Www.Betriebsraete.At - Wahlberechtigung: Aktives Wahlrecht

Von Rechtsanwalt Wolfgang N. Sokoll Ratgeber - Arbeitsrecht Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Betriebsratswahl Von März bis Mai 2010 sind Betriebsratswahlen. Und wieder stehen einige Wahlvorstände vor der Frage, ob konkrete Arbeitnehmer des Betriebs wahlberechtigt und wählbar sind. Leider gibt es immer noch einige Beschäftigtengruppen, bei denen sich Unklarheiten hinsichtlich des aktiven und passiven Wahlrechts ergeben. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die häufigsten problematischen Beschäftigungsgruppen. Grundsätzliches § 7 BetrVG regelt, wer die Berechtigung besitzt, bei der Wahl des Betriebsrats mitzuwählen (aktives Wahlrecht). § 8 BetrVG bestimmt die Wählbarkeit (Passives Wahlrecht) und somit das Recht, Mitglied des Betriebsrats zu werden. Aktives und passives wahlrecht betriebsrat. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In den Betriebsrat gewählt werden können sie im Normalfall, wenn sie dem Betrieb am Wahltag sechs Monate angehören. Maßgeblich ist, ob eine Person Arbeitnehmer ist und die Betriebszugehörigkeit besitzt.

Freigestellt Und Trotzdem Wahlberechtigt? – Kliemt.Blog

Praxishinweis: Da die Eintragung in die Wählerliste Voraussetzung ist, um das aktive und passive Wahlrecht ausüben zu können, Mitglied des Wahlvorstands zu werden, Wahlvorschläge zu machen und diese mit zu unterzeichnen, sollte sich der Wahlvorstand frühzeitig mit "problematischen" Fällen auseinandersetzen.

Aktives Und Passives Wahlrecht - Dr. Kluge Seminare

Wahlberechtigung – Aktives Wahlrecht Eine Voraussetzung um einen Betriebsrat wählen zu können ist es, dass in dem Betrieb in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Das ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrVG. Mit Wahlberechtigung ist das sogenannte aktive Wahlrecht gemeint. Das heißt, es muss bestimmt werden, welche Arbeitnehmer an der Abstimmung zur Wahl des Betriebsrats teilnehmen dürfen. Welche Arbeitnehmer wahlberechtigt sind, ergibt sich aus § 7 BetrVG. Danach sind wahlberechtigt: alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben; Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers, die zur Arbeitsleistung überlassen werden, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden (Leiharbeitnehmer). Mindestalter § 7 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass Arbeitnehmer des Betriebs mindestens das 16. Freigestellt und trotzdem wahlberechtigt? – Kliemt.blog. Lebensjahr vollendet haben müssen. Um wahlberechtigt zu sein ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Arbeitnehmer spätestens am Tag der Betriebsratswahl seinen 16. Geburtstag hat.

Aktives Wahlrecht Bei Betriebsratswahlen

Nichts anderes gilt aber auch dann, wenn der Mitarbeiter in die Freistellungsphase einer verblockten Altersteilzeitvertrag oder eines Vorruhestandsvertrags eintritt. Denn ab diesem Zeitpunkt gehört er der aktiven Belegschaft nicht mehr an und es steht zugleich fest, dass er bis zur Vertragsbeendigung nicht mehr Teil des organisatorischen Miteinanders wird. Das Bundesarbeitsgericht hat dies für den Sonderfall der verblockten Altersteilzeit und den Eintritt in die Entnahmephase bereits entschieden (BAG 16. April 2003 – 7 ABR 53/02; ebenso für den Personalrat VerwG Schleswig 7. 3. 2000, AiB 2000, 350). Aktives und passives Wahlrecht - Dr. Kluge Seminare. Nach Sinn und Zweck der Wahlvorschriften kann aber nichts anderes für sämtliche Fälle gelten, in denen der Mitarbeiter die aktive Tätigkeit dauerhaft beendet. Mangels Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit besteht kein berechtigtes Interesse an der Teilnahme an einer Betriebsratswahl. Daher ist von dem Wegfall des Wahlrechts auch dann auszugehen, wenn der Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung (Rente, Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag) aufgrund unwiderruflicher Freistellung bis zum rechtlichen Ende des Vertrags seine aktive Tätigkeit dauerhaft beendet.

Das Aktive Wahlrecht Bei Der Betriebsratswahl - Jota Rechtsanwälte - Notariat

Vorstandsmitglieder, GeschäftsführerInnen und leitende Angestellte verfügen nicht über das aktive Wahlrecht. Gewerkschaftsmitglieder haben die Möglichkeit den entsprechenden Gesetzestext ArbVG §36 mit weiterführendem Link zu öffnen.

B. als Vorgesetzter selbst solche Weisungen ausübt und mit seinen Tätigkeiten zu Arbeitsergebnissen und dem Zweck des Betriebs beiträgt. Das Merkmal der Eingliederung knüpft insofern an tatsächliche Gegebenheiten und konkrete Umstände an. Über einen längeren Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist diese tatsächliche Eingliederung in das Betriebsgeschehen jedoch nicht durchgehend oder ggf. sogar dauerhaft nicht mehr gegeben. Und auch wenn in solchen Konstellationen ein Arbeitsvertrag noch besteht, mag man sich fragen, ob der Mitarbeiter noch Teil der betriebsverfassungsrechtlichen Belegschaft ist. Das aktive Wahlrecht bei der Betriebsratswahl - Jota Rechtsanwälte - Notariat. Dabei ist im Kern die Frage zu beantworten, ob der Mitarbeiter noch der Befassung eines Betriebsrats unterliegen kann und er mit seinem Wahlrecht die Zusammensetzung des Betriebsrats mitbestimmten sollte. Vorübergehende Freistellungen durchbrechen die Betriebszugehörigkeit nicht Ein Fortbestand der Betriebszugehörigkeit ist selbstverständlich zu bejahen, wenn die Arbeitspflicht nur für kürzere oder absehbare Perioden vorübergehend ruht.