Regionalplan, Planungsgemeinschaft Region Trier

Vorranggebiete Windenergie Regionalplanung Trier 2004 Vorranggebiete Windenergie Regionaler Raumordnungsplan Region Trier - Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004

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5 Ausgestaltung der Regionalplanung I. 6 Verwirklichung der Regionalplanung I. 7 Grundelemente des regionalen Raumordnungsplans II. Ziele und Grundsätze der Raumordnung II. 1 Allgemeine Grundsätze zur Entwicklung der Region Trier II. 2 Siedlungsstruktur II. 3 Freiraumstruktur II. Regional raumordnungsplan trier map. 4 Infrastruktur II. 5 Raumwirksamkeit von Finanzströmen III. Gender-Check IV. Strategische Umweltprüfung Abkürzungs- und Fundstellenverzeichnis Kernaussagen Der Regionale Raumordnungsplan (ROP) konkretisiert das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz (LEP IV) auf Ebene der Region. Der ROP Trier stammt aus dem Jahr 1985, es folgte eine Teilfortschreibung im Jahr 1995. Eine Neuaufstellung ist anvisiert. Der Entwurf für die Neuaufstellung stammt aus dem Jahr 2014. Im Jahr 2017 erfolgte eine Fortsetzung der Bearbeitung von Stellungnahmen zum Entwurf des neuen Regionalplans (ROPneuE) (siehe Planungsgemeinschaft Region Trier 2017, S. 8). In einer Ergänzung des Entwurfs aus dem Jahr 2018 wird unter "Ziele und Grundsätze der Raumordnung" neben dem Ziel der Entwicklung der überregional angestrebten GPMR im regionalen Maßstab die Etablierung der Stadt Trier als Regiopole in einer Regiopolregion Trier erläutert.

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Aufgabe Die Regionalplanung bildet die teilraumbezogene, regionale Stufe der Landesplanung. Ihre Aufgabe ist die vorausschauende, überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Planung für die raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklung der Region. Sie koordiniert staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten, die mit konkreten Raumansprüchen verbunden sind. Rheinland-Pfalz ist in die vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen- Nahe, Trier und Westpfalz aufgeteilt. Für diese Gebiete nehmen die Planungsgemeinschaften die Regionalplanung wahr. Regionalplanung SGD Nord. Die ehemalige Region Rheinpfalz ist am 1. Januar 2006 im Verband Region Rhein-Neckar aufgegangen, der sich über die Grenzen der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz erstreckt. Regionale Raumordnungspläne Hauptinstrument der Regionalplanung ist der regionale Raumordnungsplan. Hierin werden die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene konkretisiert und ergänzt.

Die Regionalplanung kann für die grundzentrale Versorgung auch einen sogenannten »grundzentralen Verbund mit Kooperationsgebot für Nahbereiche ausweisen. Grundzentren haben in besonderem Maße zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen. Neben den Instrumenten zur Steuerung der Siedlungsstruktur und -entwicklung dienen regionale Grünzüge und Grünzäsuren dazu, Flächen zu sichern, die von Besiedlung freigehalten werden sollen. Weitere Instrumente zum Schutz des Freiraumes sind Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, die zum Beispiel für die Bereiche Trinkwasser und Hochwasser ausgewiesen werden. Gemäß § 5 Abs. Startseite, Planungsgemeinschaft Region Trier. 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) enthalten die Regionalpläne auch die Landschaftsrahmenpläne als naturschutzfachlichen Planungsbeitrag. Regionalpläne nehmen auch Ausweisungen zur Gestaltung des Freiraumes auf. Dazu gehören unter anderem Vorranggebiete für die Windenergienutzung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und die Rohstoffgewinnung. Zudem werden Ziele und Grundsätze zur infrastrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu vertiefenden teilräumlichen oder sachlichen Entwicklungskonzepten formuliert.