Abmahnung Rassistische Äußerungen Muster Word

Wir beziehen uns auf den Vorfall am [Datum einfügen]. An diesem Tag unterhielten Sie sich mit dem Ihnen anvertrauten Auszubildenden in der Personalküche und taten Ihre Meinung über das Unternehmen mit folgenden Worten kund: "Also, wenn ich du wäre, würde ich mir schleunigst einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. Hier siehst du bei dem Chef und seinem Umgangston doch kein Land. Ich hätte darauf an deiner Stelle jedenfalls keinen Bock. " Mit dieser Einschätzung haben Sie den Betriebsfrieden erheblich gestört und die Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrages verletzt. Hierfür mahnen wir Sie ab und weisen Sie darauf hin, dass Sie mit konstruktiven Lösungsvorschlägen gern persönlich an die Geschäftsführung herantreten können. Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen Arbeitsrecht. Sollten Sie diese Warnung nicht beherzigen, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Hierbei handelt es sich gegebenenfalls auch um eine fristlose Kündigung. Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden. Mit freundlichen Grüßen __________________________ Unterschrift des Arbeitgebers __________________________ Unterschrift des Arbeitnehmers Abmahnung erhalten am: __________________________ ( 54 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 39 von 5) Loading...

  1. Abmahnung rassistische äußerungen muster word

Abmahnung Rassistische Äußerungen Muster Word

Rassistische Äußerungen werden heutzutage auch in Arbeitsverhältnissen nicht toleriert. Äußert ein Arbeitnehmer über seine Kollegen, Vorgesetzte oder ggf. Kunden solche Äußerungen oder gibt es einen anderweitigen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis, so ist der Arbeitgeber berechtigt, mit einer fristlosen Kündigung gem. § 626 BGB zu reagieren. Wie ist es aber, wenn der Arbeitnehmer solche Äußerungen in seiner Freizeit tätigt, ohne dass ein Zusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis besteht? Abmahnung rassistische äußerungen muster kategorie. Gerade so einen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 27. 06. 2019, 2 AZR 28/19. Ein Innendienst-Angestellter des LKA Thüringen hatte auf Facebook unter seinem Namen abfällige Worte gegenüber muslimischen Zuwanderern getroffen und andere Diskussionsteilnehmer als "Nazipack" und "Scheißlappen" bezeichnet. Die Aussagen waren öffentlich einzusehen, ein Zusammenhang zu der Tätigkeit als LKA Beamter konnte dabei jedoch nicht hergestellt werden. Daraufhin kündigte der Vorgesetzte nach Anhörung des Personalrats außerordentlich und fristlos.

Leider hatten unsere Bemühungen keinen Erfolg. Ganz im Gegenteil: Herr […] setzt sein Verhalten fort und versucht sogar andere Kollegen gegen die ausländischen Kollegen in unserem Betrieb aufzuhetzen. Auch die von Ihnen am […] ausgesprochene Abmahnung hat Herrn […] nicht abgeschreckt. Durch sein massiv ausländerfeindliches Verhalten hat Herr […] den Betriebsfrieden bereits nachhaltig und wiederholt gestört. Inzwischen haben bereits mehrere ausländische Mitarbeiter gekündigt. Des Weiteren haben auch einige andere Kollegen mit Kündigung gedroht, falls Herr […] seine rassistischen Entgleisungen nicht unterlässt. Außerdem sehen wir das Außenbild unseres Betriebs geschädigt. Abmahnung: Störung des Betriebsfriedens | Arbeitsrecht 2022. Anscheinend hat sich bereits außerhalb des Betriebs rumgesprochen, dass Ausländer in unserem Unternehmen nicht gerne gesehen sind. Der Betriebsrat hat auch die Befürchtung, dass sich andere Mitarbeiter möglicherweise von den rassistischen Äußerungen beeinflussen lassen und ihrerseits zu ausländerfeindlichen Aktionen übergehen.