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Für Grund­stü­cke wird in Bay­ern ein wertu­n­ab­hän­gi­ges Flä­chen­mo­dell umge­setzt. Damit wird im Gegen­satz zum Bun­des­mo­dell ver­hin­dert, dass die Grund­steu­er auto­ma­tisch steigt. Nach­ste­hend fin­den Sie die öffent­li­che Bekannt­ma­chung über die Auf­for­de­rung zur Abga­be der Grundsteuererklärung. Baye­ri­sche Grund­steu­er — Öffent­li­che Bekannt­ma­chung des Baye­ri­schen Lan­des­amts für Steu­ern vom 30. Stadt selb stadtplan zurich. März 2022; Auf­for­de­rung zur Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung für den Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt 1. Janu­ar 2022 Die elek­tro­ni­schen For­mu­la­re für die Grund­steu­er­erklä­rung wer­den ab 1. Juli 2022 über "ELSTER — Ihr Online-Finanz­amt" auf bereit­ge­stellt. Die amt­li­chen Erklä­rungs­vor­dru­cke sind ab 1. Juli 2022 im Inter­net, bei den Finanz­äm­tern und bei den Kom­mu­nen verfügbar. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur baye­ri­schen Grund­steu­er­re­form fin­den Sie auf: Ein­ge­schränk­te Öffnungszeiten Stadtverwaltung und Stadtwerke Besuch nur mit Termin Termine bitte telefonisch oder per E‑Mail vereinbaren Kon­takt FFP2-Mas­ken­pflicht in allen städ­ti­schen Gebäuden.