Gesetzentwurf Zur Steuerlichen Förderung Des Mietwohnungsneubaus

Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren gegen Entgelt zu Wohnzwecken vermietet werden. Unschädlich ist ein vorübergehender Leerstand der Wohnung. Hierbei ist zu beachten, dass eine Vermietung gegen Entgelt nur vorliegt, wenn die Wohnung zu mindestens 66% der ortsüblichen Miete vermietet wird. Eine erheblich verbilligte oder unentgeltliche Überlassung an Familienangehörige wird daher nicht gefördert. Sollte sich später herausstellen, dass die Wohnung in diesem Zeitraum nicht der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken gedient hat oder der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum die Wohnung veräußert hat und der Veräußerungsgewinn nicht als Spekulationsgeschäft der Einkommensteuer unterlag, so ist die gesamte Sonderabschreibung rückgängig zu machen und an das Finanzamt zurückzuzahlen. Die Wohnung wird nicht gefördert, wenn sie lediglich zur vorübergehenden Beherbergung von Personen genutzt wird, z. als Ferienwohnung. Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus | Steuerberater. Das Gesetz enthält keine Regelung, wonach die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Wohnungen beschränkt wäre.

  1. Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus | Steuerberater

Steuerliche Förderung Des Mietwohnungsneubaus | Steuerberater

© Thinkstock Die zusätz­lich zur li­nea­ren Gebäude­ab­schrei­bung zu berück­sich­ti­gende Son­der­ab­schrei­bung beträgt im Jahr der An­schaf­fung/Her­stel­lung und in den fol­gen­den drei Jah­ren 5% der An­schaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten des Gebäudes. Da­bei ist al­ler­dings die Be­mes­sungs­grund­lage auf 2. 000 Euro pro Qua­drat­me­ter Wohnfläche be­grenzt.

Im Falle der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Beispiel 1: Eine Wohnung wird im Januar 2019 vom Bauträger fertig gestellt und im Dezember 2019 von dem Steuerpflichtigen gekauft. Die Wohnung gilt als neue Wohnung. Beispiel 2: Eine Wohnung wird im November 2019 vom Bauträger fertig gestellt und im Januar 2020 von dem Steuerpflichtigen gekauft. Die Sonderabschreibung kann nicht geltend gemacht werden, da die Wohnung nicht neu im Sinne dieser Vorschrift ist. Hierbei werden nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von ganzen Gebäuden gefördert, sondern auch die Schaffung von neuem Wohnraum in bereits bestehenden Gebäuden, wie z. B. ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Lager- und Fabrikhallen in Wohnungen. Nicht begünstigt sind Wohnungen außerhalb der EU und Aufwendungen, die über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Wohnung selbst hinausgehen, z. anteiliger Kaufpreis für Grund und Boden sowie Kosten für Außenanlagen.