Arbeitsvertrag Unterschrieben ... Dann Aber Doch Woanders Anfangen ... Arbeitsrecht

Frage vom 4. 4. 2007 | 14:12 Von Status: Schüler (170 Beiträge, 126x hilfreich) Arbeitsvertrag unterschrieben... dann aber doch woanders anfangen... Hallo, angenommen Arbeitnehmer A unterschreibt am 04. 04. 2007 einen Arbeitsvertrag (unbefristet) bei Arbeitgeber A mit Arbeitsbeginn am 01. 05. 2007, da der Arbeitnehmer A ja noch bei seiner alten Firma die Kündigungsfrist bis 30. 2007 einhalten muss... Nun bekommt Arbeitnehmer A aber noch ein anderes Angebot von einer anderen Firma (Arbeitgeber B) am 05. 2007, dass ihm mehr zusagen würde. Welche Chance hätte Arbeitnehmer A, den schon unterschriebenen Vertrag rückgängig zu machen? Er hat ja mit der eigentlichen Arbeit noch gar nicht begonnen, die würde ja wie gesagt erst am 01. Den unterschriebenen vertrag di. beginnen. Cu Tri-City-Maniac # 1 Antwort vom 4. 2007 | 14:34 Von Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2300x hilfreich) Hallo, 'rückgängig machen' im Sinne von einfach zurücktreten, geht nicht. Insofern die Kündigung vor Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist, geht kündigen oder man nimmt mit dem AG Kontakt auf und vereinbart sowas wie ne Aufhebung des Vertrages.

Den Unterschriebenen Vertrag Je

# 7 Antwort vom 9. 2007 | 17:13 Von Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich) so oder so natürlich recht doof gelaufen. Auf der anderen Seite hat niemand Lust auf jemanden, der schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses signalisiert, dass er weiter ziehen wird. Den unterschriebenen vertrag van. Mein Rat daher, gehe nochmal auf den AG A zu und signalisiere ihm: - dass Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen zum 01. natürlich gerecht werden wirst - dass Du zu Deinem Bedauern(! ) aber eine noch größere Herausforderung gefunden hast, die auch bereit sind auf Dich zu warten, wenn es denn sein muss - dass Du um sein Verständnis bittest, dass Du am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses gleich Deine Kündigung einreichen wirst - dass man sich das gemeinsam doch sparen könnte, und es ein toller Zug von AG A wäre, wenn er Dich doch schon vorher aus dem AV herauslässt. Gut gemeinter Rat am Schluss: spiele das auch völlig offen mit AG B, will sagen, informier ihn über Dein Problem. Unterschreib vor(! ) Deiner Kündigung bei AG A einen Vertrag mit Beginn Ende der Kündigungsfrist bei AG "oder früher"!

Den Unterschriebenen Vertrag Al

Ziemlich riskoreich, gell - wenn es nicht klappt, hat sie keinen Job. Eine "falsche" Zusage zu treffen und den Job dann nicht anzutreten, ist allerdings total unfair, wie würde deine Freundin es empfinden, wenn diese Firma auch so agiert? Andererseits sind mündliche Zusagen immer problematisch, kann sie sich wiederum auf die Zusage von Firma 1 verlassen? Ich würde Firma Nr. 1 zusagen und sehr zügig zum Vertragsabschluss kommen - hilfreich wäre es auch Firma 1 mitzuteilen, dass noch eine zweite Möglichkeit besteht, das ist dann wenigstens ehrlich und das Unternehmen wird, sofern interessiert, den Vertragsabschluss von sich aus vorantreiben. Wenn Firma 2 dann verspätet reagiert ist das eben Pech! PS. Ich würde in der heutigen Zeit nicht soviel "spielen", das rächt sich irgendwann. VLG nefertari1968 # 2 Antwort vom 15. Den unterschriebenen Vertrag - Englisch-Übersetzung – Linguee Wörterbuch. 2004 | 16:12 Von Status: Lehrling (1774 Beiträge, 288x hilfreich) grundsätzlich finde ich es suspekt, wenn ein Unternehmen einen so drängelt. Natürlich muss man zeitnah zusagen, aber Bedenkzeit sollte bleiben.

Sondern Zweck der Kündigungsfrist ist nur - wie bereits oben in anderem Zusammenhang aufgezeigt -, jeder Partei ausreichend Zeit zu geben, einen neuen Vertragspartner zu finden. Daraus folgt, dass der vertragsbrüchige Teil daher nur den Schaden zu ersetzen hat, der seinem Vertragspartner gerade durch die überstürzte Vertragsbeendigung entstanden ist, und der bei vertragsgemäßer Einhaltung der Kündigungsfrist gerade nicht entstanden wäre. Insofern spricht man auch vom "Verfrühungsschaden"(Joussen, a. a. Mündliche Zusage, Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben Arbeitsrecht. O. ). Der Schaden wäre dann in den Kosten der Personalsuche zu sehen. Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.