Hessisches Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen

Neuregelung der Ordnungsmaßnahmen zum Schuljahr 2011/2012: Förmliche Ordnungsmaßnahmen sind solche die im Gesetz ausdrücklich als solche erwähnt sind (vgl. hierzu § 82 Hessisches Schulgesetz). Die Ordnungsmaßnahmen wurden zum Schuljahr 2011/2012 grundlegend neu geregelt. Praktische Relevanz hat vor allem daß nunmehr ein bis zu 2-wöchiger Unterrichtsausschluss und eine vorübergehende Zuweisung zu einer Parallelklasse geregelt wurden: § 82 Hessisches Schulgesetz - Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen: (2) Ordnungsmaßnahmen sind 1. Ausschluß vom Unterricht für den Rest des Schultages erforderlichenfalls mit der Verpflichtung am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen 2. Rechtsanwalt Andreas Zoller - Anwalt für Schulrecht Deutschland. Ausschluß von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen sowie vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen 3. Vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe bis zur Dauer von 4 Wochen 4. Zuweisung in eine Parallelklasse oder in eine andere Lerngruppe 5. vorübergehender Ausschluss vom Schulbesuch bis zu einer Dauer von 2 Wochen 6.

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Ist die Ordnungsmaßnahme erst einmal ausgesprochen, bleibt meist nur noch der Weg, die Ordnungsmaßnahme durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu kassieren. Bitte kontaktieren Sie mich im Falle eines im Raum stehenden Unterrichtsausschlusses für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte möglichst frühzeitig. Insbesondere Ausschluß von einer schulischen Veranstaltung, Ausschluß Klassenfahrt: Der Ausschluß von einer schulischen Veranstaltung (insbesondere Ausschluß von der Klassenfahrt) ist faktisch nichts anderes als ein Unterrichtsausschluß (in Bayern werden deshalb beide Fälle auch gleichbehandelt). Ordnungsmaßnahmen - Schulausschluss, Unterrichtsausschluss - Rechtsanwalt Schulrecht Hessen. Hieran kann man leicht ermessen, daß bspw. ein Ausschluß von einer einwöchigen Klassenfahrt ein ebenso schwerwiegender Eingriff wie ein einwöchiger Unterrichtsausschluß darstellt. Und hieran kann man wiederum ersehen, daß solche Ordnungsmaßnahmen oftmals zumindest unverhältnismäßig sind. Bitte kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt - und natürlich auch hier möglichst frühzeitig, da eine solche Angelegenheit ja zeitnahe vor der Klassenfahrt geklärt sein sollte.

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Ein Schulausschluss ist nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt üblicherweise voraus, dass er zuvor schon einmal angedroht wurde. Mehr Informationen zum Schulausschluss Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Sachsen? Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen Gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen sollte man sich immer wehren, wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt, oder die Schule einen auf dem Kieker hat oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.

Bitte seien Sie deshalb vorsichtig, wenn Sie veraltete Darstellungen im Internet abgleichen. "Bloße" Pädagogische Maßnahmen: Sogenannte Pädagogische Maßnahmen, wie Strafarbeiten, der Klassenbucheintrag, das Elterngespräch etc. sind auch in Hessen an der Tagesordnung und werden meist gar nicht bewußt wahrgenommen. Dies heißt freilich nicht, daß man es einfach so hinnehmen sollte, wenn man ungerecht behandelt wird: Oftmals sammeln Schulen solche pädagogischen Maßnahmen - mehr oder weniger - unbemerkt und irgendwann ergeht dann eine gravierende Ordnungsmassnahme, in der das ganze Schuljahr (und oftmals noch weit entferntere Vorgänge) auf den Tisch kommt. Es lohnt sich also rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, wenn man bemerkt, daß ein Lehrer einen Schüler auf dem Kieker hat etc. Eine neue Bedeutung haben die "bloßen" Pädagogischen Maßnahmen in Hessen zudem dadurch erhalten, daß der Ausspruch der Androhung einer Ordnungsmaßnahme nunmehr als bloße Pädagogische Maßnahme gelten soll. Diese rechtliche Verrenkung ist nicht einmal mehr für mich als Juristen auch nur ansatzweise nachvollziehbar, bundesweit ohnehin einmalig und wird dazu führen, daß in Hessen künftig Pädagogische Maßnahmen ganz häufig Gegenstand von Rechtsstreiten werden.