Polizei Vorladung Als Betroffener 2020

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter, Betroffener oder Zeuge von der Polizei erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Vorladung Folge zu leisten. Sind Sie Beschuldigter oder Betroffener (im Strafverfahren oder im Bußgeldverfahren) können Sie auch der Vorladung Folge leisten und dann an Ort und Stelle entscheiden, ob Sie die Aussage verweigern oder nicht. Häufig empfiehlt es sich – aus grundsätzlichen Erwägungen heraus – die Aussage zu verweigern, bevor der Verteidiger Akteneinsicht nehmen konnte. Vorladung per Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter - Dr. Sußner. Nachteile entstehen Ihnen hieraus keine. Nur wenn Sie von der Staatsanwaltschaft oder einem Richter (auch Ermittlungsrichter) eine Vorladung erhalten, müssen Sie erscheinen. Grundsätzlich ist es sehr ratsam, auch in einem sehr frühen und ungewissen Stadium eines Ermittlungsverfahrens nach dem Erhalt einer Vorladung anwaltlichen Rat zu suchen. Es ist nämlich schon passiert (dies habe ich selbst erlebt), dass eine Person (zunächst als Zeuge geladen) ausführlich befragt wird und dann plötzlich danach festgestellt wurde, dass es ein Versehen war und man eigentlich als Beschuldigter hätte vernommen werden müssen.

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Wenn Zeugen bei der Polizei keine Angaben machen möchten, sind Einschüchterungsversuche der Ermittlungsbehörden leider gängige Praxis. Gerne wird der Zeuge dann über die "Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage" aufgeklärt. Tatsächlich heißt dies nur, dass der Zeuge keine falschen Angaben machen darf, wenn er sich dazu entschieden hat, auszusagen. Solche Beispiele sind leider vergleichsweise harmlos. Hennig hat schon erlebt, wie Zeugen oder Beschuldigte von Polizeibeamten massiv unter Druck gesetzt oder sogar bedroht wurden, wenn diese den Ermittlern nicht weiterhelfen wollten, wenn sie von der Polizei eine Vorladung als Zeuge erhalten haben. Vorladung der Polizei – muss ich darauf reagieren? – Rechtsanwälte Bandmann & Kollegen | Hoyerswerda | Cottbus. Dr. Hennig musste bereits Polizeibeamte wegen Nötigung in der Vernehmung anzeigen. Im Zweifel sollten Sie auch als Zeuge in jedem Falle den Rat eines Rechtsanwalts zu Rate ziehen: Nicht selten werden Zeugen nach ihrer Aussage in einem Strafverfahren als Mitbeschuldigte geführt. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben: Kontaktieren Sie sofort Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig in Lüneburg, Kiel und Hamburg Für Beschuldigte sind der Vorwurf einer Straftat und ein Ermittlungsverfahren oft ein absoluter Ausnahmezustand.

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Im Laufe ihres Lebens erhalten viele Menschen eine polizeiliche Vorladung: Schuldige wie Unschuldige. Die Polizei ist in diesen Situationen jedoch gerade nicht ihr "Freund und Helfer". Vielmehr ist sowohl bei einer Beschuldigten- wie auch bei einer Zeugenvorladung höchste Vorsicht geboten. Gerade im Falle einer Vorladung als Beschuldiger von der Polizei entscheidet sich oftmals der gesamte weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens. Unabhängig von Schuld oder Unschuld kann jeder in diese Situation kommen und sollte für diesen Fall seine Rechte kennen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig: "Einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. " Entgegen der landläufigen Meinung ist niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung. Verhalten als Betroffener im Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Der Begriff "polizeiliche Einladung" wäre angesichts dessen passender.

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Diese darf Ihr Schweigen weder für noch gegen Sie werten. Dasselbe gilt für das Gericht, wenn es später zu einer Hauptverhandlung kommen sollte. Die Polizeibeamten, die oftmals rasche Ermittlungserfolge verbuchen möchten, werden nicht selten versuchen, Sie zu einer Aussage im Rahmen der Vorladung als Beschuldigter zu überreden. Polizei vorladung als betroffener van. Bleiben Sie in solchen Fällen standhaft, auch wenn dies insbesondere als Unschuldiger schwerfällt. Aus einer Vernehmung als Beschuldigter, in der nur der Ermittler alle Einzelheiten – wie zum Beispiel bisherige Zeugenaussagen – kennt, können Sie nur als Verlierer hervorgehen. Die Vernehmungsbeamten sind in der Regel gut darin geschult, Widersprüche in ihrer Aussage aufzudecken, gar selbst zu konstruieren und Ihnen durch Vorhaltungen eine Aussage zu entlocken. Nicht selten finden Beschuldigte Ihre eigenen Aussagen bei der Vorladung in einem Vernehmungsprotokoll verzerrt dargestellt wieder. Auch die gezielte Manipulation von Akten durch Polizeibeamte ist in Deutschland traurige Alltagsrealität wie erfahrene Strafverteidiger wissen.

Wenn man nichts aussagt, würde man ja indirekt alles einräumen. rechtliche Empfehlung 1) keine Aussagepflicht Hierzu ist anzumerken, dass keine Pflicht besteht, als Beschuldigter bei einer Vernehmung Angaben zu machen oder der Vernehmung nachzukommen. Es darf niemand zu einer Aussage gezwungen werden, weder kann er abgeholt werden, noch darf Druck auf ihn ausgeübt oder er etwa gefoltert werden. Der Gesetzgeber verpflichtet die Polizei und Staatsanwaltschaft sogar zu der Belehrung, dass keine Angaben gemacht werden müssen. In der Praxis erfolgt diese aber oftmals erst während der Aussage oder wird sogar ganz weggelassen. Polizei vorladung als betroffener en. 2) keine Angaben machen Die erste Empfehlung von uns als Strafverteidigern ist daher, erst einmal keine Angaben zur Sache zu machen. Dies betrifft auch Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen, dem Beruf, Ihrem Arbeitsplatz und insbesondere Ihrem Einkommen. Im Einzelfall kann dies aber dazu führen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft entlastende Momente nicht ermitteln kann bzw. schlichtweg nicht kennt.