Referendar Steuererklärung Berufsgruppe

Liebe Community, gerne möchte ich euer Schwarmwissen anzapfen und für den einen oder anderen ist das Thema sicher auch interessant. Ich habe sitze gerade an der Steuererklärung für das 1. RefJahr und zwei Punkte sind mir unklar: 1. Wie habt ihr Fahrtkostenpauschale geltend gemacht? Ich habe mir mal sagen lassen, dass man für Stationen, wo man bis zu 3 Monate zugewiesen ist die Pauschale für Hin- UND Rückweg geltend machen kann. Kann das jemand bestätigen oder weiß hierzu ein Stichwort? Momentan habe ich die ganzen Fahrten zu den verschiedenen Stationen / AGs aufgedröselt. 2. Steuererklärung: Bücherquittungen - Wie lange aufbewahren? - Referendar.de. Wie funktioniert das mit der Nachversicherung zur Rentenversicherung? Grundsätzlich sind Rentenversicherungsbeiträge als beschränkt abziehbare Sonderausgaben und sodann unter Altersvorsorgeaufwendungen abziehbar. Für die RefZeit ist man jedoch von der Rentenversicherung freigestellt und es erfolgt dann nach dem Ref die Nachversicherung. Problem - wann setze ich die Beiträge an? In den aktuellen Lohnsteuerbescheinigungen sind die Beträge ja nicht ausgewiesen.

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Darauf sind teilweise die Regeln für Beamte auf Probe anzuwenden, sozialversicherungsrechtlich handelt es sich aber weitegehend um ein "normales" Anstellungsverhältnis. Das Kammergericht zahlte eine Unterhaltsbeihilfe und führte dazu auch die AG-Anteile zur Sozialversicherung ab. Die Lohnsteuerbescheinigung weist allerdings keine AG-Beiträge zur gesetzl. Bei der Eingabe der Daten ergibt sich nun folgendes Problem: Wählt man als Berufsgruppe "Angestellter" (was m. Wie soll ich mich im Hinblick auf dieses Problem verhalten? Steuererklärung - Referendar.de. Daraus ergibt sich zugleich die Anschlussfrage, wann und wie die Nachversicherung sich steuerlich auswirken kann? Herzlichen Dank im Voraus für jegliche Hilfe! P. S. : Zu dem Thema gab es schon einmal einen Thread aus dem Jahr 2008, auf den ich geantwortet habe. Leider hatte sich darauf bislang noch niemand zurückgemeldet, zumal das Thema auch damals als "erledigt" markiert wurde. Daher habe ich mir erlaubt, das Thema hier noch einmal neu zu öffnen. #10 Die Lohnsteuerbescheinigung weist allerdings keine AG-Beiträge zur gesetzl.

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Steuererklärung Shiik Beiträge: 133 Registriert: 26. 12. 2011, 22:08:21 Wohnort: NRW, Grundschule Re: Steuererklärung Ich hab auch ein paar Fragen. 1. ) Muss ich alle Arbeitsmittel - Quittungen der Datumsreihe nach aufkleben und in eine Liste eintragen? 2. ) Kann ich auch meine Gitarre absetzen, die ich mir für den Musikunterricht angeschafft habe? 3. ) Was ist mit Autokauf? Kann man den Kaufbeleg auch anrechnen lassen? LatinaTeacharin Beiträge: 3414 Registriert: 18. 01. 2010, 19:04:19 Wohnort: nördliches BW/Gym/Französisch-Politik Beitrag von LatinaTeacharin » 24. 02. 2013, 18:36:08 3. ) Nein! - Hoffentlich meinst du das nicht ernst... 2. Arbeitskleidung in der Steuererklärung geltend machen - so geht's. ) Höchstens anteilig, da Privatnutzung ebenfalls möglich. Rede mit dem Amt. 1. ) Es würde dem Beamten, der deinen Antrag bearbeitet, sicher helfen... aber du kannst auch alles in einem Schuhkarton sammeln und diesen als Anlage dem Antrag beifügen. von Shiik » 24. 2013, 18:45:33 Zu 1) Aber die Quittungen muss ich schon einreichen, wenn ich über die 700 Euro komme, oder?

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Gehen Studenten während des Studiums dagegen selbstständigen Nebentätigkeiten nach – etwa als Tutor oder Nachhilfelehrer –, kassieren sie unversteuerte Honorare auf Rechnung. Für die Frage, ob sie eine Einkommensteuererklärung samt einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben müssen, kommt es auf die Höhe des Gewinns an: Übersteigt die Summe aller Jahreshonorare abzüglich der damit verbundenen Ausgaben 8. 166 Euro (für 2013) beziehungsweise 8. 390 Euro (für 2014), sind die guten Zeiten ohne das Finanzamt vorbei. Eine Einkommensteuererklärung muss abgeben, wer unversteuerte Einkünfte erzielt hat, die eine bestimmte Höhe überschreiten. Hat der angehende Jurist neben seiner selbständigen Tätigkeit zusätzlich lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn erzielt, führen bereits selbstständige Nebeneinkünfte von insgesamt über 410 Euro jährlich zur Abgabepflicht. Das kann insbesondere Referendare treffen. Rechtsreferendare sind Arbeitnehmer. Einzige Ausnahme sind die Referendare in Thüringen, die derzeit als Beamte auf Widerruf tätig werden.

Vielleicht ist doch was falsch eingegeben worden? Rena Beiträge: 213 Registriert: 19. 07. 2006, 20:53:37 von Rena » 18. 2012, 18:08:56 Deine Freundin muss normalerweise überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Aber zu deiner Rechnung: Es gibt doch Pauschalen (d. h., du musst die 550 Euro gar nicht angeben). Zitat aus der Internetquelle... : "Die schwarz-gelbe Koalition macht den ersten Vorstoß in Sachen Steuervereinfachung: Der Werbungskosten-Pauschbetrag soll schon zum 1. Januar 2011 erhöht werden. Künftig kann man höhere Werbungskosten pauschal und ohne Belege steuermindernd einräumen. Nach einer offiziellen Zustimmung am 9. 10 steht dem neuen Pauschbetrag nichts mehr im Wege. Union und FDP sind sich einig, dass der Werbungskosten Pauschbetrag von 920 auf 1. 000 EUR im Jahr angehoben werden soll. Der Arbeitnehmer Pauschbetrag vereinfacht die Erstellung der Steuererklärung. Erst wenn höhere Werbungskosten, z. B. für Arbeitsmittel anfallen, müssen sie von dem Arbeitnehmer in vollem Umfang mit Belegen nachgewiesen werden. "