Nordschleife Versicherung Vollkasko

Kommt eine gegnerische Haftpflichtversicherung nicht für die Regulierung ihrer eignen Schäden in Frage, etwa weil Sie den Unfall alleinverantwortlich verursacht haben oder ein anderes Fahrzeug nicht beteiligt war, so verbleibt oft nur die eigene Vollkasko in Anspruch zu nehmen. Fazit Beachten Sie: Die Vollkasko ist eine freiwillig abgeschlossene Versicherung – hier gilt überwiegend das individuell vereinbarte Vertragsrecht. Das heißt die Haftung kann von vorneherein ausgeschlossen werden. Ein solcher Haftungsausschluss in der Vollkasko ist auch wirksam (OLG Hamm, 8. Versicherungsschutz auf Touristenfahrten - das musst du wissen. 2017 – 20 U 213/16). Es empfiehlt sich daher vor Antritt einer Touristenfahrt bei Ihrer Vollkasko nachzufragen und sich den Schutz gegebenenfalls schriftlich bestätigen zu lassen.

  1. Versicherungsschutz auf Touristenfahrten - das musst du wissen
  2. VersR: OLG Hamm: Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung

Versicherungsschutz Auf Touristenfahrten - Das Musst Du Wissen

25 Juli 2014 No Comment Kommt bei einem rasanten Rennen auf dem bekannten Nürburgring ein PKW zu schaden, muss die Vollkaskoversicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Anders sieht es das Gericht allerdings bei Sicherheitstrainings auf dem Nürburgring, welche nicht darauf ausgerichtet sind bis auf die maximale Geschwindigkeit zu beschleunigen. Dies entschied der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Karlsruhe mit seinem Urteil vom 15. 04. 2014 ( Zum Urteil: Az. : 12 U 149/13). Das fatale Rennen Der Geschäftsführer der Klägerin, welche selber Versicherungsmaklerin war, geriet mit dem Porsche 911 GT3 der Klägerin in der Nordschleife des Nürburgring s bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung in die Leitplanke. Der entstandene Schaden belief sich auf eine Höhe von 20. VersR: OLG Hamm: Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung. 000 Euro für den Unfallschaden des Porsches. Die Rückerstattung dieser Summen versuchte die Klägerin gegen ihre Vollkaskoversicherung geltend zu machen. Das Versicherungsunternehmen wies die Ansprüche unter Verweis auf Klauseln des Versicherungsvertrages zurück.

Versr: Olg Hamm: Nordschleifenunfall Ohne Schutz Einer Vollkaskoversicherung

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Man muss auf dem Nürburgring unterscheiden zwischen Touristenfahrten "offenes Fahren" und Rennen. Bei Touristenfahrten gilt die Nordschleife als öffentliche Bundeskraftfahrstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Durch deren Breite bedingt kann man allerdings fahren, so schnell man sich traut... Gegenseitige Rücksichtnahme bei Überholmanövern vorausgesetzt... Damit ist eigtl schon alles gesagt... durch den Status einer öffentlichen Bundeskraftfahrstrasse (= Geltungsbereich der StVO), besteht auf der Nordschleife im Touristenverkehr generell Versicherungsschutz. Dies bedeutet: Haftpflichtversicherung sollte in der Regel für entstandene Schäden aufkommen. Also Personenschäden, Schäden an anderen Fahrzeugen und am Eigentum der Nürburgring GmbH (z. B. Leitplanken), aber auch Nutzungsausfall bei Streckensperrung. Man(n) sollte aber unbedingt auf das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen schauen.. besonders bei Vollkaskoversicherungen und Leihfahrzeugen.