Deklaration Über Die Rechte Der Frau Und Bürgerin

Sie muss gleichermaßen das Recht besitzen, die (Redner-)Tribüne zu besteigen …" (Art. X). [ Bearbeiten] Bedeutung und Wirkung Die historische Bedeutung der "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" liegt darin, dass sie die erste universale Erklärung von Menschenrechten ist, die einen allgemeingültigen Anspruch für Männer und Frauen erhebt. Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin : definition of Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin and synonyms of Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (German). Zur Wirkungsgeschichte finden sich in der Literatur verschiedene Standpunkte. Während einerseits darauf hingewiesen wird, dass die Erklärung von 1791 nur in fünf Exemplaren erschien und politisch völlig ignoriert wurde, heißt es an anderer Stelle: "Die Deklaration erregte in ganz Frankreich und sogar im Ausland Aufsehen. " Für erstere Annahme spricht, dass de Gouges' Erklärung bis heute in den meisten Sammlungen und Auflistungen rechtshistorischer Dokumente fehlt. Erst 1972 wurde der Text, der bis dahin unbeachtet in der französischen Nationalbibliothek lag, von Hannelore Schröder wieder entdeckt und 1977 auf Deutsch veröffentlicht. [ Bearbeiten] Literatur Olympe de Gouges: Schriften.

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9. GEGENÜBER JEDER FRAU, DIE FÜR SCHULDIG BEFUNDEN WURDE, SOLL DAS GESETZIN SEINER GANZEN STRENGE ANGEWANDT WERDEN. 10. NIEMAND SOLL WEGEN SEINER MEINUNGEN, SELBST WENN SIE DIE GRUNDSÄTZE BERÜHREN, VERFOLGT WERDEN. DIE FRAU HAT DAS RECHT, DAS SCHAFOTT ZU BESTEIGEN. SIE MUSS GLEICHERMASSEN DAS RECHT HABEN, DIE REDNERTRIBÜNE ZU BESTEIGEN, SOFERN IHRE ÄUSSERUNGEN DIE DURCH DAS GESETZ ERRICHTETE ÖFFENTLICHE ORDNUNG NICHT STÖREN. 11. DIE FREIE ÄUSSERUNG VON GEDANKEN UND MEINUNGEN IST EINES DER KOSTBARSTEN RECHTE DER FRAU, DENN DIESE FREIHEIT SICHERT IHR DIE RECHTMÄSSIGE ANERKENNUNG DER VATERSCHAFT FÜR IHRE KINDER. Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin. JEDE BÜRGERIN KANN MITHIN FREI SAGEN, ICH BIN DIE MUTTER EINES KINDES, DAS DIR GEHÖRT, OHNE DASS EIN BARBARISCHES VORURTEIL SIE ZWINGT, DIE WAHRHEIT ZU VERBERGEN; UNTER VORBEHALT DER VERANTWORTLICHKEIT FÜR DEN MISSBRAUCH DIESER FREIHEIT IN DEN DURCH DAS GESETZ BESTIMMTEN FÄLLEN. 12. DER SCHUTZ DER RECHTE DER FRAU UND BÜRGERIN IST UM EINES HÖHEREN NUTZENS WILLEN NOTWENDIG; DIESER SCHUTZ SOLL ZUM VORTEIL ALLER GEWÄHRT WERDEN UND NICHT NUR FÜR DEN BESONDEREN NUTZEN DER FRAUEN, DIE DIESEN SCHUTZ GENIESSEN.

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Ihr Beginn wird oft mit der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin von Olympe de Gouges im Jahr 1791 gleichgesetzt. Sie verfasste während der Französischen Revolution 1791 die Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne ( Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin). In Europa wurden erste Stimmen nach politischer Partizipation von Frauen während der Französischen Revolution laut, als Olympe de Gouges 1791 die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin veröffentlichte. 3 – Als Vorreiterin der Idee der Gleichberechtigung der Frau kann Marie Gouze, auch bekannt als Olympe de Gouges (1748-1793) angeführt werden, die im Jahr 1791 die " Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin " ("Déclaration des droits de la Femme et de la Citoyenne") verfasst hat. Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin – Wikipedia. EurLex-2 Brief an die Königin Die Rechte der Frau ("Mann, bist du imstande gerecht zu sein? ") Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (an die Nationalversammlung) Präambel Artikel I bis XVII Postambel Form des Sozialvertrages zwischen Mann und Frau Zwei Postskripte Art.

