Anmeldung Für Die Sekundarstufe I | John-Lennon-Gymnasium

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2022/2023: 08. 02. – 11. 2022 Mit folgenden Unterlagen melden Sie Ihr Kind bei uns an: o Ausgefüllter und unterschriebener Anmeldebogen für die Sekundarstufe I und Förderprognose der Grundschule (IM ORIGINAL) o Zeugniskopie des Halbjahreszeugnisses 4. Klasse sowie Arbeits- und Sozialverhalten (KEINE ORIGINALE! ) o Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeblatt (intern) 5. Klasse vom Freiherr-vom-Stein-Gymnasium o 1. Passbild Ihres Kindes (für das Schülerausweisdokument) Diese Unterlagen geben Sie bitte in einen Umschlag und geben ihn (nach Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen) direkt in der Schule in der dafür vorgesehenen Sammelbox ab (Beschilderung ist ab dem offiziellen Anmeldezeitraum vorhanden). ACHTUNG: unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden! o Benötigen Sie Hilfe? Anmeldebogen für die sekundarstufe 1 berlin city. Wir sind gerne – nach Terminvereinbarung – telefonisch für Sie da! Telefonnummer: 0049 (0)30 330 96 53 Der Eignungstest wird als Präsenzveranstaltung an unserer Schule durchgeführt.

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Wollen Sie daran teilnehmen, können sie bis zum Ende der Winterferien per Mail oder telefonisch Ihre Mailadresse im Sekretariat () hinterlassen. Dann bekommen Sie in den ersten Tagen nach den Ferien einen link zugeschickt, mit dem Sie an der Veranstaltung teilnehmen können. Zur Zeit können keine Hospitationsmöglichkeiten an unserer Schule wahrgenommen werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt mit dem MSA Zeugnis am letzten Schultag 2022 zwischen 9 und 11 Uhr bei der Oberstufenkoordinatorin der HvS in R. 310. Neuanmeldung am SCG – Sophie-Charlotte-Gymnasium. Bei mehr Anmeldungen als freien Schulplätzen gilt folgende Aufnahmereihenfolge: Schüler/innen der Heinrich-von-Stephan-Schule, 2. Aufnahme von Schüler/innen anderer Gemeinschaftsschulen, 3. Einzelentscheidung über die Aufnahme von Schüler/innen anderer Schulen. Allgemeine Hinweise für die Oberstufe finden Sie unter und

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Demzufolge werden zwei Drittel der Plätze für Kinder aus dem Einschulungsbereich vergeben. Der Einschulungsbereich für die Primarstufe der Heinrich-von-Stephan Gemeinschaftsschule hat die Kennnummer 20 und wird folgend tabellarisch aufgeführt: Straße Hausnummer Huttenstraße 21-57 Kaiserin-Augusta-Allee 10-30, 96-114 Klarenbachstraße Neues Ufer Reuchlinstraße Sickingenstraße 51-61 Ufnaustraße Wiebestraße 1-19, 36-50 Wird Ihr Kind bis zum ptember 2022 sechs Jahre alt, beginnt am 1. August 2022 seine Schulzeit. Anders formuliert: Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. Anmeldung für die Oberschule. September 2016 geboren sind, werden am 01. August 2022 schulpflichtig. Die Anmeldung für den Schulanfang 2022 beginnt am 27. September 2021 und endet am 08. Oktober 2021 melden Ihr Kind in der für Sie zuständigen Grundschule an. Dies ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule oder Gemeinschaftsschule. Über den Link können Sie die für Sie zuständige Grundschule ermitteln. Alle wichtigen Informationen für die Anmeldung finden Sie gebündelt auf dem Plakat zur Schulanmeldung 2022.

(7) Kann die Schülerin oder der Schüler nicht gemäß dem Erstwunsch ihrer oder seiner Erziehungsberechtigten in die von ihnen ausgewählte Schule aufgenommen werden, so wird ihren oder seinen Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schulbehörde eine aufnahmefähige Schule unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche benannt. Anmeldebogen für die sekundarstufe 1 berlin.org. Dabei werden Schülerinnen und Schüler vorrangig berücksichtigt, die in dem Bezirk wohnen (§ 41 Absatz 5), in dem die Schule liegt. Kann die Schülerin oder der Schüler auch an dieser Schule nicht aufgenommen werden oder nehmen die Erziehungsberechtigten dieses Angebot nicht wahr, so wird die Schülerin oder der Schüler gemäß § 54 Absatz 3 unter Berücksichtigung der möglichen Kapazitäten einer Schule der gewünschten Schulart zugewiesen. Ist die gewünschte Schulart eine Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule, ist eine Zuweisung in die jeweils andere Schulart zulässig, wenn dies wegen nicht ausreichender Plätze in einer der Schularten erforderlich ist.