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Die Stadt Warstein als Veranstalter ist zur Kontrolle dieser Nachweise verpflichtet. Bitte beachten Sie auch die Aushänge zu Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor COVID19 im Eingangsbereich des Sitzungsraumes. Es muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Diese darf an den Sitzplätzen abgenommen werden. Bitte nehmen Sie bei Corona-Symptomen nicht an der Sitzung teil. Wo finde ich meine Informationen? Die Entwicklungen rund um das Corona-Virus stellen Bürgerinnen und Bürger, Einrichtungen und Unternehmen vor große Herausforderungen. Ordnungsamt Warstein (Soest). Im Dschungel der vielen Informationen möchten wir den Versuch machen, gute und wichtige Informationen, auch lokal bedeutsame, zu sammeln. Alle rechtlichen Informationen, Erlasse, Allgemeinverfügungen und deren direkte Auswirkungen finden Sie weiterhin auf dieser Seite. Hier sind auch Verlinkungen auf überregionale Stellen und Downloads gelistet sowie Informationen zum Vorgehen im Verdachtsfall. Auf der Unterseite "Infos Unternehmen " finden Sie die Sonder-Newsletter der Wirtschaftsförderung, FAQs für Unternehmen und andere Informationen Die Seite Kinderbetreuung informiert zum Betretungsverbot, Notbetreuung für Schlüsselpersonen und die aktuellen Regelungen betr.

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Friedhofsverwaltung Gaby Raulf Telefon 02902 81-389 eMail Friederike Haverland Telefon 02902 81-284 eMail f. Ingo Schaup Telefon 02902 81-380 eMail Stadt Warstein, Betriebshof Franz-Hegemann-Straße 8 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08. 30 - 12. 30 Uhr Di 14. 00 - 16. 00 Uhr Do 14. 00 - 17. 00 Uhr

Kostenloser Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) Coronaschutzverordnung, rechtliche Regelungen Mit einem Klick auf das Bild oder hier gelangen Sie zu den aktuell gültigen rechtlichen Regelungen (Coronaschutzverordnung, Allgemeinverfügungen, Erlasse). Hinweis: mit dieser Verlinkung werden Sie zum Internetauftritt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW weitergeleitet Hinweise zu Sitzungen kommunaler Gremien Bei Sitzungen kommunaler Gremien gilt die sog. 3-G-Regel (genesen-geimpft-getestet). Damit besteht eine Testpflicht vor der Teilnahme an Sitzungen als Gremienmitglied, Besucher, Zuhörer oder Verwaltungsmitarbeitende, falls die betreffende Person nicht immunisiert ist. Stadt warstein telefonnummer und. An der Sitzung dürfen daher nur Personen teilnehmen, die nachweislich durch Genesung oder Impfung als immunisiert gelten oder durch einen Antigenschnelltest oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen, dass keine COVID19-Infektion vorliegt. Bitte bringen Sie zu Sitzungen Ihren entsprechenden Nachweis mit.