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All dies ist jedoch falsch! Auch Bereitschaftspflegeeltern können für den Verbleib ihres Kindes einen Verbleibensantrag stellen. Die einschlägige Vorschrift, § 1632 IV BGB lautet: "Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde". § 1632 IV BGB gibt Pflegepersonen ausdrücklich ein Antragsrecht, um zu verhindern, dass Pflegekinder zur Unzeit aus der Familie herausgenommen werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Voraussetzung hierfür ist nach dem Gesetzeswortlaut, dass das Kind "in Familienpflege" lebt. Pflegekind ohne rückführung eines fragments des. Unerheblich ist dabei der Status der Pflegeeltern. Antragsberechtigt sind sowohl Dauer- als auch Bereitschaftspflegeeltern. Insoweit heißt es ausdrücklich bei Palandt-Diederichsen (BGB, Kommentar, 69. Auflage, § 1632 Rdnr. 10): "Familienpflege ist nicht nur die Dauer, sondern auch die Bereitschaftspflege (Hamm, FamRZ 2003, 54)".

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Da die Norm Kinder und ihr gesundes Aufwachsen ohne schädliche Bindungsabbrüche schützt, kann es also nicht auf die "Etikettierung" des Pflegeverhältnisses ankommen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Schutzzwecks der Norm, gesundes Aufwachsen von Kindern zu garantieren, ohne weiteres nachvollziehbar. Auch nach dem OLG Hamm (FamRZ 2011, 166 f. ) ist Familienpflege "jedes faktische Pflegeverhältnis familienähnlicher Art, gleichgültig, ob ein Pflegevertrag oder eine etwa erforderliche Pflegeerlaubnis vorliegen (BGH, FamRZ 2001, 1449 = NJW 2001, 3337 ff. #50 Bevorstehende Rückführung | Neulich bei den Pflegeeltern. )" Damit steht auch Pflegeeltern nach der Rechtsprechung und auch der Kommentarliteratur eindeutig das Recht zu, einen Verbleibensantrag bei beabsichtigter Herausnahme zur Durchsetzung entweder einer Rückführung in die Herkunftsfamilie oder aber zur Durchsetzung eines Wechsels in eine Bereitschaftspflegefamilie zu stellen. Entgegen des Wortlautes der oben zitierten Vorschrift kann der Verbleibensantrag auch gestellt werden, wenn die Herausnahme nicht von den Kindeseltern begehrt wird, sondern wenn ein Amtsvormund oder ein Amtspfleger die Herausnahme fordert.

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von: Bayerisches Oberstes Landesgericht von: Saarländisches Oberlandesgericht von: Bundesverfassungsgericht Zwingende Anhörung leiblicher Kinder in Adoptionsverfahren Zu den materiell Betroffenen in diesem Sinne gehören bei einer Adoption die Kinder des Annehmenden. Gemäß § 1769 BGB darf eine Annahme Volljähriger nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der Kinder des Annehmenden entgegenstehen. Dem entspricht es, dass die Kinder im Adoptionsverfahren anzuhören sind von: Bundesverfassungsgericht Form der Anhörung des Kindes ist Angelegenheit des zuständigen Familiengerichtes 1. Dauerpflege - Grundinformationen - Pflegeelternnetz. Die am Kindeswohl orientierte Regelung, dass bei Sorgerechtsentscheidungen nach der Ehescheidung der Eltern der Wille des Kindes zu berücksichtigen ist ( {BGB § 1671 II}) und deshalb seine persönliche Anhörung durch das entscheidende Gericht in der Regel geboten sein wird ( {FGG § 50 b}), steht mit dem Grundgesetz in Einklang. 2. Die Entscheidung darüber, welche Form der Kindesanhörung geeignet und erfolgversprechend erscheint, bestimmt sich nach den Verhältnissen des einzelnen Falles; sie ist Angelegenheit der zuständigen Familiengerichte und der verfassungsrechtlichen Nachprüfung entzogen.

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Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema Verschiedenes Die Rückführung eines Pflegekindes Leider habe auch ich die traurige Erfahrung der Rückführung eines Kindes gemacht und möchte darüber berichten. Die Eltern von Patrick, ein Mann weit über die 40 und eine junge Frau von Anfang 30, lebten zuvor gemeinsam mit dem Jungen in einer Einraumwohnung. Der Mann war Alkoholiker und die Frau psychisch krank und sehr labil. Die Herausnahme des Kindes aus der Familie erfolgte wegen Vernachlässigung des Jungen. Bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten beim Jugendamt gelang es den Eltern dann ohne weiteres, das Jugendamt davon zu überzeugen, dass eine baldige Rückführung angedacht war. Leben mit traumatisierten Kindern - 3. Beispiel Mit neun Monaten kommt Marie in die Pflegefamilie. Nach einem dreiviertel Jahr ist die Rückführung geplant. Pflegekind ohne rückführung aus. Als ihre Mutter sie holen komm, wehrt sie sich vehement dagegen, in den Kinderwagen gesetzt zu werden. Nur unter lautem Protest verlässt sie die Pflegeeltern.

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von: Oberlandesgericht Hamm Anhörung eines Kindes In Sorgerechtsverfahren ist in der Regel das Kind vom Richter persönlich anzuhören. Eine Anhörung der erwachsenen Beteiligten allein ist nicht ausreichend. von: Kammergericht Berlin von: Oberlandesgericht Hamm von: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht von: Oberlandesgericht Bamberg Namensänderung Aufhebung des Beschlusses zur Ersetzung der Einwilligung zur Namensänderung wegen eines schweren Mangels, da der Vater nicht angehört worden ist

Letztlich kann der Verbleibensantrag gegen jeden Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechtes eingereicht werden. In einem Verfahren vor dem Gericht wird dann geprüft, ob die Herausnahme für das Pflegekind noch verkraftbar ist. Letztlich wird das Familiengericht hierzu ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten einholen. Erhöhter Schutz für Pflegekinder bei bloßem Pflegestellenwechsel Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass das Kindeswohl letztlich immer Vorrang haben muss. DJI - Pflegeeltern auf Zeit?. Gerade das Bundesverfassungsgericht, und ihm folgend die obergerichtliche Rechtsprechung, haben hier sehr differenzierte Regelungen geschaffen, welches Risiko für ein Pflegekind überhaupt noch hinnehmbar ist. Dabei gilt, dass ein etwas größeres Risiko dann hinnehmbar ist, wenn eine Rückführung des Kindes zu den leiblichen Eltern geplant ist. Aber auch hier besteht ein sehr effektiver Schutz vor schädlichen Folgen des Bindungsabbruchs. Es kommt hierbei auch nach einer gewissen Zeit nicht mehr auf die Erziehungsgeeignetheit der Kindeseltern an.