Blutzuckerteststreifen Preisgruppe 1 Barmer

Montag, 15. Oktober 2012, 17:26 Uhr Bayer Vital GmbH Hervorragende Bayer-Qualität für alle Menschen mit Diabetes CONTOUR® NEXT Blutzuckerteststreifen jetzt in Preisgruppe B Empfehlung der Krankenkassen ermöglicht die wirtschaftlichere Verordnung der CONTOUR® NEXT Sensoren Leverkusen – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (VdEK) und die BARMER GEK haben die neuen CONTOUR® NEXT Sensoren in die Preisgruppe B aufgenommen. Damit reagieren sie auf die bundesweite Preissenkung der neuesten Blutzuckerteststreifen von Bayer. Als erster Originalhersteller hatte das Unternehmen die Preise für seine innovativsten Sensoren bereits Mitte September gesenkt. Blutzuckerteststreifen preisgruppe 1 barmer download. Die Eingruppierung in der Lauer-Taxe wird zum 1. November 2012 sichtbar sein. Krankenkassen attestieren wirtschaftliche Verordnungsfähigkeit Durch die Eingruppierung in die Preisklasse B des VdEKs (u. a. für DAK, Techniker Krankenkasse) und in die Preisklasse 2 bei der BARMER GEK können Ärzte die CONTOUR® NEXT Sensoren nun wirtschaftlich verordnen und das Arzneimittelbudget entlasten.

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Beitrittserklärung zum Arzneiversorgungsvertrag gegenüber dem vdek Ihr Beitritt zum Arzneiversorgungsvertrag (AVV) der Ersatzkassen ist gegenüber der für den Sitz Ihrer Hauptapotheke zuständigen Landesvertretung des vdek zu erklären. Das Beitrittsformular zum AVV stellen wir Ihnen hier zur Verfügung: Bitte beachten Sie, dass ein Beitritt zum AVV erst erfolgen kann, nachdem Sie die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V und die Meldung zum Apothekenverzeichnis beim DAV abgegeben haben. Für Apotheken mit Sitz außerhalb Deutschlands besteht die Möglichkeit, einen individuellen Vertrag mit jeder Ersatzkasse abzuschließen, um eine Lieferberechtigung zu erhalten. Blutzuckerteststreifen preisgruppe 1 barmer login. Dazu setzen Sie sich bitte direkt mit den Hauptverwaltungen unserer Mitgliedskassen in Verbindung. Mehr zum Thema Arzneiversorgung Online-Angebote des vdek

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(DAV) führt gemäß § 293 Abs. 5 SGB V ein bundeseinheitliches Verzeichnis über Apotheken, welches den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Nur dadurch kann eine reibungslose Rechnungsbegleichung für Ihre Apotheke durch die Ersatzkassen sichergestellt werden. Die Meldung zum Apothekenverzeichnis nach § 293 Abs. Verordnung von Blutzucker-Teststreifen. 5 SGB V erfolgt per Formular gegenüber dem Deutschen Apothekerverband e. (DAV): 2. Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag gegenüber dem DAV Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV geschlossen. Er bildet die Grundlage aller Arzneiversorgungsverträge. Als Nicht-Mitgliedsapotheke eines LAV müssen Sie gegenüber dem DAV den Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V erklären. Die Beitrittserklärung muss folgende Angaben enthalten: Erklärung des Beitritts Name der Apotheke Vor- und Nachname des Apothekeninhabers Anschrift der Apotheke Institutionskennzeichen der Apotheke Informationen des GKV-Spitzenverbandes zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V finden Sie unter: Rahmenverträge des GKV-Spitzenverbandes zur Arzneimittelversorgung 3.