Schweiz: 60 Tage Regelung/ 110Km / Homeoffce - Frag-Einen-Anwalt.De
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Außerdem kommt es auf die berufliche Veranlassung an und in dem Zusammenhang auf die Zumutbarkeit einer Rückkehr an den Wohnort. Die Zumutbarkeit der Rückkehr des Arbeitnehmers an seinen Wohnort ist zu verneinen, wenn die Straßenentfernung zwischen Einsatzort und Wohnort mehr als 110 km beträgt oder wenn die für die Wegstrecke benötigte Zeit (hin und zurück) mit den in der Regel benutzten Transportmitteln 3 Stunden übersteigt. Demgegenüber gilt die Rückkehr grundsätzlich immer als zumutbar, wenn die für die Wegstrecke von der Arbeitsstätte zum Wohnort benötigte Zeit (hin und zurück) weniger als 2 Stunden beträgt und die Straßenentfernungen unter 90 km liegt. Ferner ist eine Rückkehr an den Wohnsitz in der Regel unzumutbar, wenn der Arbeitgeber die Wohn- bzw. Übernachtungskosten des Arbeitnehmers trägt. 60 tage regelung schweiz tv. Der deutsche Bundesfinanzhof hat sich unlängst erneut mit der Problematik der Nichtrückkehrtage befasst. Eintägige Dienstreisen ohne Übernachtung werden danach gar nicht gerechnet, bei mehrtägigen Dienstreisen fällt der Rückreisetag aus der Berechnung heraus, weil an dem Tag ja eine Rückkehr an den Wohnort erfolgt.
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Einheitlich ist lediglich, dass die Nicht-Rückkehrtage durch den Arbeitgeber mit einer Einzelaufstellung und dem Formular Anlage Gre3 zu bescheinigen sind. Zudem gibt es hier durch einige Entscheidungen des BFH weitere Ausnahmen. Für das Veranlagungsverfahren sollte sich jeder Grenzgänger fachlichen Rat holen, um auf die speziellen Einzelheiten jedes einzelnen Arbeitnehmers eingehen zu können.
Als Nichtrückkehrtage gelten nur Arbeitstage, die im persönlichen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vereinbart sind. Samstage, Sonn- und Feiertage können nur ausnahmsweise zu den maßgeblichen Arbeitstagen zählen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausschließlich anordnet und für diese Tätigkeit Freizeitausgleich oder Bezahlung gewährt. Eintägige Geschäftsreisen zählen stets zu den Nichtrückkehrtagen. 60 tage regelung schweiz und. Eine Nichtrückkehr an den deutschen Wohnort wird anerkannt, wenn: Die Straßenentfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort mehr als 100 km beträgt (bis 2018=110 km) Der Arbeitsweg für den Hin u. Rückweg bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 3 Std. beträgt Für den Arbeitnehmer eine gesetzliche Wohnsitzpflicht in der Schweiz besteht Wenn der Arbeitgeber die Wohn- und Übernachtungskosten des Arbeitnehmers trägt Aufgrund der Komplexität dieser Spezialregelung ist die Beratung durch einen sachkundigen Steuerberater sinnvoll und wichtig.