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W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo bei uns steht in diesem Jahr auch wieder die Betriebsratswahl an. Der Wahlausschuss stellt nun die Frage wie es mit der Minderheitenquote aussieht. Wir sind 206 Wahlberechtigte Personen, von diesen Personen sind 31 Personen Frauen. Zwei Frauen haben sich für die Wahl austellen lassen. Insgesammt wird der neue Betriebsrat aus 9 Leuten bestehen. Sind diese zwei Frauen jetzt eigentlich automatisch gesetzt? Die Berechnung lt. irgendeiner Formal ist mir zu hoch, verstehe nix. Drucken Empfehlen Melden 5 Antworten Erstellt am 24. 02. Minderheitenquote br wahl 2021. 2010 um 13:41 Uhr von rolfo Dem Betriebsrat muss 1 Frau angehören lt. Minderheitsquote Erstellt am 24. 2010 um 14:11 Uhr von zuckertuete 206 AN 175 Männer........................ 31 Frauen 175: 1 = 175...................... 31: 1 = 31 175: 2 = 88...................... 31: 2 = 16 175: 3 = 58 175: 4 = 44 175: 5 = 35 175: 6 = 29 175: 7 = 25 175: 8 = 22 175: 9 = 19 175:10 = 18 8 Höchstzahlen Männer, 1x für Frauen d. h. eine kommt garantiert in den neuen BR.

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2020 um 08:04 Uhr von Kratzbürste Mit der Prozentrechnung kommst du da nicht weiter. Die Verteilung der Sitze muss zwingend nach dem De'Hondt-Verfahren laufen. Hoffe, euer Wahlvorstand ist gut geschult. und dort: Betriebsratswahlen

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Das Arbeitsgericht Köln ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Es hat festgestellt, dass die zunächst in den Betriebsrat eingezogene Bewerberin Mitglied des Betriebsrates bleibt und nicht durch den "verdrängten" Bewerber ausgetauscht wird. Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12. November 2014 – 17 BV 296/14

Geschieht das nicht, so können recht komplizierte Varianten bei einer erforderlichen Wahlkorrektur auftreten (vgl. dazu die Arbeitshilfe "Das Minderheitsgeschlecht und die Mindestquote", erschienen bei b+b). Die besonderen Wahlgrundlagen finden sich im Postpersonalrechtsgesetz (PostPersRG) und der dazu gehörenden besonderen Wahlordnung (WahlO Post). Zusammengestellt und kommentiert von Wolfgang Schneider, Düsseldorf, 04. 09. Frauenquote bei der Betriebsratswahl | Rechtslupe. 2006