Erklärung Der Rechte Der Frau Und Bürgerin

Diese Grenzen müssen durch die Gesetze der Natur und der Vernunft reformiert werden. Art. V: Die Gesetze der Natur und der Vernunft verbieten alle Handlungen, die der Gesellschaft schädlich sein können. Alles, was nicht durch diese weisen und göttlichen Gesetze verboten ist, kann nicht verhindert werden [... VI: Das Gesetz muss Ausdruck des Gesamtwillens sein; alle Bürgerinnen und Bürger müssen persönlich oder durch einen Stellvertreter zu seiner Entstehung beitragen: alle Bürgerinnen und Bürger, die ja in seinen Augen gleich sein, müssen gleichermassen zu allen Würden, Stellungen und öffentlichen Ämtern zugelassen sein [... VII: Keine Frau ist ausgenommen; sie wird in den vom Gesetz bestimmten Fällen angeklagt, festgenommen und gefangengehalten. Die Frauen sind wie die Männer diesem unerbittlichen Gesetz unterworfen. Art. VIII: Das Gesetz darf nur Strafen festsetzen, die unbedingt und offensichtlich notwendig sind [... IX: Auf jede für schuldig befundene Frau wird die ganze Strenge des Gesetzes angewandt.

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Für den Unterhalt der Streitmacht und für die Kosten der Verwaltung sind die Abgaben der Frau und des Mannes gleich; sie hat Anteil an allen Strapazen, an allen beschwerlichen Arbeiten; sie muss deshalb ebenso Anteil an der Besetzung von Stellen, Ämtern, Arbeitsplätzen, Würden und Gewerben haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht entweder selbst oder durch ihre Repräsentanten die Notwendigkeit der öffentlichen Abgabe festzustellen. Die Bürgerinnen können ihr nur bei anteilsgleicher Zulassung zu Vermögen sowie zur öffentlichen Verwaltung zustimmen und Höhe, Aufteilung, Eintreibung und Dauer der Steuer festsetzen. Die große Menge der Frauen, durch die Abgabe mit der der Männer verbunden, hat das Recht, von jedem öffentlichen Beamten Rechenschaft über seine Amtsführung zu verlangen. Jede Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht sichergestellt und die Gewaltentrennung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung; die Verfassung ist nichtig, wenn die Mehrheit der Individuen, die die Nation ausmachen, an seiner Erstellung nicht mitgewirkt hat.

Vielfach wird deutlich, dass es um beide Geschlechter geht, die gemeinsam die Nation bilden (Art. III). Olympe de Gouges ersetzte an vielen Stellen das Wort "l'homme" (Mensch/Mann) durch die Worte "Frau und Mann", so dass beide Geschlechter deutlich wurden. In Artikel VII ist festgehalten, dass es keine Sonderrechte für Frauen gibt. Während die Forderungen nach Freiheit, Gleichheit, Sicherheit, Recht auf Eigentum und Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung in beiden Erklärungen weitgehend übereinstimmen (Art. I und II), unterscheidet sich der Freiheitsbegriff bei de Gouges von der "negativen" Definition von 1789 ("Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. "). In Artikel IV heißt es: "Freiheit und Gerechtigkeit besteht darin, den anderen zurückzugeben, was ihnen zusteht. " Dass gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen müssen, ist eine Grundansicht de Gouges'. So lautet der wohl berühmteste Satz aus ihrer Erklärung: "Die Frau hat das Recht das Schafott zu besteigen; sie muss gleichermaßen das Recht haben, die Tribüne zu besteigen […]" (Art.