Villen In Norwegen
Ferienhäuser mit Pool und Luxusvillen bieten Unterkunft für einen unvergesslichen Urlaub für all diejenigen, die Exzellenz und ein besonderes Erlebnis suchen. Jede einzelne unter den luxuriösen Villen erzählt ihre eigene faszinierende Geschichte für eine einmalige und wunderschöne Erfahrung. In unserem Angebot Ferienhaus Norwegen finden Sie ideale Unterkunftsmöglichkeiten für Familien oder eine Gruppe von Freunden für erholsame Ferien, gemeinsame Momente, verschiedene Aktivitäten oder vielleicht um auch etwas Neues zu entdecken. Jedes einzelne Ferienhaus, Villa mit Pool, besticht durch seine eigenen Charakter und Persönlichkeit und ermöglicht Ihnen so Ihren Urlaub in besonderer Weise zu erleben. Persönlichkeit und Einzigartigkeit drückt sich in Qualität, Schönheit, Details, Wellness-Inhalten und anderen Dienstleistungen aus. Die Villen mit Pool und Ferienhäuser aus unserem Angebot in Norwegen sind modern und luxuriös eingerichtet, um Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
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Häuser an den Fjorden Mittelnorwegens sind bei einer Größe von etwa 150 Quadratmetern Wohnfläche bereits ab 200. 000 Euro erhältlich. In Südnorwegen beginnen die Preise für ähnliche Objekte in gutem Zustand bei etwa 300. 000 Euro. Für den Kaufpreis sind neben der Ausstattung vor allem die Nähe zu Gewässern, Ortschaften und Städten sowie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten entscheidend. Zum Kaufpreis kommen noch einige weitere Aufwendungen. Grunderwerbssteuer - 2, 5% Maklerkosten - ca. 2, 5% Grundbucheintragung - ca. 190 Euro Müll, Strom, Heizung - je nach Bedarf Der Kauf von Immobilien muss in Norwegen nicht notariell beurkundet werden. Üblich sind hingegen privatwirtschaftliche Verträge und Auflassungsurkunden. Kommt der Kauf über einen Makler zustande, beantragt dieser alle Eintragungen und Zahlungsabwicklungen. In den meisten Fällen erfolgt die Einschaltung des Maklers durch den Verkäufer, der dementsprechend die Kosten trägt. Daten wie den Grundbucheintrag sollten Käufer allerdings selbstständig durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.