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Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel Kraftloserklärung Aktienzertifikat, lautend auf Nestlé AG mit Sitz in Vevey und Cham Die aufgeführten Titel sind innert der genannten Frist nicht vorgewiesen worden und werden hiermit kraftlos erklärt. Aktienzertifikat Nr. 11. 176. 082. 9 über 12500 Namenaktien im Nominalwert von je Fr. 0. 10 der Nestlé AG mit Sitz in Vevey und Cham Ergänzende rechtliche Hinweise: Art. 19 ZPO i. V. m. Art. 43 Abs. 1 ZPO, Art. 249 lit. d Ziff. 10 ZPO (Art. 865 ZGB) bzw. Gesetzessammlung. 250 lit. 1 ZPO (Art. 971 ff. OR) Kontaktstelle: Kantonsgericht Zug, Einzelrichter, Aabachstrasse 3, 6300 Zug Bemerkungen: ES 2021 623 (Entscheid vom 6. Mai 2022) Zug, 13. Mai 2022 Kantonsgericht Zug Einzelrichter 902716 Abhandengekommene Wertpapiere und andere Titel Aufruf Aktienzertifikat, lautend auf Nestlé AG mit Sitz in Vevey und Cham 1. Veröffentlichung Aktienzertifikat Nr. 115818 über 300 Namenaktien im Nominalwert von je Fr. 10 der Nestlé AG mit Sitz in Vevey und Cham Rechtliche Hinweise: Die aufgeführten Wertpapiere und anderen Titel werden vermisst.

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Die Aufsichtskommission wacht über die Einhaltung der Berufspflichten durch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie durch Urkundspersonen im Kanton Zug. Bild Legende: Die Aufsichtskommission wacht über die Einhaltung der Berufspflichten durch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie durch Urkundspersonen im Kanton Zug. Sie wird von Amtes wegen oder auf Anzeige hin tätig. Beschwerdeinstanz ist die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts. Aufsichtskommission rechtsanwalt zug von. Im Anwaltsregister sind diejenigen Personen verzeichnet, die über ein kantonales Anwaltspatent verfügen und berechtigt sind, Parteien vor schweizerischen Gerichtsbehörden zu vertreten. In der öffentlichen Liste sind diejenigen Angehörigen von Mitgliedstaaten der EU verzeichnet, die berechtigt sind, den Anwaltsberuf in ihrem Herkunftsstaat unter der dortigen Berufsbezeichnung auszuüben, und in der Schweiz ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten können. Mitglieder und Ersatzmitglieder Präsident Scherer Stephan, Vizepräsident Bruhin Roland, Mitglied Neese Martin, Eisenring Hiestand Karin, Panico Peyer Daniela, Ersatzmitglied Ziegler Carole, Fürsprecherin Riek Rainer, Staub Werner, Sekretariat Sekretär Lötscher Jörg, Wichtiger Hinweis Eingaben, welche per Telefax, E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht.

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B. den Zürcher Anwaltsverband. Rechtswege bei Vorgehen gegen Anwälte und Anwältinnen im Kanton Zürich (111 KB)

Notariatssystem Mischform Zuständigkeit Im Kanton Zug gelten als Urkundspersonen: die Gemeindeschreiber und deren Stellvertreter (wenn sie das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechts besitzen oder sich gegenüber der Aufsichtsbehörde in einer Prüfung ausgewiesen haben) der Grundbuchverwalter und dessen Stellvertreter die zur öffentlichen Beurkundung ermächtigten Rechtsanwälte Die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften kann durch die Staatskanzlei, die Gerichtskanzlei und die Urkundspersonen vorgenommen werden. Die Gemeindeschreiber, welche das zugerische Anwaltspatent oder ein gleichwertiges Patent auf dem Gebiet des Beurkundungsrechtes besitzen oder sich gegenüber der Aufsichtsbehörde in einer Prüfung über hinreichende theoretische und praktische Kenntnisse im Beurkundungsrecht ausgewiesen haben, sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Die Zuständigkeit für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte hingegen erstreckt sich nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke.