Ra Von Loefen – +++ Blackletter +++

Oder zahlen Sie innerhalb der gleichen Frist die Gesamtforderung in Höhe von 140€ [... ]" Dass das neue Schreiben vom Feb. 22 auf die Zwangsvollstreckungssache hinweist, schließe ich aus dem indentischen Aktzenzeichen in beiden Schreiben. Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Meine Frage ist nun: Habe ich mit dem 1. Schreiben vom Gerichtsvollzieher die komplette Forderung bezahlt, oder ist das 2. Schreiben berechtigt? Falls nicht, welche Schritte sollte ich einleiten? Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten. Beste Grüße! # 1 Antwort vom 9. 2022 | 15:36 Von Status: Lehrling (1633 Beiträge, 236x hilfreich) Meiner Meinung nach habe ich alles bezahlt. Und? Ist wirklich alles bezahlt? # 2 Antwort vom 9. Rechtsanwaltskanzlei am modenbach email. 2022 | 16:02 Und? Ist wirklich alles bezahlt? Ich nehme es zumindest an, wie kann ich das genau herausfinden? Dem Schreiben vom Gerichtsvollzieher ist eine Forderungsaufstellung beigefügt. Die überwiesene Summe übertifft die aus der Forderungsaufstellung + Anwaltskosten aus dem Vollstreckungsauftrag.. -- Editiert von fb311174-48 am 09.

Rechtsanwaltskanzlei Am Modenbach Faxnummer

Hallo, liebe Community, ich habe heute wegen eines nicht bezahlten Versicherungsbeitags über 30, 31 EURO (inkl. 3, 00 Euro Mahngebühr, weil der Versicherer schon 1x gemahnt hatte) eine Forderung eines Inkasso-Unternehmens ("Sirius-Inkasso" aus Ratingen) erhalten. Die fordern jetzt gleich mehr, als das Dreifache der Hauptforderung, nämlich 92, 95 Euro!!! Erklärt und aufgelistet wird 1, 0 Geschäftsgebühr (45, 00 Euro), Post- und Telekommunikationspauschale (9, 00 Euro - obwohl die mir nur diesen 1 Brief geschickt haben... Rechtsanwaltskanzlei am modenbach fake. ), sowie Mehrwertsteuer (8, 64 Euro). Ich finde, das ist unglaublich viel und frage mich, wie hoch die Inkassogebühren eigentlich sein dürfen? Ich habe versucht, das zu recherchieren und denke, dass die nur 0, 5 Geschäftsgebühr und auch wesentlich weniger für Telekommunikationspauschale berechnen dürften, aber ich blicke da nicht wirklich durch und bin mir nicht sicher. Bitte: Vielleicht könnt Ihr mir helfen und mich aufklären, ob so eine hohe Forderung überhaupt berechtigt ist und ich die bezahlen muss?

Ist Ratenzahlung nach Sozialstunden noch möglich? Ich wurde vor ein paar Monaten, wegen einer Sache die sich letztes Jahr ereignet hat, zu einer Gesamtgeldstrafe von 1425€ verurteilt. Ich habe schon vorher einen Brief bekommen, dass ich das zahlen soll und habe schriftlich Ratenzahlung beantragt, was jedoch ignoriert wurde. Nun kam dann die Ladung zum Strafantritt. Daraufhin habe ich die "Abwendung der Volstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützgie, unentgeldliche Arbeit" beantragt, also Sozialstunden. Ich habe mich auf eine Stelle bemüht und habe die auch bekommen. RA von Loefen – +++ Blackletter +++. Nun möchte ich gerne einer normalen Erwerbsarbeit nachgehen, nur das geht natürlich schlecht, wenn ich 6 Stunden diese Sozialstunden machen muss. Nun meine Frage, wäre es noch möglich die Strafe in Raten zu bezahlen? Wäre auch bereit 100 - 200 Euro im Monat zu zahlen, nur um die Sozialstunden nicht machen zu müssen. Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar Gibt O2 Daten raus? Hallo allerseits:-) Ich habe seit einigen Monaten ein "kleines" Problem.