Angestellter Und Selbständig Gleichzeitig Krankenversicherung

Aktualisiert am 1. November 2021 Lesezeit 4 minuten Ob angestellt, selbständig oder nebenberuflich selbständig: die Krankenversicherung ist ein wichtiges Thema für alle Berufstätigen. In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen: es müssen also alle krankenversichert sein. Arbeitgeber sind in der Regel über ihren Arbeitgeber pflichtversichert, während Selbständige sich eigenverantwortlich um ihre Versicherung kümmern müssen. Doch wie funktioniert das, wenn Du nebenberuflich selbständig bist? Was Du dann mit Blick auf die Krankenversicherung beachten musst und alles Weitere zur Krankenversicherung in Deutschland und den verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten erklären wir Dir in diesem Artikel. Die Krankenversicherung in Deutschland: Eine Einführung In Deutschland wurde die gesetzliche Krankenversicherung von Bismarck im Jahre 1883 für viele berufstätige eingeführt. Mein Arbeitnehmer ist hauptberuflich selbstständig. Was muss ich jetzt tun? | Die Techniker - Firmenkunden. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, die einen wichtigen Teil der Sozialversicherung darstellt, wurde seitdem immer mehr erweitert und umfasst heute z.

Gleichzeitig Selbstständig Und Abhängig: Prüfen Sie, Was Überwiegt - Wirtschaftswissen.De

Wurden mehrere geringfügige Beschäftigte beschäftigt, war die hauptberufliche selbstständige Tätigkeit grundsätzlich dann gegeben, wenn bei Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte der Beschäftigten die Geringfügigkeitsgrenzen des § 8 Abs. 1 SGB IV überschritten wurden. Mit Urteil vom 29. 02. Gleichzeitig selbstständig und abhängig: Prüfen Sie, was überwiegt - wirtschaftswissen.de. 2012 (Az. B 12 KR 4/10 R) konnte das Bundessozialgericht (BSG) der Betrachtungsweise der Krankenversicherung nicht folgen. In dem Urteil hatte sich das Bundessozialgericht mit der Frage einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der beitragsfreien Familienversicherung beschäftigen müssen. Das BSG hatte zum Ausdruck gebracht, dass eine hauptberufliche Tätigkeit nicht bereits dann angenommen werden kann, wenn seitens des Selbstständigen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Vielmehr kommt es auf die Gesamtbetrachtung der Umstände an. Das Urteil hat in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Bedeutung. Es betrifft nicht nur den Ausschluss eines selbstständigen Tätigen aus der Familienversicherung nach § 10 SGB V, sondern auch den Ausschluss von selbstständig Tätigen aus der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer.

Mein Arbeitnehmer Ist Hauptberuflich Selbstständig. Was Muss Ich Jetzt Tun? | Die Techniker - Firmenkunden

Damit den Belangen aller Beteiligten Rechnung getragen wird, kann folgende, einfach durchzuführende Abgrenzung erfolgen. Sofern Arbeitnehmer aufgrund tariflicher, arbeitsvertraglicher oder betriebsbedingter Regelungen vollschichtig arbeiten, wird angenommen, dass für eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit kein Raum mehr bleibt. Unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts ist hier eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit zu verneinen. Arbeiten Arbeitnehmer mehr als 20 Stunden wöchentlich und erzielen ein Arbeitsgelt in Höhe von mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße, wird ebenfalls angenommen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum bleibt. Arbeiten Arbeitnehmer nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich und erzielen ein Arbeitsentgelt, welches die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt, ist die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit anzunehmen. Sollte ein Arbeitgeber anhand der o. g. Punkte das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht eindeutig bestimmen können, sollte die zuständige Krankenkasse in die Entscheidung eingebunden werden.

Hier erkläre ich, wie das geht, und warum das auf jeden Fall Sinn macht. Als ich das Gewerbe angemeldet hatte, merkte ich schnell, dass es nicht so leicht war, Kunden zu finden, und, dass die Kunden wenig zahlen wollten. Es wurde zunehmend schwer, die Rechnungen zu zahlen. Die Selbstständigkeit war nicht so leicht, wie ich mir vorgestellt hatte… Aber ich hatte großes Glück: Die Firma, wo ich früher gearbeitet hatte, brauchte mich noch. Ich fing dort wieder als Angestellter an. Diesmal nicht Vollzeit, sondern Teilzeit, mit 20 Stunden pro Woche. So hatte ich Zeit für die selbstständige Tätigkeit, die ich ausübte. Über die Anstellung war ich versichert und verfügte über ein regelmäßiges Einkommen, um meine Grundausgaben zu decken. Wenn dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit unter ca. 5000 € jährlich bleibt, und dein Umsatz unter 35. 000 €, kannst du bei der SVA eine "Befreiung der Gewerblichen Sozialversicherung" beantragen. Wenn die Befreiung anerkannt wird, dann bist du bei der gewerblichen SV nicht mehr versichert – mit der nebenberuflichen Anstellung aber schon!