergütungstabelle H 1 - | AVR-Württemberg. Dezember 2009 weiter fort.

Vergütungsgruppe 4A Bat.Com

Bei der Umsetzung des Aufstiegs sind nunmehr auch die EG 4 und die EG 7 eröffnet. Die EG 7 ist bei den früheren Angestellten zumeist in solchen Fällen vorgesehen, in denen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1a zum BAT / BAT-O ein kurzer Aufstieg von Vergütungsgruppe VIb nach Vc möglich gewesen wäre. Durch die Belegung der Entgeltgruppen 4 und 7 entfällt auch die bisherige Regelung der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 Satz 3 TVöD, wonach der Aufstieg von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 5 und von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 nicht als Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe galt. Bei einer Aufstiegszeit von mehr als 6 Jahren werden die Aufstiege bei der Zuordnung nicht berücksichtigt. Diese Aufstiegsmerkmale verbleiben in der Entgeltgruppe analog der Anlage 4 TVÜ-Bund. Des Weiteren bleibt es bei der Streichung der Aufstiegsmerkmale aus der Entgeltgruppe 9 und höher. Diese waren bereits in den Anlagen 2 und 4 TVÜ-Bund abgebildet, d. Öffentlicher-Dienst.Info - BAT/AOK-neu. h. die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe für übergeleitete und neu eingestellte Beschäftigte ist gleich.

Vergütungsgruppe 4A Bat 2

Vergütungstabelle des BAT – Bund und Kommunen BAT – gültig vom 01. 05. 2004 – 30. 11. 2006 in € 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 I 3011. 68 3174. 93 3338. 23 3501. 52 3664. 81 3828. 11 3991. 36 4154. 67 4317. 94 4481. 23 4644. 53 4807. 79 4971. 06 Ia 2775. 96 2902. 87 3029. 71 3156. 58 3283. 48 3410. 38 3537. 29 3664. 14 3791. 01 3917. 91 4044. 82 4171. 66 4293. 34 Ib 2467. 85 2589. 84 2711. 82 2833. 80 2955. 78 3077. 75 3199. 75 3321. 71 3443. 71 3565. 66 3687. 65 3809. 63 3931. 31 IIa 2187. 49 2299. 53 2411. 61 2523. 62 2635. 66 2747. 72 2859. 72 2971. 79 3083. 81 3195. 90 3307. 93 3419. 91 IIb 2039. 63 2141. 76 2243. 88 2346. 02 2448. 17 2550. 29 2652. 43 2754. 57 2856. 69 2958. 86 3060. 98 3105. 59 III 1944. 12 2039. 63 2135. 13 2230. 64 2326. 16 2421. 67 2517. 18 2612. Vergütungsgruppe 4a bat 2019. 68 2708. 18 2803. 71 2899. 24 2994. 76 3085. 60 IVa 1762. 31 1849. 71 1937. 11 2024. 48 2111. 89 2199. 28 2286. 68 2374. 07 2461. 47 2548. 87 2636. 26 2723. 68 2809. 85 IVb 1611. 35 1680. 71 1750. 02 1819.

7. Angestellte in der Tätigkeit von Forstamtmännern. 8. Angestellte im Forstverwaltungsdienst, die hinsichtlich ihrer Leistung den Forstassessoren gleichzustellen sind. 9. gestrichen 10. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeit ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergütungsgruppe IV b Fall­grup­pe 21 heraushebt. Vergütungsgruppe 4a bat for lashes. (Besondere Leistungen sind z. B. : Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung. ) a) 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Fall­grup­pe 10 heraushebt.