Kindeswille Gegen Kindeswohl Definition

Ausgangspunkt für eine Sorgerechtsentscheidung ist immer das sogenannte Kindeswohl. Das "Wohl des Kindes" oder "Kindeswohl" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das Kindeswohl hat nach sogar Vorrang vor den Elterninteressen. Sollte es zu einer Entscheidung über das Sorgerecht bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht kommen, so prüfen die Gerichte immer zwei Stufen: Zuerst prüfen die Gerichte ob die Aufhebung der gemeinsamen Sorge/dem Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Warum werden Kinder per Gesetz gegen ihren Willen von Elternteilen getrennt? | MDR.DE. Sollte dies bejaht werden, dann wird geprüft ob die Übertragung des Sorgerechts bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Antragsteller am ehesten dem Kindeswohl entspricht. Juristen nennen dies auch doppelte Kindeswohlprüfung. Doppelte Kindeswohlprüfung Innerhalb des Sorgerechts werden dann unterschiedliche Kriterien geprüft, nämlich die Erziehungseignung der Eltern, die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung und der Kontinuitätsgrundsatz sowie die Beachtung des Kindeswillens. Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Kindeswille natürlich ein wichtiger Bestandteil des Kindeswohls ist.

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Shop Akademie Service & Support News 22. 11. 2018 Residenzmodell → Wechselmodell Bild: Corbis Aber wo sollen die Kinder nach der Trennung der Eltern leben? Nach der Trennung der Eltern stellt sich die Frage, bei wem die Kinder leben sollen. Häufig wird das Residenzmodell praktiziert, bei welchem die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil – oft der Mutter – ihren Lebensmittelpunkt haben. Wollen die Kinder später zum anderen Elternteil umziehen oder wird das Wechselmodell angestrebt, sind für eine Abänderung gute Gründe nötig und nicht nur der Kindeswille ausschlaggebend. Nach der Trennung der Eltern übertrug das Familiengericht im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die drei vier bzw. Kindeswille gegen kindeswohl gesetz. fünf Jahre alten Kinder der Mutter im Residenzmodell. Zwei Jahre später beantragte der Vater, ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen. Die Kinder selbst teilten im Rahmen der Anhörung mit, dass sie bei ihrem Vater leben wollten. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens wies das Gericht den Antrag jedoch zurück.

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Es vertritt aber die Auffassung, dass die Kinder diesen Willen nicht eigenständig und unbeeinflusst geäußert hätten. Zusätzlich ergeben sich Defizite in anderen Bereichen. Hierzu führt der Bundesgerichtshof aus: "Demgegenüber fällt jedoch erheblich ins Gewicht, dass hinsichtlich der Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters, insbesondere seiner Bindungstoleranz, deutliche Abstriche zu machen sind. Das Oberlandesgericht hat insoweit in rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt, der Kindesvater vermöge es nach wie vor weniger als die Kindesmutter, den Kindern zu ihrer Entwicklung Freiräume zu gewähren und dabei eigene Bedürfnisse hintanzustellen. Aufenthaltsbestimmungsrecht: Kindeswille ist nicht gleich Kindeswohl. In diesem Zusammenhang sei auch das über Jahre hinweg wiederholte und drängende Einwirken auf die Kinder negativ zu gewichten. Wenn der Kindesvater insbesondere in den Übergabesituationen, in denen es den Kindern und vor allem K-D. schwergefallen sei, sich von ihm zu lösen und zur Mutter zu gehen, diese Situationen filme, anstatt den Kindern als Vater stärkend zur Seite zu stehen, zeige dies, dass er sich in für die Kinder wichtigen Situationen weniger empathisch auf die Bedürfnisse der Kinder einstellen könne.

