Kündigung Auf Ärztlichen Rat Kündigungsfrist
Kündigungsfrist Avr
Fristlose Kündigung Auf Ärztlichen Rat Einreichen - Korrekte Vorgehensweise
So kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht... # 5 Antwort vom 27. 2018 | 20:00 So kurze Kündigungsfristen gibt es auch gar nicht... Naja, die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kann schon mal recht kurz sein. Und mit entsprechendem ärztlichen Attest kann man diese sogar auf 0, 0 reduzieren. Versuchen kann der TS die Variante "Kündigung mit Attest" ja mal, eventuell ist der AG ja froh wenn er geht? # 6 Antwort vom 28. 2018 | 02:34 Von Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3050x hilfreich) zumal mir per 01. 2019 ein euer Job in Aussicht steht. Vor allem erst dann kündigen, wenn der neue Job sicher ist. "In Aussicht" ist gar nix. Ich habe hier auch eine schöne Aussicht. Ansonsten sollte man das zu allererst mal mit der AfA besprechen! Signatur: "Valar Morghulis" Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Sie haben natürlich Recht, dass es im Falle einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund zu einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit kommen wird. Und Ihnen ist auch zuzustimmen, dass aus gesundheitlichen Gründen die Möglichkeit besteht, dass "auf ärztlichen Rat hin" die Kündigung ausgesprochen werden kann- und wegen des ärztlichen Anratens ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung angenommen wird. Dennoch sollten Sie ggf. zunächst überlegen, ob es nicht sinnhaft wäre, zunächst sich selbst eine Chance auf Genesung ohne Kündigung zu geben: Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, haben Sie bekanntlich zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Hält die AU (Arbeitsunfähigkeit) an, dann können Sie im Anschluss wegen der Krankheit im Regelfall berechtigter Weise 78 Wochen lang Krankengeld beziehen. Das ist eine gehörige Zeit, um sich ggf.