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Vorschriftensammlung mit Erläuterungen sowie Handlungsempfehlungen für Gefährdungssituationen – ein Lexikon von A bis Z, Bd. 2, Stichwort: Obdachlosigkeit, Köln Ehmann Obdachlosigkeit – ein Dauerproblem, KommP BY spezial 2008 S. 25 ff. Ewer/von Detten Ausgewählte Rechtsfragen bei der Beschlagnahme von Wohnraum zur Obdachloseneinweisung, NJW 1995 S. 353 ff. Fink in Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, Edition: 19 vom 1. 11. 2013, Art. 13 GG Franz Obdachlose sind Hilfsbedürftige und nicht Störer, DVBl 1971 S. 249 ff. Frohwerk Soziale Not in der Rechtsprechung des EGMR, Tübingen 2012 Gaul Die Verfassungswidrigkeit der Härteentscheidung nach § 765 a ZPO, JZ 2013 S. 1081 ff. Götz in Rauscher/Wax/Wenzel, Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Rechtsprechung: BayVBl 2007, 239 - dejure.org. Aufl., München 2012, § 721 ZPO Greifeld Obdachlose zwischen Polizei und Sozialhilfe – OVG Berlin, NJW 1980 S. 2484, JuS 1982 S. 819 ff. Gudat in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, Sozialrecht, München 2008, § 67 und § 68 SGB XII Günther/Traumann Aktuelle Rechtsprobleme der Wohnraumbeschlagnahme zur Unterbringung Obdachloser, NVwZ 1993 S. 130 ff. Gusy Polizei- und Ordnungsrecht, 8.

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Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die von dem Angeklagten veranlassten Leistungen zugunsten des BRK waren pflichtwidrig im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB. Dabei kann dahinstehen, ob die Strafbarkeit des Angeklagten nach dem Missbrauchstatbestand oder, wie vom Landgericht angenommen, nach dem Treubruchstatbestand des § 266 Abs. 1 StGB zu beurteilen ist, was davon abhängt, ob der Angeklagte als Bürgermeister mit Vertretungsmacht für die Gemeinde handelte. Inwieweit die Kompetenzregelungen der Art. 29, 30 Abs. 2, 36 und 37 BayGO zivilrechtlich zu Lasten Dritter gelten und mithin zu einer Einschränkung der Vertretungsmacht führen, ist umstritten (vgl. die Nachweise in Hölzl/Hien/Huber, Gemeindeordnung mit Verwaltungsgemeinschaftsordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung für den Freistaat Bayern 36. Lfg. Hölzl hien huber funeral home. Art. 38 GO Anm. 2. 1; offen gelassen in BGH NJW 1980, 115). Der Senat braucht die Frage hier nicht zu entscheiden, da die Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Missbrauchstatbestandes und die Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchstatbestandes vorliegend übereinstimmen (vgl. BGHSt 47, 187, 192; BGH NJW 1984, 2539, 2540; NJW 2006, 453, 454).

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7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, in Bengl/Berner/Emmerig, Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz, Kommentar mit weiteren einschlägigen Vorschriften und Hinweisen (Loseblatt; Supplement zu Art. 7 LStVG, S. 63 ff. ), Stuttgart, 23. EL, 2011 Schmidbauer/Steiner Bayerisches Polizeiaufgabengesetz und Bayerisches Polizeiorganisationsgesetz, Kommentar, 3. Aufl., München 2011 Schoch Polizei- und Ordnungsrecht, in ders., Besonderes Verwaltungsrecht, 15. Aufl., Berlin 2013 Stelkens/Bonk/Sachs Verwaltungsverfahrensgesetz. Hölzl hien huber park. Kommentar, 8. Aufl., München 2014 Wallner Obdachlosigkeit, KommP BY 2012 S. 336 ff. Juli 2014 4 Juli 2014 5

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2006, Az. 4 N 05. 779, BayVBl 2006, 370; … Widtmann/Grasser/Glaser, a. a. O., RdNr. 11 zu Art. 37; … Hölzl/Hien/Huber, a. O. Erl. II. 2 zu Art. 37 GO). Richtlinien im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 2 GO liegen aber insbesondere dann vor, wenn der Gemeinderat - wie hier - Wertobergrenzen bestimmt (BayVGH, Urteil vom 16. 2006, a. ). VGH Bayern, 27. 2014 - 15 ZB 13. 105 Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle Danach erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit - soweit es hier von Belang ist - "die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen" (Art. 37 Abs. Hölzl hien hubert reeves. 1 Satz 1 Nr. 1 GO; zur Verbindlichkeit von Richtlinien des Gemeinderats i. S. v. Art. 1 Satz 2 GO vgl. BayVGH, U. 16. 2. 2006 - 4 N 05. 779 - BayVBl 2006, 370). VGH Hessen, 24. 07. 2006 - 8 NG 1156/06 Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines … Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Geschäftsordnung eines kommunalen Vertretungsorgans Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und damit auch Gegenstand eines Normenkontroll-Eilverfahrens sein kann ( … vgl. BVerwG, a. ; Bay.

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Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen … die Gesetzgebungszuständigkeit für § 13, § 14 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 ( BGBl I S. 78) sich nicht auf Art. 73 Nr. 1 oder Art. 6 GG, sondern allein auf Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG stützen lässt ( BVerfGE 115, 118),. Art. 3 GG einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen nicht zulässt ( BVerfGE 115, 118), und. § 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 LuftSiG mit Art. 3 Satz 1 GG unvereinbar sind, soweit sie eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung auch für die Fälle des Art. Literaturverzeichnis - beck-online. 3 GG vorsehen ( BVerfGE 115, 118). Nachdem § 14 Abs. 3 LuftSiG, der zum Abschuss eines gegen das Leben von Menschen eingesetzten Luftfahrzeugs ermächtigte, durch Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 für nichtig erklärt wurde ( BVerfGE 115, 118), haben die Antragstellerinnen ihren Antrag insoweit für erledigt erklärt.

OLG Stuttgart, 09. 02. 2016 - 10 U 137/15 Wirksame Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister … Entgegen der Auffassung der Beklagten ist diese Rechtsprechung nicht überholt, sondern entspricht nach wie vor einhelliger Rechtsprechung in Bayern (vgl. die Nachweise in BayVGH, Urteil vom 16. Februar 2006 - 4 N 05. 779, NVwZ-RR 2007, 405, juris Rn. 71; … Beschluss vom 31. August 2011 - 8 ZB 11. 549, juris Rn. 30; … Beschluss vom 27. Mai 2014 - 15 ZB 13. MICHAEL Rechtsanwälte und Notare - Anwalt fuer Gevelsberg, Ennepetal, Wuppertal, Schwelm, Hagen. 105, juris Rn. 5; OLG München …, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 34 Wx 65/10, juris Rn. 7 - 9; … Beschluss vom 28. Januar 2013 - 34 Wx 390/12, juris Rn. 9). VG Bayreuth, 20. 05. 2011 - B 5 K 09. 909 (Kein) Schadensersatzanspruch einer Gemeinde gegen ihre Erste Bürgermeisterin Da die Richtlinien aber gerade von dem Gremium aufgestellt werden, das mit den Verhältnissen in der Gemeinde am besten vertraut ist und aufgrund demokratischer Legitimation die Verantwortung für dieses Gemeinwesen trägt, ist die in den Richtlinien getroffene Abgrenzung ein ganz entscheidender Anhaltspunkt für die auch objektiv richtige Zuständigkeitsverteilung (BayVGH, Urteil vom 16.