Abmahnung Rassistische Äußerungen Muster Word
Wir beziehen uns auf den Vorfall am [Datum einfügen]. An diesem Tag unterhielten Sie sich mit dem Ihnen anvertrauten Auszubildenden in der Personalküche und taten Ihre Meinung über das Unternehmen mit folgenden Worten kund: "Also, wenn ich du wäre, würde ich mir schleunigst einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. Hier siehst du bei dem Chef und seinem Umgangston doch kein Land. Ich hätte darauf an deiner Stelle jedenfalls keinen Bock. " Mit dieser Einschätzung haben Sie den Betriebsfrieden erheblich gestört und die Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrages verletzt. Hierfür mahnen wir Sie ab und weisen Sie darauf hin, dass Sie mit konstruktiven Lösungsvorschlägen gern persönlich an die Geschäftsführung herantreten können. Kündigung nach schweren rassistischen und beleidigenden Äußerungen Arbeitsrecht. Sollten Sie diese Warnung nicht beherzigen, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Hierbei handelt es sich gegebenenfalls auch um eine fristlose Kündigung. Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden. Mit freundlichen Grüßen __________________________ Unterschrift des Arbeitgebers __________________________ Unterschrift des Arbeitnehmers Abmahnung erhalten am: __________________________ ( 54 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 39 von 5) Loading...
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Rassistische Äußerungen werden heutzutage auch in Arbeitsverhältnissen nicht toleriert. Äußert ein Arbeitnehmer über seine Kollegen, Vorgesetzte oder ggf. Kunden solche Äußerungen oder gibt es einen anderweitigen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis, so ist der Arbeitgeber berechtigt, mit einer fristlosen Kündigung gem. § 626 BGB zu reagieren. Wie ist es aber, wenn der Arbeitnehmer solche Äußerungen in seiner Freizeit tätigt, ohne dass ein Zusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis besteht? Abmahnung rassistische äußerungen muster kategorie. Gerade so einen Fall entschied das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 27. 06. 2019, 2 AZR 28/19. Ein Innendienst-Angestellter des LKA Thüringen hatte auf Facebook unter seinem Namen abfällige Worte gegenüber muslimischen Zuwanderern getroffen und andere Diskussionsteilnehmer als "Nazipack" und "Scheißlappen" bezeichnet. Die Aussagen waren öffentlich einzusehen, ein Zusammenhang zu der Tätigkeit als LKA Beamter konnte dabei jedoch nicht hergestellt werden. Daraufhin kündigte der Vorgesetzte nach Anhörung des Personalrats außerordentlich und fristlos.