Schnuppervormittag Im Amt Für Technischen Umweltschutz Und Kreisstraßen | Impiris
Bei Gärten, Wald- und Ackerflächen haben sich auch Elektrozäune bewährt. Sie verhindern, dass Biber Dämme und Burgen an problematischen Stellen bauen. " Oft sei es aber noch einfacher, abzuwarten und nichts zu tun: "Wer vom Biber gefällte Bäume immer gleich beseitigt, zwingt ihn dadurch, weitere Bäume zu fällen. Besser ist es deswegen, die Bäume liegen zu lassen, wenn das möglich ist", so Niebling weiter. Dämme zu entfernen oder zu drainieren, sei nur in Ausnahmefällen erlaubt, und: "Dazu braucht man eine Genehmigung. " Für Fragen oder Beratung steht der Kreis Viersen zur Verfügung: Auskunft geben die Untere Naturschutzbehörde unter Tel. 02162 / 39-1406 und das Amt für Technischen Umweltschutz unter Tel. Neuer Kreisdezernent in Viersen tritt Amt an. 02162 / 39-1242. Fragen beantworten auch die Biberexperten der Biologischen Station Krickenbecker Seen. Beitrags-Navigation
- Neuer Kreisdezernent in Viersen tritt Amt an
- Rainer Röder tritt Amt als technischer Dezernent im Kreis Viersen an - LokalKlick.eu
Neuer Kreisdezernent In Viersen Tritt Amt An
Inhaltsbereich Vorzimmer Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen Zuständigkeit Name Telefon E-Mail Martina Baudendistel Aufgaben: Vorzimmer Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen, Abwasserbeseitigung (privat), Abwasserbeseitigung (gewerblich), Wärmepumpen, Anlagenbetrieb und -prüfung (Gewässer), Regenwasserbeseitigung, Recyclingbaustoffe, Wilder Müll - Meldungen, Landwirtschaftliche Beregnung 02162 39-1242
Rainer Röder Tritt Amt Als Technischer Dezernent Im Kreis Viersen An - Lokalklick.Eu
Zu meinem Aufgabenbereich zählen die Führung des Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie die technische Sachbearbeitung im Rahmen der Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen und der Sanierung von Altlasten. B24: Wie kamen Sie auf die Idee, ein Brachflächenkataster zu erstellen? Gab es hier einen speziellen Handlungsbedarf? Harald Stoll: Der Kreis Viersen führt gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz NRW ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. In das Kataster sind die Daten, Tatsachen und Erkenntnisse aufzunehmen, die über die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder der Überwachung ermittelt werden. Zur Fortschreibung und Vervollständigung des Katasters wurde 2017 begonnen eine systematische Nacherhebung über altlastverdächtigen Flächen durchzuführen. Hierfür wurde ein Sachverständiger beauftragt entsprechende Quellen auszuwerten (Luftbilder, Karten, historische Adressbücher, Bauakten).