Saugleitung Kuppeln Nach Fwdv 3

Es soll durch die Fahr- und Geschicklichkeitsübungen die Fertigkeit des eingesetzten Fahrzeugführers (Maschinisten) überprüft werden. Voraussetzungen: Für die Durchführung wird eine Fahrzeugführerin (Maschinistin) oder Fahrzeugführer (Maschinist) benötigt. Ferner gelten folgende Voraussetzungen: • Fahrlicht ist eingeschaltet • Fahrerin / Fahrer ist, sofern ein Gurtsystem vorhanden ist, angeschnallt. • Fahrerin / Fahrer ist am Tage des Leistungsvergleichs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. • Das vordere Fahrzeugfenster auf der Fahrerseite ist während der Absolvierung des Moduls geschlossen zu halten. • Fahrerin / Fahrer trägt die persönliche Schutzausrüstung ohne Helm und ohne Handschuhe • Fahrübung 1: 5 Schlauchbrücken (Reserve ist bereitzustellen) • Fahrübung 2: 8 Verkehrsleitkegel (Reserve ist bereitzustellen) • Fahrübung 3: 2 Fahrbahnmarkierungen Abstand 30cm (oder 2 Verkehrsleitkegel) • Fahrübung 4: Winkel Schenkellänge hintere Begrenzung 3, 0 m seitliche 1, 5m Für die Durchführung des Moduls ist eine Übungsfläche von 10 mal 45 Meter vorzusehen.

Beim Kuppeln von Saugleitungen arbeiten, wenn nicht anders angeordnet, der Wasser- und Schlauchtrupp, sowie der Maschinist. Wasser- und Schlauchtrupp legen die A-Saugschläuche von der Pumpe zum offenen Gewässer. Während die Trupps die Saugleitung verlegen, legt der Maschinist den Saugkorb, sowie Halte- und Ventilleine bereit. Der Wassertrupp kuppelt und der Schlauchtrupp gibt Hilfestellung. Sie stehen Führer hinter Führer und Mann hinter Mann. Die Führer blicken in Richtung Pumpe. Es wird immer nach rechts herausgetreten. Nur der Wassertruppführer gibt Kommandos: Beim Ankuppeln der fertig gekuppelten Leitung heißt es: "Saugleitung hoch" anschließend (nach dem Kommando des Maschinisten "fertig"): "Saugleitung zu Wasser". Beim Kuppeln der einzelnen Längen sind keine Befehle vorgeschrieben, zum besseren Verständnis der kuppelnden Trupps kann "Auf und Ab" befohlen werden. Der Wassertrupp befestigt Halte- und Ventilleine. Hierbei übernimmt der Wassertruppmann den Mastwurf, gesichert durch einen Spierenstich und die Halbschläge, jeweils vor den Kupplungen und begibt sich zur vorletzten Kupplung.

Die räumliche Aufteilung stellt sich exemplarisch so dar Text: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. Skizzen: Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e. V. Bilder: R. Ahlers KPW

Hierbei werden auch der Sprechfunkverkehr über Handfunkgeräte sowie die Atemschutzüberwachung durchgeführt und stehen ebenfalls zur Bewertung. Kuppeln einer Saugleitung Nach Durchführung des Löschangriffs muss innerhalb von max. 100 Sekunden eine Saugleitung mit 4 Saugschläuchen gekuppelt werden. Nach mehrwöchigem abendlichen Üben stellten dann alle Teilnehmer ihre Fähigkeiten unter Beweis und zeigten durchwegs eine sehr gute Leistung mit hervorragenden Zeiten. Anschließend konnten sie von den drei Schiedsrichtern Peter Schlerf (Burgthann), Thomas Pölloth (Oberferrieden) und Marcus Wagner (Winkelhaid) ihre Abzeichen entgegennehmen. Kreisbrandinspektor Peter Schlerf würdigte die Leistung und das Engagement der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute und freute sich, dass besonders eine große Feuerwehr wie Feucht trotz der vielen Einsätze, Übungen und anderweitigen Tätigkeiten und Verpflichtungen noch Zeit findet, regelmäßig die Leistungsprüfung abzulegen. Gleichzeitig wünschte er sich, dass alle Teilnehmer bis zur Endstufe weiter machen.