Ausschreibung Unterstützte Beschäftigung

(5) 1 Die Unterstützte Beschäftigung kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden. 2 Mit der Durchführung kann nur beauftragt werden, wer über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um seine Aufgaben entsprechend den individuellen Bedürfnissen der behinderten Menschen erfüllen zu können. 3 Insbesondere müssen die Beauftragten 1. über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen, 2. in der Lage sein, den Teilnehmern geeignete individuelle betriebliche Qualifizierungsplätze zur Verfügung zu stellen und ihre berufliche Eingliederung zu unterstützen, 3. über die erforderliche räumliche und sächliche Ausstattung verfügen und 4. ein System des Qualitätsmanagements im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 anwenden. Unterstützte Beschäftigung. (6) 1 Zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der in Absatz 5 genannten Qualitätsanforderungen vereinbaren die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 2 bis 5 sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine gemeinsame Empfehlung.

  1. Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung

Dafür ist in der Regel das Integrationsamt zuständig. Die Dauer dieser Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Unterstützte Beschäftigung richtet sich an behinderte Menschen, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, aber nicht das besondere Angebot einer Werkstatt für behinderte Menschen benötigen. Zur Zielgruppe zählen vor allem: Schulabgänger aus Förder- oder Sonderschulen mit Behinderung, Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die so schwer ist, dass eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen erwogen wird, sowie Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen. Unterstützte Beschäftigung ist kein Ersatz für Berufsausbildungen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 16. 09.

Die Weiterbildung wird in einer festen Lerngruppe durchgeführt und ist prozessorientiert organisiert. Im Aufbau-Kurs besteht die Möglichkeit, individuell fachliche Schwerpunkte zu setzen. Download Ausschreibung als pdf Interessierte können sich gerne hier anmelden. 29. Durchgang der Weiterbildung: Oktober 2022 bis März 2024 Die komplette Weiterbildung besteht aus einem Basis-Kurs mit 4 Modulen sowie einem Aufbau-Kurs mit 4 Modulen (darunter 1 Wahlmodul) und einem Abschlusskolloquium und startet im Oktober 2022 in Bovenden. Im Aufbau-Kurs besteht die Möglichkeit, individuell fachliche Schwerpunkte zu setzen. Hinweis: Die Weiterbildung Inklusionsberatung der BAG UB ist seit Januar 2012 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Personalanforderungskatalog der Vergabeunterlagen zur Maßnahme "individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung nach § 55 Abs. 2 SGB IX (InbeQ)" aufgenommen. Qualifizierungsanleiter/innen der InbeQ mit einer Qualifikation zum/zur Integrationsberater/in für Unterstützte Beschäftigung sind somit als geeignetes Personal anerkannt.