Lohnsteuerhilfeverein Sendlinger Tor Platz 10

Ein paar allgemeine Fragen an uns tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie auch gleich die dazu passenden Antworten: Wie kann ich die Beratungsleistungen des Vereins in Anspruch nehmen? Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungen ist eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein München e. V. gegr. 1971. Eine steuerliche Beratung ohne Mitgliedschaft ist nicht möglich. Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden? Mitglied kann jede natürliche Person (Arbeitnehmer, Rentner, Unterhaltsempfänger) werden, die keine: freiberuflichen, selbständigen oder gewerblichen Einkünfte bzw. Verluste im betreffenden Jahr erzielt und/oder gewerbliche Beteiligungen hält und/oder Mieteinnahmen (Warmmiete), Kapitalerträge sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von mehr als 18. 000, 00 € (bei zusammenveranlagten Ehegatten 36. 000, 00 €) im Jahr bezieht. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied erfolgt im vereinbarten Termin in unseren Räumen. Lohnsteuerhilfe e.V. – München – Sendlinger Str. 24 Tel.: 089 – 22 11 61. Ein vorheriger Aufnahmeantrag ist nicht möglich.

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Details siehe unter: Leistungen Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft ist gestaffelt nach dem Vorjahreseinkommen und beginnt bei 45 €. Im Gegensatz zu anderen Vereinen erheben wir keine Aufnahmegebühr. Details siehe unter: Leistungen Der Jahresbeitrag ist meist wesentlich günstiger als die Gebühren für die Beratungen durch einen freien Steuerberater. Mit der Bezahlung des Jahresbeitrags sind alle Leistungen vollständig abgegolten, die wir für unsere Mitglieder erbringen. Beitragsordnung (ab 01. 01. 2020) Beitragsbemessungsgrundlage Jahresbeitrag < 4. 000 € 45, 00 € 4. 001 – 8. 000 € 60, 00 € 8. 001 – 14. 000 € 70, 00 € 14. 001 – 22. 000 € 80, 00 € 22. 001 – 32. 000 € 100, 00 € 32. 001 – 40. 000 € 125, 00 € 40. 001 – 48. 000 € 140, 00 € 48. 001 – 56. 000 € 155, 00 € 56. 001 – 68. 000 € 175, 00 € 68. 001 – 80. 000 € 200, 00 € 80. 001 – 90. 000 € 240, 00 € 90. 001 – 110. Lohnsteuerhilfeverein sendlinger tor platz 10 ans. 000 € 265, 00 € 110. 001 – 130. 000 € 300, 00 € > 130. 000 € 330, 00 € Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage Bruttoarbeitslohn Brutto-Rentenbezüge Mieteinnahmen Einnahmen aus Kapitalvermögen (auch freigestellte) Wiederkehrende Bezüge (Ehegattenunterhalt) Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe Krankengeld steuerfreier Fahrt-und Reisekostenersatz steuerfreie AG-Zahlungen bei doppelter Haushaltführung Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem Vorjahreseinkommen (inkl. aller Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung – Renten-/Kranken-/Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge sind bei uns nach Einkommen gestaffelt. Details zum Mitgliedsbeitrag Beispiel: Herr Mustermann erhielt von Januar bis Ende September ein Bruttoarbeitslohn in Höhe von 27. 000, 00 € (zzgl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 5. 200, 00 €). Für Oktober bis Dezember bezog Herr Mustermann ein Arbeitslosengeld von insgesamt 3. 000, 00 €. Das Einkommen beträgt demnach 35. 200, 00 €. In diesem Fall wäre ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 108, 00 € zu entrichten. Fallen neben dem Mitgliedsbeitrag noch weitere Kosten an? Nein, es fallen zusätzlich zu unserem Mitgliedsbeitrag keine weiteren Kosten mehr an. Eine Aufnahmegebühr wird auch nicht erhoben. Lohnsteuerhilfeverein sendlinger tor platz 10.0. Welche Leistungen erbringt der Verein für seine Mitglieder? Im Rahmen einer individuellen Steuerberatung ebnen Ihnen Steuerberater und qualifizierte Sachbearbeiter einen kostengünstigen Weg zu Ihrer professionellen Steuererklärung und zum Lohnsteuerjahresausgleich.