Steuerschulden In Der Insolvenz

Für so einen Fall gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben, die greifen. 1. 2 Kontopfändung und Lohnpfändung Eine Kontopfändung ist ebenso wie eine Lohnpfändung ein Instrument der Zwangsvollstreckung. Das Finanzamt greift zu diesem Mittel, wenn Mahnungen und Säumniszuschläge nicht dazu geführt haben, dass der Schuldner seine Steuerschulden begleicht. Wenn gepfändet werden soll, muss das Finanzamt lediglich eine Frist von einer Woche setzen. Wird binnen dieser Woche die Schuld nicht beglichen, kann die Pfändung ohne weitere Ankündigungen durchgeführt werden. 2. Was Schuldner tun können 2. 1 Möglichkeiten im Überblick Bei Finanzamt-Schulden gibt es drei Möglichkeiten für den Schuldner: Einspruch einlegen, Antrag auf Aussetzung der Steuerschuld stellen, Stundung beantragen. Finanzamtschulden bei Insolvenz. Einspruch einlegen – Wenn es erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheides gibt, kann der Steuerzahler Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das Finanzamt prüft den Bescheid dann erneut. Zu beachten sind dabei allerdings zwei Dinge: Zum einen muss ein Einspruch sehr gut begründet sein.

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So kann unter anderem die Möglichkeit bestehen, aufgrund von Schulden beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Unterlassen Sie eine solche Kontaktaufnahme und ignorieren den Steuerbescheid, kann dies verhältnismäßig schnell weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Denn im Gegensatz zu privaten Gläubigern benötigt das Finanzamt für eine Vollstreckung keinen richterlichen Titel. Als Grundlage reicht einzig der Bescheid aus. So kann es dazu kommen, dass bereits kurz nachdem die Frist der ersten Mahnung verstrichen ist, das Finanzamt aufgrund der Steuerschulden eine Pfändung in die Wege leitet. Steuererklärung, Ehepartner nicht in der Insolvenz und Alleinverdiener Insolvenzrecht. Allerdings müssen bei der Kontopfändung die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden, um zumindest das Existenzminimum zusichern. Wichtig! Es hat häufig weitreichende Folgen, wenn Sie die Schulden beim Finanzamt ignorieren. Ein Haftbefehl bzw. eine Freiheitsstrafe droht wegen einer Überschuldung allerdings nicht. Anders sieht es allerdings aus, wenn die Zahlungsverpflichtungen aus einer Steuerstraftat – wie zum Beispiel Steuerhinterziehung – resultiert.