Era Leistungsbeurteilung Beispiele

Was die Zulage nicht ist Belastungszulage ist kein Ausgleich für Gesundheitsschäden. Denn es gilt: Die Arbeit muss so gestaltet sein, dass diese vermieden werden. Ein Beispiel: Ab einem bestimmten Lautstärkepegel ist es vorgeschrieben, einen Gehörschutz zu tragen. Darüber hinaus steht dem Beschäftigten die Belastungszulage zu – ab der definierten Lärmgrenze. Era leistungsbeurteilung beispiele van. Zusammenfassend haben wir die drei ERA-Vergütungsbestandteile mit den entsprechenden Anforderungen in der nachstehenden Grafik grafisch aufgearbeitet. ERA-Struktur: Die 3 typischen Bestandteile

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Die Unterscheidung zwischen ZV I und ZV II ist als theoretisches Modell im Tarifvertrag festgelegt, in der betrieblichen Praxis zeigt sich, dass trennscharfe Zielformulierungen kaum möglich sind. Es können sehr individuelle, an den Unternehmenszielen ausgerichtete Ziele formuliert werden, die das Erreichen der Unternehmenszielen unterstützen. Nachteile Das Vorgehen eignet sich u. U. als Führungsinstrument, ist allerdings im Tarifbereich schwierig umzsetzen, weil Mitarbeiter die Ziele häufig nicht ausreichend beeinflussen können. Häufig sind die betrachteten Zeiträume zu groß, in der Regel ein Jahr. Das betrielbiche Zielvereinbarungen sind für die außertariflichen Bereiche sinnvoller einsetzbar. Era leistungsbeurteilung beispiele video. Unsere Erfahrung aus der ERA Praxis Zur Reduzierung des mit einer individuellen Berechnung einer leistungsabhängigen ERA-Vergütung verbundenen administrativen Aufwandes, sind viele Unternehmen daher dazu übergegangen, das ERA-Leistungsentgelt über eine pauschale Summe von 10% für alle Beschäftigten auszuzahlen.

Das ist doch wohl ziemlich daneben, oder? " Ein Blick in´s EntgFG hilft... §4a Erstellt am 04. 2008 um 11:51 Uhr von nixwisser Muss mich anscheinend nochmal deutlicher ausdrücken! Es geht um die Einführung eines neuen Systems zur Leistungsbewertung! Also BR mit im Boot über §87 (1) 11. Soweit klar! Wie kann der BR nun dem AG vermitteln, dass der Faktor "Abwesenheit/Krankheit" nichts in einer Leistungsbewertung zu suchen hat. Hintergrund ist, dass der AG das gerne möchte, weil bei uns der Krankenstand überdurchschnittlich hoch ist. Die denken also, wenns an den Geldbeutel geht, werden die Beschäftigten gesünder. Da Krankheit aber nicht beeinflussbar ist (wie Konrad schon sagt) wollen wir dieses Merkmal nicht. Ich suche nun Argumentationshilfen, um den AG zu überzeugen... Erstellt am 04. ERA Bewertungssystem und Niveaubeispiele - Südwestmetall. 2008 um 13:13 Uhr von Petrus @nixwisser: Eure Ziele in Ehre - aber lies den §, den peanuts genannt hat. Der ArbGeb darf in gewissem Umfang die Leistungszulage kürzen - leider Erstellt am 04. 2008 um 13:43 Uhr von Konrad @petrus: schon klar, aber von nichts tum kommt nichts!!