Geschätzte Steuerbescheide Vom Finanzamt - So Geht'S Weiter.

Naturgemäß sind die Schätzungen nicht genau. Die Schätzung sucht nach der größtmöglichen Wahrscheinlichkeit, was regelmäßig zu einer höheren Steuerfestsetzung führt. Dem Finanzamt billigt der BFH einen sehr weiten Schätzungsrahmen zu, von dem es in der Regel großzügig Gebrauch macht. Die Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, was mit dem Argument gerechtfertigt wird, dass der Steuerpflichtige für den Schätzungsanlass verantwortlich ist. Abgabe der Steuererklärung nach Schätzungsbescheid ist im Zweifel ein Einspruch | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Im Folgenden gehe ich auf diese Voraussetzungen ein und beantworte einige grundlegende Fragen zu diesem Thema. Im Besonderen geht es um die Rechtsschutzmöglichkeiten, die gegen einen Schätzungsbescheid bestehen. An anderer Stelle gehe ich auf die Schätzung im Steuerstrafrecht ein. Voraussetzung für eine Schätzung nach § 162 AO – Schätzungsbefugnis Das Finanzamt hat immer dann eine Schätzungsbefugnis, wenn der Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren den angesprochenen Mitwirkungs-, Aufzeichnungs- oder Nachweispflichten nicht oder nicht hinreichend nachkommt.

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Sollten Sie einen Schätzungsbescheid erhalten haben, so lassen Sie ihn von einem auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen! Wie die vorgenannten Ausführungen zeigten, ist rechtzeitiges Reagieren unerlässlich. Gleichzeitig gibt es in Schätzungsfällen eine Vielzahl von Ansätzen, um gegen einen Schätzungsbescheid vorzugehen.

Versäumnis einer Einspruchsfrist Die Folgen eines Ausbleibens eines Einspruchs können verheerend sein, denn der Bescheid wird nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig; die Steuer muss in der geforderten Höhe gezahlt werden. In dieser Situation kann auch kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden, denn dieser setzt einen form- und fristgerechten Einspruch voraus (siehe meine Informationen zum AdV-Verfahren). Es bleibt dann nur noch ein Änderungsantrag – sofern der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erging ( § 172 AO), welcher aber im Ermessen der Finanzbehörde steht. Steuererklärung schätzung einspruch ein. Die Erfahrung zeigt, dass diese Änderungsanträge aber häufig ohne Erfolg bleiben: Zwar liegen mit dem Änderungsantrag neue Tatsachen vor. Jedoch wird in der Verletzung der Mitwirkungspflichten, die zur Schätzung führten, ein grob schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gesehen, weshalb die Änderungsvorschriften nicht anzuwenden sind (BFH AO-StB 2005, 5).