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Aktuelle Informationen über die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird. Sie ist in allen EU -Amtssprachen verfügbar und dient bei in der EU durchgeführten Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis über die Erfüllung der jeweils festgelegten Bedingungen. Dank der EEE entfällt für die Bieterinnen/Bieter künftig die Verpflichtung, umfangreiche Unterlagen oder verschiedenste Formulare beizubringen, wie sie bisher bei der Auftragsvergabe in der EU in Verwendung waren. Dadurch wird die Teilnahme an in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten Ausschreibungen erheblich erleichtert. Seit Oktober 2018 wird die EEE ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Das Online -Formular kann ausgefüllt, gedruckt und anschließend der Beschafferin/dem Beschaffer zusammen mit den weiteren Teilen des Angebots gesendet werden.

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Am 23. 12. 2014 hat die EU-Kommission den Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung an die Mitgliedsstaaten übermittelt. Bis zum 31. 01. 2015 können die Mitgliedsstaaten nun gegenüber der Kommission dazu Stellung nehmen. Eingeführt wird die EEE durch den Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU (VRL). Sie soll die Eignungsprüfung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Oberschwellenbereich durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren. Die Mitgliedsstaaten können den Entwurf im Rahmen des Prüfverfahrens im Sinne des Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 182/2011 mit qualifizierter Mehrheit ablehnen oder Änderungen vorschlagen. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, kann der Entwurf auch bei einem negativen Votum einzelner Mitgliedsstaaten erlassen werden. Weniger Aufwand und einfache Nutzung Eines der Ziele der Richtlinie ist die Vereinfachung des Verfahrens der Eignungsprüfung. Dieses stellt aufgrund seines Verwaltungsaufwandes im Zusammennhang mit der Beibringung notwendiger Dokumente eines der Haupthindernisse für die Beteiligung an Vergabeverfahren dar.

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