Mittelbare Täterschaft | Jurabisz.De

104 Schema mittelbare Täterschaft A. Strafbarkeit des Werkzeugs B. Strafbarkeit des Hintermannes I. TB 1. obj. TB - Zurechnung des Handelns gem. § 25 I 1, 2. Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Fall StGB | Jura Online. Alt - kausaler Tatbeitrag - Wissens-/Willensherrschaft des Hintermannes + indiziert d Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug 2. subj. TB - Vorsatz + Bewusstsein der Tatherrschaft - subj. TB-Merkmale (Absichten) II. Rewi + III. Schuld Tags: AT, Schemata, TuT Quelle:

Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Fall Stgb | Jura Online

Aufbau der Prüfung - Mittelbare Täterschaft, § 25 I 2. Alt. StGB Die mittelbare Täterschaft ist in § 25 I 2. StGB geregelt. (I. Vorüberlegung: kein Ausschluss) Hierbei sollte gedanklich folgende Vorüberlegung angestellt werden: Die mittelbare Täterschaft darf nicht ausgeschlossen sein. Mittelbare Täterschaft ist bei eigenhändigen Delikten (Bsp. : Straßenverkehrsdelikte, Aussagedelikte), bei Sonderdelikten (Delikte, die eine bestimmte Sonderrolle des Täters fordern, Bsp. : Echte Amtsdelikte) und bei Fahrlässigkeitsdelikten ausgeschlossen. Die mittelbare Täterschaft wird - wie üblich - dreistufig aufgebaut. II. Tatbestand Im Tatbestand sind alle Tatbestandsmerkmale zu prüfen. Dann muss – wie im Rahmen der Mittäterschaft – die Zurechnung der Tathandlung erfolgen. Weiterhin ist der subjektive Tatbestand zu erörtern. 1. Mittelbare Täterschaft | jurAbisZ.de. Verwirklichung des objektiven Tatbestandes (jedenfalls teilweise) durch einen anderen Zunächst muss im Rahmen des Tatbestands die Verwirklichung des Tatbestands durch einen anderen i.

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Aufbau und Prüfung der verschiedenen Formen der mittelbaren Täterschaft für die Lösung von StGB-Fällen Foto: Peter Scherbatykh/ Das Erkennen sowie die Prüfung der mittelbaren Täterschaft nach § StGB in Strafrechts-Klausuren und Strafrechts-Hausarbeiten bereiten im Regelfall größere Schwierigkeiten. Die mittelbare Täterschaft kann in Form von Wollensherrschaft und in Form von Wissensherrschaft in Erscheinung treten. Die Hauptform der Wollensherrschaft des mittelbaren Täters über das Tatwerkzeug stellt die Nötigungsherrschaft dar, welche auf der Tatbestandsebene, der Rechtswidrigkeitsebene und der Schuldebene dem tatbestandlich handelnden Vordermann die Eigenschaft eines Werkzeuges geben kann. Versuchte mittelbare täterschaft schema. Die Hauptformen der Wissensherrschaft treten zum einen dadurch in Erscheinung, dass der Vordermann als undoloses oder dolos absichtsloses Werkzeug handelt. Zum anderen kann die Werkzeugeigenschaft aufgrund Wissensherrschaft durch vermeidbaren oder unvermeidbaren Verbotsirrtum entstehen. Der Beitrag "Täterschaft nach § 25 I StGB – Prüfschema für Willensherrschaft" beschäftigt sich mit den Ausformungen der Nötigungsherrschaft des Hintermannes über das Werkzeug und gibt hierzu Aufbauhilfen.

1. Examen/SR/AT 3 Prüfungsschema: Mitelbare Täterschaft, § 25 I 2. Fall StGB I. Kein Ausschluss Eigenhändige Delikte. Beispiel: § 315c StGB. Echte Sonderdelikte. Beispiel: § 348 StGB. Fahrlässige Delikte. Beispiel: § 222 StGB. II. Tatbestand 1. Verwirklichung des objektiven Tatbestands (jedenfalls teilweise) durch einen anderen 2. Zurechnung der Tathandlung (Tatherrschaft des mittelbaren Täters) Tatherrschaft des Hintermannes liegt vor, wenn der Täter sich zur Verwirklichung des Tatbestandes eines Tatmittlers bedient, indem er diesen quasi als menschliches Werkzeug einsetzt. Schema mittelbare täterschaft versuch. a) Werkzeugqualität des Tatmittlers aa) Werkzeug handelt nicht tatbestandsmäßig bb) Werkzeug handelt rechtmäßig cc) Werkzeug handelt schuldlos Vordermann schuldunfähig, zum Beispiel gemäß §§ 19, 20, 33 StGB Herbeiführen eines Irrtums über die tatsächlichen Voraussetzungen des § 35 StGB Erlaubnistatbestandsirrtum dd) Täter handelt voll verantwortlich (Täter hinter dem Täter) Problem: Ausnutzen eines (vermeidbaren) Verbotsirrtums ("Katzenkönigfall") aA: Keine mittelbare Täterschaft; Arg.