Bitte Nicht Sterben Hotel Schild Al

- Aktualisiert am 01. 02. 22 - Erfahren Sie die Hintergründe der " Bitte nicht stören" Kampagne und warum sie mehr Bedeutung hat denn je. Jeder kennt es, das "Do not Disturb" Schild an der Hotelzimmertür, das ursprünglich dafür gedacht war um in privaten Momenten nicht gestört zu werden. Doch seit 2012 findet dieses kleine Schild noch eine andere Verwendung und wurde Teil einer großen Kampagne. Die "Do not Disturb"- Kampagne (zu deutsch: "Bitte nicht stören") wurde gestartet, mit dem Ziel die Hotellerie grüner zu gestalten. Dahinter stand der Gedanke, dass durch das Nutzen des "Bitte nicht stören" Schilds an der Türklinke eine Zimmerreinigung ausgesetzt werden kann und somit Trinkwasser, Wasch- und Reinigungsmittel eingespart werden können. Denn was viele Gäste nicht wissen: Ein durchschnittlicher Hotelaufenthalt belastet die Umwelt mehr als gedacht. Ungefähr fünf Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursachen deutsche Hotels jährlich. Doch wenn Gäste ausreichend auf umweltfreundliche Maßnahmen oder Möglichkeiten hingewiesen werden, lässt sich durch geringen Aufwand viel verändern.

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Laut Gericht läge im Öffnen der Tür trotz des Schildes ein "massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes", der ausdrücklich seinen Wunsch, nicht gestört zu werden, kundgetan habe. Vielmehr würde umgekehrt ein solches Verhalten einen Reisemangel begründen. Fazit: Hotelangestellte dürfen ein Zimmer mit "Bitte nicht stören"-Schild nicht öffnen, sofern der darin befindliche Gast nicht selbst – durch einen Anruf oder lautes Rufen – darum bittet. Zimmer ist nicht Eigentum des Gastes Dass ein Zimmer trotz "Bitte nicht nicht stören"-Schildes betreten wird – und zwar auch ohne Notfall – kommt selbst in den besten Hotels mal vor. Passieren dürfte so etwas aber eigentlich nicht, wie auch der auf Reiserecht spezialisierte Berliner Anwalt Jan Bartholl gegenüber Travelbookers24 bestätigt. Zwar habe es noch keine Rechtsfolgen, wenn die Putzfrau trotz Schildes einmal eintrete. "Sie wohnen im Hotel schließlich nur zur Miete, das Zimmer ist nicht Ihr Eigentum. " Aber, so rät Bartholl, wenn das wiederholt vorkomme, könne der Gast sich beim Hotel und gegebenenfalls zusätzlich beim Reiseveranstalter beschweren.

Zusammenfassung: Für die eigene Wohnung oder das eigene Haus gilt: Niemand darf einfach ohne Aufforderung das Haus/die Wohnung betreten, auch nicht der Vermieter. Aber wie verhält es sich eigentlich mit dem Hotelzimmer, das ja nur für die Dauer des Aufenthalts gemietet ist? Darf das Zimmermädchen eintreten, auch wenn das "Bitte nicht stören"-Schild draußen hängt? Mehr Informationen dazu jetzt hier. Die Situation hat wohl jeder Hotelgast schon erlebt: Man liegt noch entspannt im Bett, steht gerade unter der Dusche oder sitzt auf der Toilette – und es klopft. Schnell geht einem die Frage durch den Kopf: Habe ich das "Bitte nicht stören"-Schild rausgehangen? Vielleicht kann man durch lautes Rufen die Situation klären bevor sie peinlich wird – um dann hoffentlich beim nächsten Mal das Schild rechtzeitig raus zu hängen. Privatsphäre des Gastes hoch angesehen Nur, wie verbindlich ist das Schild eigentlich? Sind Hotelmitarbeiter tatsächlich nicht befugt, die Tür zu öffnen, wenn das Schild hängt?