Dürfen Arztpraxen Patienten Ablehnen

Quellen: (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (siehe vor allem §7, Abs. 3) Bundesmantelvertrag der Ärzte (d. i. Vertragsrecht, siehe vor allem §13) Sozialgesetzbuch (Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung) Blogartikel zu den juristischen Hintergründen

Ablehnungsgründe Eines Kassen- Bzw. Gkv-Patienten Vor Abschluss Des Behandlungsvertrages

Wann ist eine Behandlungsablehnung durch einen Arzt eindeutig zulässig? Ein "begründeter Fall" der Ablehnung liegt vor, wenn die Praxis schlicht überlastet ist und weitere Patienten nicht mehr betreut werden können. Dies gilt nicht bei Vorliegen eines akuten medizinischen Notfalls. Eine Weigerung des Arztes ist übrigens auch zulässig, wenn sich ein volljähriger (gesetzlich versicherter) Patient weigert, seine Versichertenkarte vorzulegen. Was sagen die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Ablehnung eines Patienten? Ablehnungsgründe eines Kassen- bzw. GKV-Patienten vor Abschluss des Behandlungsvertrages. Verschiedene Kassenärztliche Vereinigungen haben darauf hingewiesen, dass Kassenärzte nach ihrer Auslegung des Bundesmantelvertrages nicht dazu berechtigt sind, die Behandlung von ungeimpften gesetzlich versicherten Patienten zu verweigern. Es liege keine Störung des Vertrauensverhältnisses vor, weil ein Patient nicht geimpft sei. Zum Teil wird in diesem Zusammenhang auch darauf verwiesen, dass der Gesetzgeber sich noch nicht zu einer allgemeinen Impfpflicht durchgerungen habe und es nicht Sache der Ärzte sei, hier eine eigene Wertung zu treffen und bei fehlender Impfung von einem gestörten Vertrauensverhältnis auszugehen.

Ärztliche Behandlungspflicht: Dürfen Arzt Und Krankenhaus Patienten Ablehnen? - Krankenhaus.De

So besagt § 7 Abs. 2 der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer, dass Mediziner in ihrer Entscheidung frei sind, eine Behandlung abzulehnen. Es sei denn, dass eine besondere rechtliche Verpflichtung und ein Notfall vorliegen. In diesen Fällen besteht eine ärztliche Behandlungspflicht. Die besondere rechtliche Verpflichtung ist im Vertragsarztrecht (Kassenarztrecht) begründet. Darf man einen (Kassen-)Patienten ablehnen? - DeutschesArztPortal. Diesem unterliegen Ärzte, die Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung versorgen. Auch im Vertragsarztrecht sind Arzt und Patient Vertragspartner. Vertragsärzte haben allerdings das Recht, eine Behandlung abzulehnen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Bei Patienten mit akuten Schmerzen ist der Arzt nur dann zur medizinischen Versorgung verpflichtet, wenn sich deren Gesundheitszustand rapide oder aus unbekannter Ursache verschlechtert (Notfälle, akute Krankheitskrisen). Stellen Sie sich die Frage "Darf ein Krankenhaus Patienten ablehnen? ", gilt Folgendes: Wird Ihnen bei der Aufnahme ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt und unterzeichnen Sie diesen, besteht für das Krankenhaus eine Behandlungspflicht Ihnen gegenüber.

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Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte kommt regelrecht in Mode. Gründe gibt es verschiedene – einer ist zweifelsohne die zunehmende Verweigerungshaltung der Kassen ihren Versicherten gegenüber. Den daraus resultierenden Frust verlagern die Patienten auf die Ärzteschaft. Erhält ein Patient nicht die gewünschte Reha- oder Kurmaßnahme, will er ein "Kreuz" auf seinem Rezept, weil er die Arzneimittel, die der Apotheker abgibt, nicht verträgt, oder hat er nicht den erwarteten Pflegegrad erhalten – Beschwerden zu solchen Vorgängen landen in der Regel beim Hausarzt. Genauso wenn ein Patient länger im Wartezimmer verharren muss, weil der Patientenansturm zu Grippezeiten hoch ist, oder er keinen Termin beim Facharzt bekommt – es fällt grundsätzlich auf die Hausärztin, den Hausarzt zurück. Aggression ist dabei zunehmend "normal". Aber kann man aggressive Patienten, die mit ihrem rücksichtslosen Verhalten ja auch die anderen Patienten belas­ten, einfach ablehnen? Artikel Detailansicht. Grundlage der Diskussion ist immer der Behandlungsvertrag.

