Selbstbehalt Private Krankenversicherung Außergewöhnliche Belastung

Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis. Doch dieser Nachteil könne - so meinen viele - ausgeglichen werden, in dem die selbst getragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden und hier eine entsprechende Steuerersparnis bringen. Die aufgrund eines tariflichen Selbstbehalts oder wegen der Wahl einer Beitragsrückerstattung selbst getragenen Krankheitskosten sind keine "Beiträge" zur Krankenversicherung und daher nicht als Sonderausgaben absetzbar (BMF-Schreiben vom 19. 8. 2013, BStBl. 2013 I S. 1087, Tz. 69). Selbstbeteiligung in der PKV als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abziehen. Auch der BFH hat bestätigt, dass selbst getragene Kosten im Krankheitsfall keine Versicherungsbeiträge darstellen und nicht als Sonderausgaben absetzbar sind.

  1. Selbstbeteiligung in der PKV als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abziehen

Selbstbeteiligung In Der Pkv Als Außergewöhnliche Belastungen Von Der Steuer Abziehen

Nun stellt sich die Frage, was der PKV-Versicherte mit seinen Kosten innerhalb des Selbstbehaltes "machen kann". Ein höherer PKV-Versicherungsbeitrag mit niedrigerer Eigenbeteiligung würde sich steuerlich dementsprechend günstiger auswirken. Jetzt kommt als zweite Möglichkeit die steuerliche Geltendmachung der Krankenkosten als Außergewöhnliche Belastung ins Spiel. Hier hebt der Gesetzgeber auf die "zumutbare Eigenbelastung" des Steuerpflichtigen ab. Deren Höhe sieht der Bundesfinanzhof zurzeit bei bis zu sieben Prozent des steuerpflichtigen Jahreseinkommens. Diese Berechnung ist aufwändig, kompliziert und bedarf in aller Regel der Mithilfe eines Steuerberaters. Maßgebend für die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze sind unter anderem Familienstand und Kinderzahl. Sind diese Voraussetzungen insgesamt erfüllt, dann müssen alle Ausgaben mit Rezepten und Rechnungen belegt, sprich nachgewiesen werden. Das Fazit lautet: Sparen schön und gut, aber wenn, dann auf jeden Fall gekonnt und an der richtigen Stelle.

Zur Begründung hat der BFH angeführt, dass dieser Grundsatz dem Steuerpflichtigen keinen Schutz des Lebensstandards auf Sozialversicherungsniveau, sondern lediglich auf Sozialhilfeniveau gewährleiste. Wenn also jemand Krankheitskosten im Rahmen von Selbstbehalten bei privaten Krankenversicherungen zu tragen hat, sind diese nicht Teil des sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus. Tipp: Beim Abschluss oder der Umstellung von privaten Krankenversicherungsverträgen sollte man also genau abwägen, ob und ggf. in welcher Höhe der Abschluss eines sogenannten Selbstbehalts zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge unter Einbeziehung der steuerrechtlichen Berücksichtigungsmöglichkeiten Sinn macht. Wenn Sie mehr wissen wollen, rufen sie uns gerne an.