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Nach wie vor wird daher ein gänzlicher und zeitweise beschränkter Umgangsausschluss die absolute Ausnahme darstellen. Normalerweise muss, auch bei streitigen Eltern, Umgang gewährt werden, um eine gesunde Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Rechtsanwalt Jürgen Arnold, Fachanwalt für Familienrecht In andere Richtung geht eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgericht: Aufenthaltswechsel nach Scheidung Kontinuität vor Kindeswille (Bundesverfassungsgericht am 22. September 2014, 1 BvR 2102/14). Bei einer Scheidung und darauf folgender Entscheidung über das Sorgerecht wird immer auf das Kindeswohl abgestellt. Dabei ist auch der Kindeswille zu berücksichtigen. Bei einem erst sechsjährigen Kind kann der Wunsch, bei einem Elternteil zu leben, dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Kontinuität wichtiger ist. Kindeswille gegen kindeswohl im. Der Vater wollte einen Auftenhaltswechsel des Kindes in seinen Haushalt. Der Sohn wurde 2008 geboren, die Eltern trennten sich 2011. Sie üben das Sorgerecht gemeinsam aus. Das Kind lebte nach der Trennung zunächst überwiegend beim Vater, mittlerweile jedoch bei der Mutter.

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Gefährdungsfolgen sind sowohl bei Berücksichtigung wie auch bei Nichtberücksichtigung des Kindeswillen zu prüfen. Die Selbstbestimmung des Kindes ist durch den Schutzbedarf des Kindes begrenzt. Würde die Umsetzung des Kindeswillen dem Kindeswohl schaden, muss das Kindeswohl auch gegen den Kindeswillen gesichert werden. Bei Konfliktlagen in Personensorgeangelegenheiten sind dazu v. zwei Konstellationen zu prüfen: (a) Der selbstgefährdende Kindeswille: Liegt v. in Kinderschutzverfahren nach §§ 1666, 1666a BGB vor, wenn z. misshandelte, sexuell missbrauchte oder grob vernachlässigte Kinder so weit psych. traumatisiert sind, dass die willentliche Selbstbestimmungsfähigkeit defizitär ist. Das Risikopotenzial des schädlichen Handelns der Bezugspersonen kann vom Kind nicht angemessen als Maßstab eigenen Wollens genutzt werden. Einzelansicht Publikationen | Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH). Idealisieren gefährdender Bezugspersonen, Ängste um oder vor Bezugspersonen, verfehlte Nutzenerwartungen spielen eine Rolle. (b) Der induzierter Kindeswille: Die Beeinflussung von Kindern ist eine Begleiterscheinung familienrechtlicher Konflikte.

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Ist Einflussnahme mit deutlicher Manipulation des Kindes verbunden, wird die Voraussetzung der Autonomie des Kindeswillen nicht erfüllt. Kontrovers wird die Frage diskutiert, ob es gerechtfertigt ist, jedwede mit Einflussnahme verbundene Willensbekundung eines Kindes als weniger bedeutsam einzuschätzen. Zu den Pro-Argumenten gehört z. B., dass beeinflusster Kindeswille eben eine Induktion eines fremden Willens und deshalb Manipulation sei, somit kein Indiz für Selbstbestimmung. Zu den Gegenargumenten gehört, dass jeder menschliche Wille beeinflussbar ist, dass Erziehung immer auch Einflussnahme ist und dass die Effekte nicht immer nur in äußerliche Anpassung, sondern auch in Verinnerlichung bestehen, d. Kindeswille gegen kindeswohl in der. h., dass Bewertungen der beeinflussenden Person in die eigenen Einstellungen ( Einstellungsänderung), Gefühle und das Selbstkonzept des Kindes integriert worden sind und Initiatorstatus sowie schließlich Selbstwirksamkeitserleben begründen. Die Funktion solcher kindlichen Reaktionen kann gut erklärt werden mit der Theorie der Kontrollüberzeugungen (z.

Im vorliegenden Fall betonten die Richter selbst, dass jede Umgangsentscheidung im Einzelfall getroffen werden müsse und immer das Kindeswohl ausschlaggebendes Kriterium sei. ( 28 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 04 von 5) Loading...