Berliner Testament Bei Neuverheiratung | Testament | Erbrecht Heute

Kammergericht Berlin - Beschluss vom 19. 12. 2014 - 6 W 155/14 Ehepaar errichtet ein gemeinsames Testament Nach dem Tod der Ehefrau errichtet der Ehemann ein neues Testament Das neue Testament verstößt gegen die Regeln im gemeinsamen Testament Einen einfach gelagerten Sachverhalt, der jedoch in seiner rechtlichen Bewertungsehr komplex war, hatte das Kammergericht Berlin zu klären. Ein Ehepaar hatte sich in einem gemeinsamen so genannten Berliner Testament vom 16. 2002 wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt. Nach dem Versterben des länger lebenden Ehepartners sollten Schlusserben nach den Anordnungen in dem Testament die Tochter und der Sohn des Ehepaares werden. Nach der Ehefrau verstirbt auch der Sohn Die Ehefrau verstarb im März 2008. Kurze Zeit später, im August 2008 verstarb auch der im gemeinsamen Testament eingesetzte Sohn des Ehepaares. Dieser vorverstorbene Sohn hinterließ seinerseits einen eigenen Sohn, der jedoch die Erbschaft nach seinem Vater form- und fristgerecht ausgeschlagen hatte.

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Das muss insbesondere im Berliner Testament, in dem ja ausnahmsweise zwei Erbfälle geregelt sind, klar festgehalten sein. Fazit: Lassen Sie sich bei der Erstellung eines Testamentes ausführlich beraten, um Streit und ungewünschte Testamentsfolgen zu vermeiden. Nach unserer Erfahrung passen Berliner Testamente auf viele Familiensituationen nicht. Muster oder Vordrucke für ein Testament, insbesondere aus dem Internet, sollten Sie nie ungeprüft übernehmen. Die rechtliche Beratung hilft dann, nicht nur eine rechtlich passende, sondern auch eine familiär sinnvolle Gestaltung zu finden. Für Fragen im Erbrecht und zu Ihrem Berliner Testament: Rechtsanwalt Alexander Grundmann in Leipzig Rechtstipps und Urteile

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Schlusserbe wird vergessen Wird ein "Berliner Testament" ohne rechtliche Beratung erstellt, ist es häufig nicht bis zu Ende gedacht. Der erste Erbfall – gegenseitige Erbeinsetzung – wird geregelt. Was aber nach dem Tode des zweiten genau passieren soll, wird bisweilen vergessen und nicht geregelt. Wenn diese "Schlusserbschaft" im gemeinsamen Testament nicht geregelt ist, und auch der überlebende Ehegatte später keine Verfügung macht, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Wenn solche "einstufigen" Ehegattentestamente von kinderlosen Paaren gemacht werden, erben dann eher zufällig weit entfernte Verwandte. Ersatzerbe wird vergessen Vergessen wird in Berliner Testamenten häufig auch, dass die Kinder vor den Eltern sterben können. Es fehlt dann an einer testamentarischen Regelung zu Ersatzerben für die Kinder. Vermächtnis im Berliner Testament führt zu Unklarheiten Steht im Berliner Testament ein Vermächtnis, kann unklar sein, ob das Vermächtnis schon beim Tod des Erstversterbenden oder erst am Schluss entstehen soll.

In der neuen Ehe will man natürlich alles mit seinem neuen Partner teilen und aus diesem Grund oftmals von dem alten Berliner Testament Abstand nehmen. Durch die Verbindlichkeit des Berliner Testaments besteht jedoch grundsätzlich keine Möglichkeit, seine letztwillige Verfügung zugunsten einer anderen Person abzuändern. Die sogenannte Wiederverheiratungsklausel (alle Klauseln und Testamentsvorgaben finden Sie in unseren Muster und Vorlagen) schafft jedoch genau für solche Fälle Abhilfe und regelt den Fall einer Neuverheiratung. So muss der überlebende Ehegatte den Nachlass des Erstverstorbenen an dessen Erben herausgeben oder sich anderweitig mit den Erben einigen. Im Anschluss ist der wiederverheiratete Partner nicht länger an das alte Berliner Testament gebunden und kann wieder frei über sein eigenes Vermögen verfügen und ein entsprechendes eigenes Testament verfassen.