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Da Sie diese Kleinigkeiten alle planerisch berücksichtigen, müssen und sollen diese auch honoriert werden. Auch wenn nicht so explizit wie in dem Berliner Beispiel Kostenansätze für Unvvorhergesehenes usw. aus den anrechenbaren Kosten herausgenommen werden, können diese i. nicht zur Honorarermittlung herangezogen werden, da hierfür nur die Kosten nach DIN 276 gelten. Sie müssen deshalb diese Kosten für Vorhergesehenes (! Din 276 unvorhergesehenes 1. ), nämlich die vielen Kleinigkeiten, die noch kommen, in die Kostenansätze einrechnen, so dass sie - z. B. bei Kostenermittlungen nach DIN 276 - in den jeweiligen Kostengruppen gleich richtig enthalten sind. Denn die DIN kennt ja nun in der Tat keine Kostengruppe für Unvorhergesehenes. Also: Unvorhergesehenes und Vorhergesehenes in die Einheitspreise einrechnen und nicht separat ausweisen! Dann stimmen die Kostengruppen der Ermittlung und das Honorar stimmt auch. ____________________________ Herzliche Grüße Friedhelm Doell Beratender Ingenieur HOAI-Sachverständiger 02.

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Die im Zuge der Kostenschätzung gewählte Struktur bzw. Gliederung der Kostenermittlung ist, soweit an der Projektstruktur keine Änderungen erfolgten, beizubehalten. Die bereits während der Vorplanung definierten Konstruktionen, Qualitäten und technischen Systeme sind durch den Architekten bzw. den Fachplanern zu konkretisieren und nachvollziehbar zu dokumentieren. Din 276 unvorhergesehenes youtube. Pauschale Kostenansätze Die Aufnahme von pauschalen Kostenansätzen in die DIN 276 Kostenberechnung für z. Terminsicherungsmaßnahmen, Baupreissteigerung, Unvorhergesehenes oder s onstige mögliche Zusatzleistungen (zusätzliche Bauherrenwünsche) sind vorzuschlagen und in Abstimmung mit dem Bauherrn/Investor in der Kostenberechnung zu berücksichtigen. Wird die Aufnahme entsprechender Kostenansätze durch den Bauherrn/Investor abgelehnt, sollte dies nachvollziehbar dokumentiert werden.

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"Unvorhergesehenes" zählt nicht zu den anrechenbaren Kosten – Kostenberechnungen sind in aller Regel nicht so detailliert, dass alle Kleinleistungen darin berücksichtigt sind. Oft werden daher Sicherheitszuschläge vorgesehen. Da die Kostenberechnung nach Paragraf 6 Absatz 1 HOAI die Grundlage für das Honorar für alle Leistungsphasen ist, stellt sich immer wieder die Frage: Was davon zählt zu den anrechenbaren Kosten? Din 276 unvorhergesehenes. Kleinleistungen gehören dazu – Sicherheitszuschläge, Unvorhergesehenes und Unvorhersehbares hingegen nicht. Denn Paragraf 4 Absatz 1 der HOAI definiert lediglich die zu erwartenden Herstellungskosten und damit zusammenhängende Aufwendungen als anrechenbare Kosten. Sicherheitszuschläge, besser "Unsicherheitszuschläge", zählen nicht dazu. Immer wieder erreichen die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht (GHV) zu diesem Themenkomplex Anfragen, wie zum Beispiel die folgenden: Anfrage 1: Ein Auftragnehmer plant eine Verkehrsanlage und muss gemäß Vertrag die Kosten nach AKS (Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen) aufstellen.

So lassen sich die Kosten für Putzarbeiten beispielsweise durch die Untergliederung in Demontage und Abbrucharbeiten, Ausbesserungsarbeiten und Herstellung einer neuen Putzoberfläche übersichtlich strukturieren. Unter dem zutreffenden Gliederungspunkt erfolgt dann die Aufstellung der Einzelmaßnahmen mit den entsprechenden Massen. Dieses detaillierte Vorgehen bei der Kostenschätzung bietet nicht nur eine hohe Kostensicherheit, sondern lässt sich durch die ausführungsorientierte Gliederung gleichzeitig für die spätere Ausschreibung komfortabel nutzen. Fehler bei der Kostenschätzung beim Bauen im Bestand vermeiden Zuerst muss beachtet werden, dass eine Kostenschätzung beim Umbau eines Bestandsgebäudes erheblich umfangreicher ist als bei einer Neubaumaßnahme. Kostengruppe Finanzierung in DIN 276 - Lexikon - Bau.... Entsprechend viel Arbeitszeit sollte für die Durchführung der Kostenermittlung eingeplant werden. Die Lohnkosten hierfür sind in den Umbauzuschlag der aktuellen Honorarordnung zwar enthalten, sollten dem Bauherrn aber auch kommuniziert und vor allem bei den Vertragsverhandlungen durchgesetzt werden.