Gerichtsurteile Schmerzensgeld Behandlungsfehler Mit Todesfolge

Denn den Tod einer 24-jährigen Studentin, die im Januar 2006 im Ingolstädter Klinikum starb, hatten die Eltern den behandelnden Ärzten angelastet. Die Familie verklagte das Krankenhaus. Doch die 4. Zivilkammer hat gestern die Ansprüche wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers abgelehnt. Nichtsdestotrotz sprach das Gericht dem Vater und der Mutter der Studentin ein Schmerzensgeld von je 10 000 Euro wegen der "erlittenen schweren psychischen Beeinträchtigungen" zu. An der Tochter war auf Veranlassung des Klinikpersonals, aber ohne Einwilligung der Angehörigen, eine Obduktion durchgeführt geworden. Das hatten die Trauernden erst am geöffneten Sarg in der Leichenhalle entdeckt, als sie den Leichnam noch einmal sehen wollten. Nach Behandlungsfehler: Patient hat Anspruch auf 800.000 Euro Schmerzensgeld | Kölnische Rundschau. Sie waren entsetzt gewesen. Die Familie ist durch den Tod der Tochter traumatisiert. Die Eltern sind überzeugt, dass die damals 24-Jährige noch leben würde, wenn sie im Klinikum "richtig" behandelt worden wäre. Sie war mit einer Lungenentzündung und einem septischen Schock (Blutvergiftung) ins Krankenhaus gekommen.
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Das Vorgehen der behandelnden Ärzte m... 37. Patient mit Eigendiagnose darf nicht nachlässiger behandelt werden Recht & Urteile | Erstellt am 13. April 2012... internistische Abklärung trotz vorhandener Leitsymptome eines Herzinfarktes sei ein grober Behandlungsfehler. Mit seiner Berufung erstrebte der verurteilte Arzt die Abweisung der Klage. Aufgrund der irreführende... 38. Schmerzensgeld nach Behandlungsfehler von Zahnarzt. Wohngeld - Einkommen durch Zinseinkünfte aus Schmerzensgeld? Sozialrecht | Erstellt am 10. Februar 2012... unter Hinweis darauf ab, dass der Kläger wegen eines ärztlichen Behandlungsfehler s ein Schmerzensgeld in Höhe von 107 500 € erhalten habe. Der hiergegen erhobenen Klage haben das Verwaltungs- und das... 39. Die straffe Brust - Misslungene Schönheitsoperation Recht & Urteile | Erstellt am 02. Februar 2012... Die Entscheidung Der beklagte Arzt haftet weder aufgrund eines Behandlungsfehler s noch aufgrund eines Aufklärungsfehlers. "Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der... 40.

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Koblenz - Unterläuft einem Zahnarzt ein Behandlungsfehler und muss der Patient daraufhin über längere Zeit Schmerzen ertragen, ist unter Umständen Schmerzensgeld fällig. Für Schmerzen beim Zahnarzt kann es Schmerzensgeld geben. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 4/2014) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn dem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und der Patient dadurch länger andauernde starke Schmerzen hat (Az. : 5 U 1202/13). Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehler, Schadensersatz vom Arzt,. Das Gericht sprach damit einem Patienten ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu. Anlass war der Behandlungsfehler eines Zahnarztes. Er hatte dem Patienten ein zu großes Implantat eingesetzt. Dadurch musste der Patient etwa sechs Tage lang starke Nervenschmerzen ertragen. Außerdem kam es im Behandlungsbereich zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung. Das OLG befand, in diesem Fall sei ein Schmerzensgeld angemessen. Denn neben der Intensität und Dauer der Schmerzen sei zu beachten, dass in den Fällen einer fehlerhaften Zahnarztbehandlung regelmäßig mit der Mundpartie eine wesentliche und sensible Körperregion betroffen sei.

Die Darmerkrankung war erst bei der umstrittenen Obduktion nachgewiesen worden. Für die Richter und auch die Eltern war das Verfahren alles andere als einfach. Der Fall ist hoch kompliziert und auch hoch emotional. Der Vorsitzende Richter Riedel schaffte es aber, auf der Sachebene zu verhandeln. Auch wenn er den Angehörigen einige schmerzhafte Momente nicht ersparen konnte. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger der Uni Würzburg hatte heuer im Juni ein psychiatrisches Gutachten zu den Eltern der Studentin vorgestellt. Dazu hatten sich die Angehörigen bereit erklärt. Die Einschätzung des Experten: Der überraschende Tod der Tochter, die dauernde persönliche und lange juristische Auseinandersetzung mit dem Thema sowie der Schock bei der Beerdigung tragen wohl zu je einem Drittel zu den psychischen Problemen der Angehörigen bei, erklärte der Psychiater. Die Mutter ist mittlerweile in Frühpension. "Die Eltern wurden von der durchgeführten Obduktion emotional tief getroffen, wir bedauern dies außerordentlich und entschuldigen uns für diesen Fehler", teilte das Klinikum gestern mit, als es sich erstmals öffentlich zum Verfahren äußerte.

Selbst wenn also das RKI bei Risikopatienten eine MRSA-Untersuchung vorschlägt und sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges Ergebnis ergeben hätte, wäre die Ansteckung selbst durch ein rechtzeitiges Screening bei eben diesem Patienten nicht verhindert worden. Entscheidend wäre allein, ob der weitere Verlauf der Infektion bei dem Patienten durch eine früh begonnene Therapie positiv hätte beeinflusst werden können und ob sich andere Patienten nicht neu angesteckt hätten. Sofern allerdings ein MRSA-Screening bei Neupatienten mit Risikofaktoren nicht vorgesehen sein sollte, wäre dies ein Organisationsfehler. Ein allgemeines routinemäßiges MRSA-Screening für alle Patienten ist in Deutschland noch kein medizinischer Standard. Das Robert-Koch-Institut hält das Screening aller zur Aufnahme kommenden Patienten und des gesamten Personals noch für zu aufwendig. Dass Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 09. 12. 2009, AZ: I-3 U 122/09, ebenso entschieden. Sofern sich ein solcher Aufnahmetest allerdings als medizinischer Standard durchsetzen wird, könnte dies haftungsrechtlich bedeutsam sein: Es wäre vom Krankenhaus sicherzustellen, dass flächendeckend ein solches Screening stattfindet.