Zustimmung Miteigentümer Wohnungsverkauf

Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: 1. "Ist es rechtlich möglich, dass die Betreute ihren Miteigentumsanteil ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer verkauft? " Auf das Miteigentum sind die Vorschriften der §§ 1008 ff BGB über die Bruchteilsgemeinschaft und soweit diese keine Regelung enthalten die §§ 741 bis 758 BGB anwendbar. Nach § 747 BGB kann jeder Miteigentümer über seinen Anteil verfügen. Die Betreute kann also ohne Zustimmung ihren Anteil verkaufen. Miteigentumsanteile sind oft schwer vermarktbar, so dass sich, wie hier angedacht, die Vermarktung durch einen kompeteten Makler anbietet. Der ermittelte Verkehrswert sollte auch ruhig einmal kritisch hinterfragt werden. Ich weiß nicht, ob eine Vermietung möglich ist, aber ggf. sollte auch das auf finanzielle Tragfähigkeit geprüft werden. 2. "Braucht ein etwaiger Erwerber noch die Zustimmung zum Bau der noch nicht vorhandenen Außentreppe? Zustimmung miteigentümer wohnungsverkauf mit. "

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Versagungsgründe sind demnach etwa die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder erhebliche Mietrückstände für eine angemietete Wohnung. Dagegen darf die Verwalterzustimmung nicht aus Gründen, die in der Person des Veräußernden oder des Erwerbers liegen, verweigert werden. Zustimmung miteigentümer wohnungsverkauf pdf. Hat also der Veräußernde noch offene Hausgelder zu zahlen, darf der Verwalter seine Zustimmung nicht vom Ausgleich dieser Gelder abhängig machen. Um seinen Pflichten zu genügen, muss der Verwalter die Bonität des Erwerbers nachprüfen, wozu regelmäßig auch die Einholung einer Auskunft über dessen Vermögensverhältnisse in einer Auskunftei gehört. Für den dadurch entstandenen Zeitaufwand erhält der Verwalter grundsätzlich eine zusätzliche Vergütung. Haftung des Verwalters: Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird Erteilt der Verwalter keine Zustimmung oder verzögert er diese, obwohl kein wichtiger Grund vorhanden ist, macht er sich gegenüber dem Veräußernden für dessen Verzögerungsschaden regresspflichtig. So hatte ein Verwalter seine Zustimmung trotz anwaltlicher Beratung erst nach drei Monaten erteilt, weil er Zweifel an der Rechtslage hatte.

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Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass Ziffer 2 Gegenstand der Beschwerde sein soll. Soforthilfe vom Anwalt: Sie benötigen eine rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an: 02732 791079 oder fordern Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung an. Die Beschwerde ist weiter dahin auszulegen, dass sie durch den eingetragenen Eigentümer und den Beteiligten erhoben werden soll. Wenn der beurkundende Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, sind grundsätzlich alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, wenn sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder aus den Umständen etwas anderes ergibt (vgl. nur Demharter, GBO, 27. Aufl., § 15 Rdn. 20). Zustimmung miteigentümer wohnungsverkauf notar. Antragsberechtigt für die beantragte Eigentumsumschreibung, an deren Eintragung sich das Grundbuchamt gehindert sah, sind der eingetragene Eigentümer und der Beteiligte. III. In dem so ermittelten Umfang ist die Beschwerde begründet. Die begehrte Eigentumsumschreibung bedarf nicht des Nachweises einer Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.

Wenn die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft es stellvertretend für den Verwalter ablehnen, dem Verkauf einer Eigentumswohnung zuzustimmen, muss der Verkäufer die Mitglieder der Gemeinschaft und nicht den Verwalter auf Zustimmung verklagen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2011 einen Rechtsstreit, in dem ein Wohnungseigentümer die für den Verkauf seiner Eigentumswohnung erforderliche Zustimmung nicht erhielt. In der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft war geregelt, dass für den Verkauf die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist. Die Wohnungseigentümer durften aber auch an seiner Stelle per Mehrheitsbeschluss entscheiden. Verwalterzustimmung zum Verkauf einer Eigentumswohnung. Der Verwalter hatte also nicht selbst entschieden, sondern die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung gesetzt. In dieser Versammlung lehnte die Eigentümergemeinschaft die Zustimmung zur Veräußerung per Beschluss ab. Der Wohnungseigentümer, der seine Eigentumswohnung verkaufen wollte, verklagte daraufhin den Verwalter auf Zustimmung.