Darf Man Einen (Kassen-)Patienten Ablehnen? - Deutschesarztportal

Darüber hinaus hat das Krankenhaus eine Behandlungspflicht, wenn Sie als Notfall eingeliefert werden. Anders sieht die Situation im Fall privat abrechnender Ärzte aus. Gehen Sie als Privatpatient zum Arzt, darf dieser Sie sogar ohne triftigen Grund abweisen. Einzige Ausnahme: Sie kommen als Notfall in die Praxis. Viele gesetzlich Krankenversicherte glauben, dass Patienten, die privat versichert sind, grundsätzlich bessere medizinische Leistungen erhalten. Und dass ihnen medizinische Behandlungen nicht verweigert werden. Doch das ist nicht immer der Fall. Nicht nur Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, werden mitunter vom Arzt abgelehnt. Besonders schlimm ist die Situation der Patienten, die privat krankenversichert sind und nur den Basistarif haben. Und das, obwohl sie bei diesem bis zu 580 Euro pro Monat zahlen. Viele Ärzte weigern sich schon im Vorfeld, wenn sie hören, dass der Patient nur einen Basisvertrag hat. Erhält er denn überhaupt einen Termin, muss er ein Blatt mit den Gebührensätzen seiner privaten Krankenversicherung vorlegen.

Eine Notfallbehandlung darf niemals abgelehnt werden (außer, der Arzt begibt sich selbst in Gefahr – Autounfälle, Brände, Stromunfälle, aber das gilt bei der Ersten Hilfe im Allgemeinen). Das wiederum bedeutet für Ärzte in Notfallambulanzen und im Krankenhaus, aber auch "Versorgerpraxen", die eine Sprechstunde anbieten, dass sie ungesehen des Alters, des Geschlechtes, des Aussehens, der Religion oder des Verhaltens des Patienten eine Versorgung übernehmen müssen. Ist der Arzt fachlich nicht befähigt (z. B. ein Kind zu entbinden, einen Infarkt zu behandeln, einen Chaissagnac einzurenken oder eine Wunde zu nähen), so wird er das in seinem Fach Mögliche tun und den Patienten weiterverweisen. Banal. Geplante Untersuchungen wie Operationen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw. lassen sich "schieben", hier gibt es nur bestimmte Kapazitäten, die ein Arzt, eine Praxis schaffen kann. Beispiel bei uns: Auf einen Termin für eine Jugenduntersuchung muss man bei uns im Moment fünf Monate warten, diese "Luft" haben alle aber auch.

Wann dürfen Vertragsärzte eine Behandlung ablehnen? - Wirtschaftsrecht - › Recht Wirtschaftsrecht Vertragsärzte sind zur Behandlung aller Versicherten jener Kassen, mit denen ein Vertrag besteht, verpflichtet. Bei Corona-Fällen ist dies nicht immer der Fall Das Coronavirus hat Österreich mit voller Wucht erreicht und zu zahlreichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Obwohl die verordneten Beschränkungen den Arztbesuch weiterhin erlauben, empfiehlt das Gesundheitsministerium unter anderem, nicht dringliche Arzttermine aufzuschieben. In der Folge stellt sich die Frage, ob ein Vertragsarzt stets verpflichtet ist, den Patienten zu behandeln – oder die Behandlung des Patienten unter gewissen Umständen ablehnen darf. Sie entscheiden darüber, wie Sie unsere Inhalte nutzen wollen. Ihr Gerät erlaubt uns derzeit leider nicht, die entsprechenden Optionen anzuzeigen. Bitte deaktivieren Sie sämtliche Hard- und Software-Komponenten, die in der Lage sind Teile unserer Website zu blockieren.