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Hinweise und Beispiele zur Umsetzung des Kernlehrplans Biologie Beispiel eines schulinternen Lehrplans für das Fach Biologie in einer fiktiven Realschule Als Beispiel eines schulinternen Lehrplans auf der Grundlage des Kernlehrplans Biologie für die Realschule steht hier der schulinterne Lehrplan einer fiktiven Realschule zur Verfügung. Materialien, die die Fachschaften zur Erstellung eines solchen Curriculums benötigen, stehen zum Download bereit. Schulentwicklung NRW - SINUS - Zur Materialdatenbank - Mathematik-Unterrichtsreihen. zum Beispiel für einen schulinternen Lehrplan Biologie Unterrichtsplanung nach dem Kernlehrplan Biologie Die hier aufgeführten Beispiele von Biologieunterricht zeigen exemplarisch auf, wie mehrere Ansprüche umgesetzt werden können: die Beachtung der Obligatorik des Kernlehrplans, die Einhaltung von Absprachen in der Fachkonferenz, die laut Schulgesetz notwendig sind, eine kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung und den pädagogischen Gestaltungsspielraum der Lehrperson. Zu den Hinweisen und Beispielen zur Unterrichtsplanung Weiterführende Links Hier finden Sie Links zu Themen, die im Zusammenhang mit dem Kernlehrplan stehen.

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Vorbemerkungen: Kernlehrpläne als kompetenzorientierte Unterrichtsvorgaben Kompetenzorientierte Kernlehrpläne sind ein zentrales Element in einem umfassenden Gesamtkonzept für die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit. Sie bieten allen an Schule Beteiligten Orientierungen darüber, welche Kompetenzen zu bestimmten Zeitpunkten im Bildungsgang verbindlich erreicht werden sollen, und bilden darüber hinaus einen Rahmen für die Reflexion und Beurteilung der erreichten Ergebnisse.

Indem sich Kernlehrpläne auf die zentralen fachlichen Kompetenzen beschränken, geben sie den Schulen die Möglichkeit, sich auf diese zu konzentrieren und ihre Beherrschung zu sichern. Die Schulen können dabei entstehende Freiräume zur Vertiefung und Erweiterung der aufgeführten Kompetenzen und damit zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung nutzen. Kernlehrplan biologie nrw en. Die im Kernlehrplan vorgenommene Fokussierung auf rein fachliche und überprüfbare Kompetenzen bedeutet in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht, dass fachübergreifende und ggf. weniger gut zu beobachtende Kompetenzen – insbesondere im Bereich der Personal- und Sozialkompetenzen – an Bedeutung verlieren bzw. deren Entwicklung nicht mehr zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gehören. Aussagen hierzu sind jedoch aufgrund ihrer überfachlichen Bedeutung außerhalb fachbezogener Kernlehrpläne zu treffen. Zudem liefern die neuen Kernlehrpläne eine landesweit einheitliche Obligatorik, die die curriculare Grundlage für die Entwicklung schulinterner Lehrpläne und damit für die unterrichtliche Arbeit in Schulen bildet.